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Voraussetzungen einer Mikrofirma in RUmänien

ID: 2221024

In Rumänien gilt ein S.R.L. als Kleinstunternehmen, wenn es einen sehr niedrigen Körperschaftsteuersatz von nur 1–3 % zahlt. Ideal für kleine Unternehmer, die ihre Steuern minimieren möchten!

(IINews) - Voraussetzungen:

Umsatz 2025: maximal 250.000€, ab 2026: 100.000 €

Mindestens ein angemeldeter Mitarbeiter (voll- oder teilzeit)

Besonderheiten:
Einige Tätigkeiten zahlen automatisch 3 % Steuer, z.?B. IT, Softwareentwicklung, Gastgewerbe, Bars, juristische oder medizinische Dienstleistungen. Dabei prüft die Steuerbehörde nicht nur die Haupttätigkeit, sondern auch Nebentätigkeiten.

Ab 2026:
Die genauen Regeln sind noch nicht endgültig, klar ist jedoch:

Die Umsatzgrenze sinkt auf 100.000€

Mindestmitarbeiter bleibt Pflicht, möglicherweise auch in Teilzeit

Es könnte weiterhin eine Staffelung nach Umsatz geben: 1 % bis 60.000 €, 3 % bis 100.000 €

Warum lohnt sich ein Kleinstunternehmen?

Sehr niedrige Steuerbelastung auf den gesamten Umsatz

Kosten können später bei Dividenden berücksichtigt werden

Überschreitet der Umsatz 100.000 €, greift die reguläre 16 %-Körperschaftsteuer, dann werden Kosten abgezogen

Rumänische Kleinstunternehmen bieten eine attraktive Möglichkeit für kleine Firmen, effizient und steuerfreundlich zu arbeiten. Vor einer Gründung empfiehlt sich die Beratung durch einen qualifizierten Steuerexperten in Rumänien.




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Datum: 24.12.2025 - 12:54 Uhr
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