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2026: neues Jahr, neue Regeln–Teil 2

ID: 2221426

ARAG Experten mit neuen Regeln, Vorschriften und Gesetzen für 2026


(IINews) - Strengere Lautstärkegrenzen für Wärmepumpen
Ab 2026 gelten bei der staatlichen Förderung von Wärmepumpen strengere Anforderungen an den Schallschutz, um Anwohner künftig besser vor Lärmbelästigung durch Wärmepumpen zu schützen. Gefördert werden dann nur noch Geräte, die besonders leise arbeiten und bei denen die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest zehn Dezibel niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen. Maßgeblich ist dabei der Schallleistungspegel des Geräts sowie der Abstand zu Nachbargrundstücken, vor allem in dicht bebauten Wohngebieten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht jede aktuell förderfähige Anlage automatisch die neuen Grenzwerte erfüllt. Vor allem bei Luft-Wasser-Wärmepumpen kann der Aufstellort entscheidend sein. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte sich daher frühzeitig vom Fachbetrieb beraten lassen und auf entsprechende Herstellerangaben achten. Eine Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt Orientierung bei der Gerätewahl.

KfW-Förderung: Erleichterungen für Familien und Käufer von Bestandsimmobilien
Die Förderbedingungen der beiden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ wurden verbessert. Ziel ist es laut ARAG Experten, mehr Haushalten den Schritt ins eigene Zuhause zu ermöglichen. Beim Programm „Wohneigentum für Familien“ wurden die Einkommensgrenzen angehoben, sodass nun auch Familien mit mittleren Einkommen förderberechtigt für einen Neubau sind. Zudem können höhere Kreditbeträge in Anspruch genommen werden, abhängig von der Anzahl der Kinder. Auch beim Programm „Jung kauft Alt“, das den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien fördert, gibt es Erleichterungen: Die Anforderungen an das Baujahr und den energetischen Zustand der Immobilie wurden präzisiert und teilweise gelockert. Zudem stehen längere Laufzeiten und günstigere Zinskonditionen zur Verfügung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Käufer sich weiterhin verpflichten müssen, die Immobilie energetisch zu sanieren.





Balkonkraftwerke jetzt auch mit Schuko-Stecker erlaubt
Seit Dezember dürfen Balkonkraftwerke offiziell mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker betrieben werden. Bisher war häufig ein spezieller Wieland- oder SEP-Stecker erforderlich. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die maximale Einspeiseleistung der Mini-Solaranlagen weiterhin auf 960 Watt begrenzt ist, mit Wieland- oder SEP-Stecker sind bis 2.000 Watt erlaubt. Zudem müssen die Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Auch Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen den Betrieb nicht mehr ohne triftigen Grund untersagen. Trotz Schuko-Stecker ist eine fachgerechte Installation wichtig. Alte oder beschädigte Steckdosen sollten vorab geprüft werden, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist gestartet
Baureife Wohnvorhaben, die im sogenannten Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sind, können mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Die zinsverbilligten Kredite werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Förderfähig ist der Neubau oder der Ersterwerb von Wohngebäuden, für die bei Antragstellung zwar schon eine Baugenehmigung vorliegt, deren Bau jedoch noch nicht begonnen wurde. Die ARAG Experten raten angehenden Bauherren zu einem Online-Check, um zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten
Ab 2026 werden Hersteller verpflichtet, elektronische Geräte nicht nur zurückzunehmen, sondern auch zu recyceln. Ziel der Gesetzesänderung ist eine Steigerung der Sammelquote für Elektrogeräte, da Deutschland die vorgegebene europäische Mindestquote deutlich unterschritten hat. Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung soll gleichzeitig mehr über Rückgabemöglichkeiten und Sammelstellen informiert werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass unter anderem die steigende Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten ein zunehmendes Problem darstellt. Daher müssen Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, künftig Sammelstationen für gebrauchte Geräte einrichten. Zudem sind Mitarbeiter von kommunalen Sammelstellen künftig angehalten, selbst Elektroschrott und Batterien zu sortieren, um das Brandrisiko durch falsche Entsorgung zu verringern.

Pflichtumtausch für Führerscheine endet im Januar
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass am 19. Januar 2026 eine wichtige Frist für den obligatorischen Führerscheintausch endet. Dann müssen alle Inhaber eines deutschen Karten-Führerscheins, der in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde, diesen in den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. Danach verliert das alte Dokument seine Gültigkeit, auch wenn die Fahrerlaubnis selbst bestehen bleibt. Für den Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Es fallen Kosten von rund 25 Euro für den Umtausch an. Wer mit alten Dokumenten fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.

Next-Generation-eCall wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle neu entwickelten Fahrzeugtypen, für die eine Typgenehmigung beantragt wird, verpflichtend mit dem sogenannten Next-Generation-eCall (NG eCall) ausgestattet sein. NG eCall ist ein automatisches Notrufsystem, das bei einem Unfall automatisch die Rettungsleitstelle alarmiert und nebendem Standort auch zusätzliche Daten zum Unfallgeschehen übermittelt. Ziel ist es laut ARAG Experten, die Reaktionszeiten der Rettungskräfte zu verkürzen und die Unfallfolgen zu reduzieren. Für bestehende Modelle gilt diese Regelung nicht.

