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Marburger Bund fordert Ausnahmen von der Arbeitnehmerüberlassung im Gesetz

ID: 2219873

(ots) - Kurz vor der heutigenöffentlichen Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert der Marburger Bund, die Hürden für notwendige Weiterbildungsverbünde im Gesetz abzubauen. Ohne gesetzliche Ausnahme von einer erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung sei die zukünftige Organisation der Weiterbildung im Krankenhaus gefährdet und damit auch die zukünftige fachärztliche Versorgung im ambulanten wie stationären Sektor.

"Schon heute sehen wir, wie Weiterbildungsstellen unter Druck geraten, weil Krankenhausstandorte geschlossen, Leistungen konzentriert und Träger fusioniert werden", erklärte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes."Wenn der Gesetzgeber hier nicht gegengesteuert und eine durchgängige Weiterbildung an verschiedenen Krankenhäusern und Praxen ermöglicht, ist die fachärztliche Versorgung von morgen in Gefahr."

Denkbar wäre zum Beispiel, dass die im Gesetzentwurf des KHAG vorgesehene Kooperationsmöglichkeit zur Erfüllung der Qualitätsvoraussetzungen von Leistungsgruppen auch Rotationen von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zwischen den beteiligten Häusern vorsieht.

Damit die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung kein Hindernis für die Umsetzung von Weiterbildungsverbünden darstellt, ist eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung erforderlich, die im Rahmen anerkannter Weiterbildungsverbünde rotieren. Entsprechende Anpassungen sind auch im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung vorzunehmen.

Regelungsbedarf sieht der Marburger Bund auch bei Krankenhauskooperationen, einem Schlüsselelement der Reform. Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für solche Kooperationen müssten deutlich konkreter gefasst werden. Für Kooperationen zur Erbringung verwandter Leistungsgruppen und zur Vorhaltung der sachlichen Ausstattung seien bundesweit einheitliche Erreichbarkeitskriterien erforderlich."Behandlungskontinuität setzt voraus, dass Kooperationen für die Patientinnen und Patienten auch real erreichbar sind. Einheitliche Kriterien wie klare Fahrzeitgrenzen sind dafür unverzichtbar", so Johna.





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Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel. (030) 746846-40
Mobiltel.: 0162 2112425
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