OLG München: Verträge mit Autopfand-Profi GmbH nichtig
Mandantin von CLLB Rechtsanwälte kann ihr Auto behalten

(IINews) - München, 22.12.2025. Eine Mandantin von CLLB Rechtsanwälte muss ihr Auto nicht an die Autopfand-Profi GmbH herausgeben. Das hat das OLG München mit Urteil vom 17. Dezember 2025 entschieden. Zur Begründung führte das Oberlandesgericht aus, dass der geschlossene Kaufvertrag und Mietvertrag mit der Autopfand-Profi GmbH wegen wucherähnlichen Geschäfts sittenwidrig und damit nichtig seien.
Wenn Bargeld knapp, aber dringend nötig ist, kann bei der Autopfand-Profi GmbH das eigene Fahrzeug im Rahmen eines „Sale&Rent Back-Vertrags“ verkauft und anschließend gemietet werden, um es weiter nutzen zu können. Die beklagte Kundin hatte sich für die Option „Sale&Rent Back“ entschieden. Zwischen den Parteien kam es schließlich zum Streit über die Frage, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. „Wir haben argumentiert, dass die Verträge sittenwidrig sind und unsere Mandantin ihr Auto daher nicht wirksam an die Autopfand-Profi GmbH verkauft hat. Das Gericht hat sich unserer Sichtweise angeschlossen, so dass unsere Mandantin ihr Fahrzeug behalten kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.
Das OLG München stellte fest, dass die Autopfand-Profi GmbH nicht Eigentümerin des Fahrzeugs geworden ist, da ein wucherähnliches Rechtsgeschäft vorlag und der geschlossene Kaufvertrag und der Mietvertrag daher sittenwidrig und nichtig seien. Zur Begründung führte das OLG weiter aus, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und aufgrund der Gesamtumstände von einer verwerflichen Gesinnung der Autopfand-Profi GmbH auszugehen sei.
Der Wert des Fahrzeugs habe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens bei rund 8.100 Euro gelegen, stellte das OLG fest. Das Autopfandhaus hat aber nur einen Kaufpreis von etwasüber 5.000 Euro entrichtet. Dadurch liege bereits ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Dieses Ungleichgewicht habe sich in dem Mietvertrag fortgesetzt. Denn nach dem ursprünglich vereinbarten Mietvertrag musste die Beklagte für die ersten sechs Monate einen Mietbetrag in Höhe von knapp über 2.850 Euro leisten. Diese Mietzahlung entspricht rund 57 Prozent des erhaltenen Kaufpreises.
Da Kaufvertrag und Mietvertrag als ein verbundenes Geschäft zu sehen seien und nicht isoliert voneinander betrachtet werden können, habe die Beklagte für ihr Auto unterm Strich nur einen Kaufpreis von knapp 2.200 Euro und damit etwa nur ein Viertel des eigentlichen Wertes erhalten. Dass sie das Fahrzeug im Gegenzug sechs Monate nutzen konnte, ändere nichts daran, dass ein besonders grobes oder zumindest auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehe, machte das OLG München deutlich. Die Gesamtumstände sprächen zudem für eine verwerfliche Gesinnung der Autopfand-Profi GmbH. Dies sei schon aufgrund der für die Kundin nachträglichen Regelungen im Vertrag anzunehmen. Denn sie habe auch noch alle mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten wie Versicherung, Wartung oder Reparatur weiter tragen müssen.
„Unterm Strich lag ein wucherähnliches Rechtsgeschäft vor. Da der Kaufvertrag somit nichtig ist, bleibt unsere Mandantin Eigentümerin ihres Autos“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügenüber langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke"CLLB"stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 22.12.2025 - 11:26 Uhr
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