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Neustart der Aufarbeitung: Neue Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubgut nimmt Arbeit auf

ID: 2215808

(ots) - Am 1. Dezember nimmt die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihre Arbeit auf. Künftig wird sie in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern entscheiden, die - insbesondere jüdischen - Menschen durch die NS-Verfolgung entzogen wurden. Der Auswahlausschuss hat sich zuvor auf ein Verzeichnis von 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sowie auf einPräsidium geeinigt. Damit ist ein zentraler Meilenstein auf dem Weg zu einem gerechteren, moderneren und transparenteren Verfahren der Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts erreicht.

Nancy Faeser, Fachpolitikerin:

"Mit der neuen Schiedsgerichtsbarkeit schaffen wir endlich die Möglichkeit, Restitutionsfälle unabhängig, verbindlich und opferorientiert zu entscheiden. Die einseitige Anrufbarkeit ist ein entscheidender Fortschritt. Sie beendet die jahrelange Blockade einzelner öffentlicher Einrichtungen und gibt den Opfern oder den Nachfahren der Verfolgten erstmals einen realen und erleichterten Zugang zu einem fairen Verfahren.

Rund 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs warten viele jüdische Familien noch immer auf die Rückgabe von Kunstwerken, die ihnen im Nationalsozialismus geraubt wurden. Streitfälle - darunter prominente Beispiele wie Picassos Madame Soler - verdeutlichen, wie dringend verbindliche Strukturen gebraucht werden.

Die neue Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt die bisherige beratende Kommission. Künftig entscheiden die Schiedsgerichte verbindlich und auf Grundlage eines neuen Bewertungsrahmens, der Beweiserleichterungen vorsieht und komplexen Provenienzsituationen besser Rechnung trägt.

Mit der Besetzung der Schiedsgerichte erfüllen wir eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt aber klar: Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein erster wichtiger Schritt - ein wirksames Restitutionsgesetz muss folgen.

Wir brauchen klare gesetzliche Regeln, damit auch nicht staatliche Halter von Kulturgut zur Prüfung von Restitutionsansprüchen verpflichtet werden. Nur so schaffen wir Rechtsklarheit für alle Beteiligten und sorgen für mehr Gerechtigkeit."





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