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Streusalz ist umweltschädlich - und mancherorts verboten

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R+V-Infocenter: hohe Bußgelder möglich


(IINews) - Wiesbaden, 7. Januar 2026. Den angrenzenden Gehweg von Schnee und Eis befreien: Das ist Pflicht. Doch Streusalz darf dafür oft nur sehr eingeschränkt genutzt werden. In manchen Städten und Gemeinden ist es sogar ganz verboten. Wer trotzdem in den Eimer mit Streusalz greift, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.



Streusalz sorgt schnell für eisfreie Gehwege. Doch das Salz versickert anschließend im Boden und schädigt die Natur."Bäume bekommen dann fleckige Blätter, verlieren Laub oder sterben sogar ganz ab", warnt Torben Thorn, Beauftragter für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltmanagement bei der R+V Versicherung. Das Streusalz kann auch Fahrzeuge und sogar Gebäudefassaden schädigen.



Alternative: Streumittel mit Umweltzeichen

Wenn eine Kommune Streusalz erlaubt, ist das kein Freifahrtschein. Der Einsatz ist nur genehmigt, wenn beispielsweise an unfallträchtigen Stellen wie Treppen, Rampen, starkem Gefälle oder Steigungen die Rutschgefahr erhöht ist. Ähnliches gilt bei plötzlich einsetzendem Eisregen."Allerdings regeln die Kommunen diese Ausnahmen unterschiedlich", sagt R+V Experte Thorn. In einigen Städten ist Streusalz für den privaten Winterdienst ganz verboten, und es drohen hohe Bußgelder. In Stuttgart etwa sind bis zu 500 Euro fällig, in Würzburg bis zu 1.000 Euro und in Berlin sogar bis zu 10.000 Euro.



Schneeschippen allein reicht oft nicht aus, um Gehwege sicher zu machen. Daher rät der Experte zu umweltfreundlichen Streumitteln wie Sand, Granulat, Asche oder Splitt."Sie wirken abstumpfend und vermindern so die Rutschgefahr. Zum Teil tragen sie sogar das Umweltzeichen"Blauer Engel"", erklärt Thorn. Ist der Winter vorbei, können diese Streumittel aufgefegt und entsorgt werden."Kleine Menge dürfen in die Restmülltonne, größere gehören auf den Wertstoffhof."Besonders nachhaltig: Streumittel für den nächsten Winter aufbewahren und wiederverwenden.







Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Grundstückseigentümer sind zum Winterdienst verpflichtet. Sie können diese Pflicht aber auf ihre Mieter oder eine Hausverwaltung übertragen.

- Je früher man Schnee entfernt, desto leichter geht es - und umso weniger Eis bildet sich.

- Das Streuverbot umfasst in der Regel nicht nur Salz, sondern alle chemischen Abtaumittel.

- Bei Haustieren können sich durch Streusalz die Pfoten entzünden.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßigüber Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudieüber die"Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts& Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
ruv-infocenter(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.01.2026 - 10:35 Uhr
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