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Flughafenverband ADV: Kabinettsentscheidung ist Meilenstein für die Sicherheit an Flughäfen | ADV begrüßt Neuregelung im Luftsicherheitsgesetz

ID: 2213355

(ots) - Ralph Beisel:"Strafverschärfung bei unbefugtem Eindringen in den Luftsicherheitsbereich ist angemessene Antwort des Staates"

Der Flughafenverband ADV begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, künftig das vorsätzliche, unbefugte Eindringen in den Luftsicherheitsbereich von Flughäfen unter Strafe zu stellen. Der gestern im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes enthält eine Klarstellung: Wer die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

"Mit der Einführung eines eigenständigen Straftatbestands im Luftsicherheitsgesetz wird ein langjähriges Anliegen der Flughäfen umgesetzt. Aktionen wie das Festkleben auf Rollbahnen oder das Eindringen in sicherheitskritische Bereiche sind keine Bagatelldelikte, sondern gefährden Menschenleben undden sicheren Betrieb unserer Infrastruktur. Der Gesetzentwurf ist ein starkes sicherheitspolitisches Signal - wir danken dem Bundesinnenministerium sowie Bundesminister Alexander Dobrindt ausdrücklich für die konsequente Umsetzung", erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.

Klare gesetzliche Handhabe gegen Störaktionen - auch der Versuch wird strafbar:

Künftig droht bei vorsätzlichem, unbefugtem Eindringen in die Luftseite eines Flughafens eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Wenn gefährliche Gegenstände mitgeführt werden oder die Tat der Vorbereitung weiterer Straftaten dient, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Auch der Versuch ist künftig strafbar.

Drohnenabwehr gesetzlich gestärkt - Schutz kritischer Infrastrukturen im Fokus:

Neben der Strafverschärfung enthält der Gesetzentwurf auch neue Vorschriften zur Drohnenabwehr. Bei drohenden Angriffen oder schweren Störfällen dürfen künftig auch Streitkräfte unterstützend tätig werden. Die Abwehrmaßnahmen - etwa gegen nicht-kooperative Drohnen - sollen schneller und wirksamer erfolgen können.





"Die Bedrohung durch Drohnen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Flughäfen begrüßen daher die Ausweitung der Befugnisse für Bundespolizei und Bundeswehr. Entscheidend ist: Die Verfahren zur Gefahrenabwehr müssen in der Praxis funktionieren. Dafür braucht es jetzt eine zügige Umsetzung und verlässliche Technik an allen größeren Standorten", so Beisel.

ADV begleitet parlamentarisches Verfahren:

Die ADV wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren im Bundestag eng begleiten und bleibt dazu im Dialog mit den Fraktionen. Ziel ist es, das Gesetz zügig und praxistauglich zu verabschieden - als Teil eines starken Schutzkonzepts für die kritische Infrastruktur Flughafen.

Pressekontakt:

Isabelle B. Polders
Leiterin Kommunikation, Strategie&Nachhaltigkeit
ADV-Pressesprecherin
Tel.: +49 30 310118-14
Mobil: +49 173 29 57558
polders(at)adv.aero


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Datum: 20.11.2025 - 09:27 Uhr
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