InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Aktivrente: Selbständige dürfen nicht ausgeschlossen werden - BDS fordert sofortige Korrektur

ID: 2213211

(IINews) - Der Bund der Selbständigen - Deutschland (BDS D) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente scharf. Die geplante steuerliche Entlastung soll ausschließlich für Einkommen aus abhängiger Beschäftigung gelten. Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmer bleibenausgeschlossen.

BDS Deutschland fordert eine sofortige Gleichbehandlung aller aktiven Erwerbstätigen im Rentenalter.

"Eine Zweiklassengesellschaft im Alter darf es nicht geben"

BDS-Präsidentin Liliana Gatterer erklärt:

"Die Aktivrente ist ein guter Ansatz, aber schlecht umgesetzt. Es ist schlicht ungerecht, dassältere Angestellte einen Steuerbonus erhalten, während Selbständige leer ausgehen. Wer im Alter arbeitet, leistet einen Beitrag - unabhängig davon, ob er angestellt oder selbständig tätig ist. Eine Zweiklassengesellschaft im Alter darf es nicht geben."

Gatterer verweist darauf, dass Selbständige besonders häufig über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten - und dabei einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Fachkräftesicherung leisten.

"Wer Verantwortung trägt, darf politisch nicht benachteiligt werden"

Generalsekretär Andreas Keck betont:

"Selbständige tragen Verantwortung für Betriebe, Mitarbeitende und das eigene wirtschaftliche Risiko. Sie arbeiten oft länger - nicht, weil es bequem ist, sondern weil sie gebraucht werden. Dass ausgerechnet diese Gruppe keinen Steuerbonus erhalten soll, widerspricht jeder Logik und jedem Gerechtigkeitsgefühl."

Keck erläutert weiter:

"Die Lösung ist einfach: Der Steuerfreibetrag muss für alle aktiven Erwerbseinkünfte gelten - egal, ob Lohn oder Honorar. Das ist fair, praxistauglich und volkswirtschaftlich sinnvoll."

BDS fordert gesetzliche Korrektur noch vor Abschluss der Beratungen

Der BDS Deutschland fordert daher ausdrücklich eine kurzfristige Änderung des Gesetzesentwurfs. Die Weiterarbeit im Alter werde nur dann gerecht und wirksam gefördert, wenn auch selbständige Erwerbstätigkeit berücksichtigt werde.




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bund der Selbständigen (BDS) Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. vertritt die Interessen von rund 2500 Unternehmern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Der BDS ist eine derältesten branchenübergreifenden Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft und hat seinen Sitz in Neustadt a. d. Weinstraße.



PresseKontakt / Agentur:

Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz& Saarland e.V.
Alexander Gehres
Exterstraße 3
67433 Neustadt an der Weinstraße
presse(at)bds-rlp.de
06321/9375141
www.bds-rlp.de



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.11.2025 - 17:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2213211
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Liliana Gatterer
Stadt:

Neustadt an der Weinstraße


Telefon: 06321/9375141

Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Aktivrente: Selbständige dürfen nicht ausgeschlossen werden - BDS fordert sofortige Korrektur"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz& Saarland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Selbständige begrüßen das neue Jahr in toller Kulisse ...

Am 10. Januar feierte der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz&Saarland e.V., zusammen mit dem Gewerbeverein Haßloch e.V. das neue Jahr 2025 in toller Kulisse.Der Neujahrsempfang im Holiday Park Haßloch war ein voller Erfolg. 120 Teilnehmer ...

Alle Meldungen von Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz& Saarland e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.285
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 86


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.