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Unfall am Olgaeck in Stuttgart / Stellungnahme der Strafverteidigung zur Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart

ID: 2217273

(ots) - Ein halbes Jahr nach dem tragischen Unfall am Olgaeck, bei dem eine Person ihr Leben verlor und acht weitere zum Teil schwer verletzt wurden, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den Unfallfahrer erhoben. Der Vorwurf der Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht weiteren Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs.

Hierbei stützt sich die Staatsanwaltschaft insbesondere auf Videoaufnahmen, unfallanalytische Auswertungen sowie toxikologische und rechtsmedizinische Gutachten.

Der Strafverteidiger des Unfallfahrers Dr. Friedrich Sebastian Fülscher LL.M. nimmt zu der Anklage wie folgt Stellung:

Am 2. Mai 2025 wurde das Leben von 8 Menschen unwiederbringlich erschüttert. Eine Frau verlor ihr Leben, Kinder und Erwachsene wurden zum Teil schwer verletzt und deren Angehörigen und Familien schweres Leid zugefügt. Auch für meinen Mandanten ist seit diesem Tag nichts mehr, wie es vorher war; auch er ist ein anderer Mensch seit diesem tragischen Unfall.

Kein Tag vergeht, an dem mein Mandant nicht an die Betroffenen und deren Leid und Schmerz denkt. Die Mutter, die ihr Leben verlor, deren Familie, deren Schmerz niemand in Worte fassen kann, sowie alle weiteren Betroffenen, die körperlich und seelisch verletzt wurden. Mein Mandant würde alles tun, um diesen schwärzesten Tag seines Lebens und die damit verbundenen Folgen für alle Betroffenen ungeschehen zu machen.

Bereits am Tag des Unglücks stand fest, dass es sich um einen tragischen Unfall handelt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konnten weder eine überhöhte Geschwindigkeit noch aggressives oder riskantes Fahrverhalten feststellen. Nach den polizeilichen Feststellungen fuhr der Unfallfahrer mit verkehrsangepasster und nicht überhöhter Geschwindigkeit. Es konnte keine auffällige und andere Verkehrsteilnehmer bewusst gefährdende Fahrweise festgestellt werden.

Auch nach den umfangreichen Ermittlungen bleibt offen, was konkret zum Abkommen des Fahrzeugs von der Fahrbahn geführt hat. Soweit die Staatsanwaltschaft aufgrund eines toxikologischen Befundes glaubt, einen Zusammenhang zwischen einer festgestellten Medikation bzw. Substanzen und dem Unfallereignis herstellen zu können, ist zunächst festzustellen, dass lediglich eine Restkonzentration von Substanzen festgestellt wurde. Der Unfallfahrer hat am Unfalltag weder Medikamente noch Drogen eingenommen. Weiterhin gilt, dass keinesfalls wissenschaftlich gesichert und damit erwiesen ist, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den festgestellten Abbausubstanzen und dem Unfallgeschehen besteht. Dies wird umfassend und gründlich im Strafverfahren untersucht und geklärt werden. Wir haben hierzu bereits ein unabhängiges medizinisch-wissenschaftliches Gutachten eingeholt.





Ziel unserer Strafverteidigung ist keinesfalls eine Entlastung um jeden Preis, sondern die sachliche, beweisfundierte, ehrliche und dem Aufklärungsinteresse aller Beteiligten Rechnung tragende faire Aufarbeitung der tatsächlichen Umstände. Gegenwärtig darf auf Grundlage eines von der Staatsanwaltschaft eingeholten Gutachtens als gesichert davon ausgegangen werden, dass ein Kontrollverlust über das Fahrzeug zum Kontakt mitdem Bordstein führte und hierdurch das weitere unfalldynamische Geschehen unausweichlich seinen tragischen Lauf nahm.

Als Unfallverursacher hat unser Mandant von Beginn an Verantwortungübernommen. Er hat sich unmittelbar selbst als Fahrer gegenüber der Polizei bezeichnet, kooperierte mit Polizei und Staatsanwaltschaft in jeder Phase der polizeilichen Untersuchungen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und hat ein umfassendes Geständnis angekündigt - auch dort, wo es ihnpersönlich belastet. Gegen die Sicherstellung seines Führerscheins hat er keinen Widerspruch erhoben.

Seit dem Unfall befindet sich unser Mandant in engmaschiger psychotherapeutischer Behandlung. Die Tat und ihre Folgen haben auch ihn schwer traumatisiert. Er arbeitet therapeutisch daran, den Unfall emotional zu verarbeiten. Er ist uneingeschränkt einsichtig und bereit, die anerkannte Verantwortung dauerhaft zu leben.

Unser Mandant hat als Maßnahme der sofortigen und unmittelbaren Unterstützung zusätzlich zu den zu erwartenden Versicherungsleistungen freiwillig selbst Zahlungen in Höhe eines mittleren sechsstelligen Geldbetrages an die Familien der ums Leben gekommenen Frau, die weiteren Verletzten und deren Angehörige geleistet. Diese Zahlungen erfolgten frühzeitig und ohne Erwartungshaltung.

Unser Mandant hat sich bei den Angehörigen der verstorbenen Frau, sämtlichen Verletzten und deren Familien persönlich entschuldigt und sein tief empfundenes Bedauern und Mitgefühl ausgesprochen, verbunden mit Bereitschaft, auch künftig zu helfen.

Unser Mandant hat sich zu jedem Zeitpunkt dem Verfahren gestellt und tut dies weiterhin.

Er weiß, dass auch die rechtliche Einordnung des Unfallgeschehens und ein Urteil das Leid der Betroffenen nicht werden mildern können. Sein Wunsch ist, dass das Gericht zwischen Schuld, Verantwortung und menschlichem Versagen differenziert.

Abschließen bitten wir die Medien, auch weiterhin verantwortungsvoll, sorgfaltsgerecht und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen sachlich, ausgewogen und nicht opfer- und/oder täteridentifizierend zu berichten. Die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung bitten wir einzuhalten. Neben einer ausgewogenen und nicht vorverurteilenden Berichterstattung ist es zwingend geboten, meinem Mandanten im Vorwege einer Berichterstattung die Möglichkeit der Stellungnahme einzuräumen.

Dr. Friedrich Sebastian Fülscher LL.M.
Rechtsanwalt
C O N T R A . Strafverteidiger, Kiel

Pressekontakt:

IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
Dr. Ben M. Irle LL.M.
Unter den Linden 32-34
10117 Berlin
irle(at)irlemoser.com
+49-(0)30-21021960


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Datum: 08.12.2025 - 09:45 Uhr
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Kategorie:

Banken und Versicherungen



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