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TÜV SÜD: Neues Jahr - neue Farbe

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(ots) - Die TÜV SÜD-Experten weisen zum Jahreswechsel darauf hin, dass die orangefarbene Prüfplakette mit der Zahl 25 abläuft. Wer dann noch damit unterwegs ist, dem drohen spätestens ab März ein Bußgeld und Ärger mit der Versicherung. Fahrzeughalter können sich unter tuvsud.com/de zurHauptuntersuchung im TÜV SÜD Service-Center anmelden.

Die orangefarbenen Prüfplaketten mit der Zahl 25 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen zum Jahreswechsel ab. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt - zum Beispiel 12 für den Dezember.

Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2025, dann müssen Privatfahrer und Halter ab März 2026 mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Gleich 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug mit60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche, dazu kann auch noch die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Achtung: Halter, die 2026 noch mit 25-er Plakette unterwegs sind oder die Fahrt zulassen, riskieren zudem Ärger mit ihrer Versicherung. Wenn mit dem Fahrzeug ohne gültige Plakette ein Unfall verursacht wird oder es an einem Unfall beteiligt ist, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung einen Gutachter zu Rate zieht und für entstandene Schäden Regressforderungen stellt.

Pressekontakt:

Vincenzo Lucà
TÜV SÜD
Public Relations
Westendstr. 199, 80686 München
Telefon: +49 89 5791-1667
E-Mail: vincenzo.luca(at)tuvsud.com
Internet: tuvsud.com/presse


Original-Content von: TÜV SÜD, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 17.12.2025 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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