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Letzte Schritte zur Sicherung der Batteriehersteller-Registrierung

ID: 2221530

Hersteller müssen OfH-Verträge schließen und Batteriemengen melden, um ihre Registrierungüber den 15. Januar 2026 hinaus zu behalten.


(PresseBox) - In den vergangenen Tagen hat die Stiftung ear wieder Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) in allen Batteriekategorien zugelassen.

„Nun sind die Batteriehersteller aufgefordert, Verträge mit ihren bevorzugten OfHs zu schließen. Die Hersteller müssen die in den vergangenen Jahren in Verkehr gebrachten Batteriemengen im ear-Portal eintragen. Die ausgewählte OfH muss dann lediglich diese Beteiligungsmengen bestätigen“, so Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der Stiftung.

Sind diese Schritte erledigt, behalten bereits registrierte Hersteller auch nach dem 15. Januar 2026 ihre Registrierung und dürfen weiterhin Batterien in Verkehr bringen. Andernfalls geht die Registrierung leider verloren. „Wir sind sehr guter Dinge, dass wir durch die zügige Zulassung der OfH die meisten Herstellerregistrierungen retten konnten. Nun ist es an den Herstellern und deren Dienstleistern, die letzten erforderlichen Schritte vorzunehmen“, so Menz weiter.

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten

•Garantieprüfung

•Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen

•Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten

•Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern





•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die„Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattGübertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:

•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten

•Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien

•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei denöffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach§8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
•Garantieprüfung
•Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
•Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
•Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen fürÜbergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei denöffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachtenöffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die„Gemeinsame Stelle der Hersteller“im Sinne des ElektroG. Sie wurde–im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht–von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattGübertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
•Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachtenöffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.



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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 31.12.2025 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Matthias Boecker
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Nürnberg


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Telekommunikation



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