Neue Regeln für E-Scooter und Co.
Nach einer geplanten Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) werden E-Scooter, Segways und andere kleine Elektrofahrzeuge stärker Fahrrädern gleichgestellt. Demnach dürfen diese Fahrzeuge nur auf Radwegen oder, wenn keine vorhanden sind, auf der Straße fahren. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 Stundenkilometer begrenzt und es besteht eine Versicherungspflicht, nach der jedes Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen benötigt. Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt künftig auch für E-Roller und Co. Gehwege, Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen, die mit einem Zusatzzeichen für freien Radverkehr ausgeschildert sind, dürfen auch von Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden.Wird der Verkehr dadurch nicht behindert, dürfen die kleinen Fahrzeuge auch nebeneinander fahren. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Helm ist laut ARAG Experten zwar empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.

Laut ARAG Experten werden außerdem Bußgelder für typische Delikte deutlich erhöht, wie z. B. das Fahren zu zweit, das Fahren auf Gehwegen sowie das behindernde oder gefährdende Parken auf Gehwegen. Zudem werden die technischen Vorgaben unter anderem für Bremsen, Beleuchtung und Kennzeichnung verschärft. Und künftig sind Blinker und stabile Ständer Pflicht bei der Ausstattung von Elektrokleinstfahrzeugen.

Nachspielzeit bei Fußballspielen wird auch in Stadien angezeigt
Für alle Fußball-Fans, die ihren Lieblingsverein im Stadion anfeuern, wird es im kommenden Jahr deutlich entspannter, eine Nachspielzeit zu ertragen. Denn die soll künftig live von der Stadionuhr angezeigt werden, sodass auch Zuschauer im Stadion auf die Sekunde genau wissen, wann es Zeit zum Jubeln oder zum Trauern ist. Bisher mussten Fans, die live dabei waren, die Nachspielzeit selbst mitstoppen, weil Stadionuhren bei der 45. und 90. Minute endeten.

Lachgasverbot kommt
Der Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige werden bundesweit verboten. Hintergrund ist der zunehmende Missbrauch der eigentlich als Medizin- und Lebensmittelzusatz bekannten Substanz, vor allem unter Jugendlichen. Lachgas kann beim Einatmen kurzfristig euphorisierend wirken, birgt jedoch erhebliche Gesundheitsrisiken wie Sauerstoffmangel, Nervenschäden oder Bewusstlosigkeit. Künftig dürfen Kartuschen und Gasflaschen nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Auch der Verkauf über Automaten oder im Versandhandel wird nach Information der ARAG Experten eingeschränkt. Zudem erhalten Kommunen mehr Möglichkeiten, den Lachgas-Konsum auf öffentlichen Plätzen zu untersagen. Erwachsene dürfen Lachgas in kleineren Kartuschen mit maximal 8,4 Gramm Füllmenge weiterhin für legale Zwecke erwerben.

Spritpreise steigen
Autofahrer müssen ab 2026 an der Tankstelle tiefer in die Tasche greifen. Die CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel soll um rund drei Cent je Liter steigen. Der Grund für den erneuten Anstieg liegt laut ARAG Experten bei einer veränderten Preisbildung von fossilen Kraftstoffen: Handelte es sich beim CO2-Preis bisher um einen festen Satz, wird er künftig durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten ermittelt. Den endgültigen Preis bestimmen aber auch andere Faktoren, wie z. B. der Ölpreis, Wechselkurse oder die Mehrwertsteuer.

Holland führt Maut ein
Wer nach Rotterdam fährt und dabei die neu gebaute A24 nutzt, muss seit Anfang Dezember eine Autobahn-Maut bezahlen. Bisher wurden pro Fahrt und Pkw, Wohnmobil, Lieferwagen oder Motorrad laut ARAG Experten 1,51 Euro fällig, ab Januar werden es 1,57 Euro. Das Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm (kg) darf nicht überschritten werden. Lkw, Busse und andere Fahrzeuge über 3.500 kg zahlen ab Januar 9,49 Euro pro Fahrt; vorher fielen 9,13 Euro an. Gezahlt wird über das elektronische Mautsystem e-Tol. Während auch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen mautpflichtig sind, fallen für Anhänger undWohnwagen keine weiteren Gebühren an.

Helmpflicht in Italiens Skigebieten
Weihnachtsurlauber aufgepasst: Bereits seit November gilt in italienischen Skigebieten eine allgemeine Helmpflicht für alle Skifahrer und Snowboarder. Laut ARAG Experten müssen sowohl Kinder als auch Erwachsene auf allen präparierten Abfahrten einen zugelassenen Ski- oder Snowboardhelm tragen. Ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen kein geeignetes Modell tragen können. In diesem Fall ist allerdings ein ärztliches Attest erforderlich. Die Helmpflicht gilt unabhängig von der Geschwindigkeit oder dem Schwierigkeitsgrad der Piste. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und kann im Schadensfall gegebenenfalls haftungsrechtliche Nachteile haben. Die ARAG Experten empfehlen, beim Verleih oder Kauf auf geprüfte Sicherheitsnormen wie CE- oder EN-Zertifikate zu achten.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern–inklusive den USA und Kanada–nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,8 Milliarden€.



PresseKontakt / Agentur:

Jennifer Kallweit
Konzernkommunikation/Marketing ARAG SE
Fachreferentin Kommunikation/Verbraucher-PR
Telefon: 0211 963-3115
E-Mail: Jennifer.Kallweit(at)ARAG.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Klaarkiming
Datum: 30.12.2025 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 02119633115

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.12.2025

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