Starke Kinderrechte sind nicht verhandelbar

(ots) - Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2025 appelliert die SPD-Bundestagsfraktion an alle Verantwortlichen, sich für starke Rechte für Kinder einzusetzen. Kinder brauchen einen verlässlichen Sozialstaat, beste Bildungschancen von Anfang an und ein gewaltfreies Umfeld.
Jasmina Hostert, Sprecherin der AG Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion:
"Gerade jetzt, in Zeiten globaler Krisen, Kriege und Klimakatastrophen, sind Kinder besonders gefährdet. Millionen sind auf Schutz und Unterstützung angewiesen. Die mentale Belastung von Kindern und Jugendlichen ist alarmierend. Deshalb gehört das Wohl der Kinder ins Zentrum politischen Handelns - in Deutschland und weltweit."
Truels Reichardt, Kinderbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion:
"Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Das nimmt Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung stärker in die Verantwortung, allen Kindern beste Bedingungen zum Aufwachsen zu ermöglichen Für bessere Bildungschancen, finanzielle Sicherheit und Freiräume sich auszuprobieren. Starke Kinderrechte sind nicht verhandelbar."
Pressekontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
- Die Pressestelle -
Telefon: (030) 227 - 52282
Website: www.spdfraktion.de
E-Mail: pressestelle(at)spdfraktion.de
Original-Content von: SPD-Bundestagsfraktion,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.11.2025 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2213090
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Starke Kinderrechte sind nicht verhandelbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).



