InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ACG Metals Limited - Ergebnisse der Platzierung

ID: 2211327

(PresseBox) - NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, PUBLIKATION ODER VERBREITUNG, GANZ ODER TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, DER REPUBLIK SÜDAFRIKA, SINGAPUR ODER DER SCHWEIZ ODER IN JEGLICHER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, PUBLIKATION ODER VERBREITUNG UNGESETZLICH WÄRE. DARÜBER HINAUS DIENT DIESE PRESSEMITTEILUNG AUSSCHLIESSLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN JEGLICHER JURISDIKTION DAR.

DIESE PRESSEMITTEILUNG ENTHÄLT INSIDERINFORMATIONEN IM SINNE DER ASSIMILATED REGULATION (EU) NR. 596/2014, DA SIE GEMÄSS DEM EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 IN SEINER GEÄNDERTEN FASSUNG TEIL DES RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST. MIT DER VERÖFFENTLICHUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG GELTEN DIESE INSIDERINFORMATIONEN JETZT ALS ÖFFENTLICH BEKANNT.

ACG Metals Limited („ACG“ oder das „Unternehmen“)(LSE:ACG, ACGW) meldet heute den erfolgreichen Abschluss seiner am 11. November 2025 angekündigten Platzierung. Das Unternehmen beschaffte durch die Platzierung von 1.056.309 Platzierungsaktien zum Ausgabepreis von 10,80 £ pro Platzierungsaktieeinen Bruttoerlös von ca. 15,0 Millionen US-Dollar (dies entspricht ca. 11,4 Millionen £).

Die Platzierung warüberzeichnet und erhielt starke Unterstützung von bestehenden und neuen Investoren, wodurch das Unternehmen seinen institutionellen Kundenstamm und seine Marktunterstützung erweitern konnte.

Das separate Privatkundenangebot, das am 11. November 2025 bekannt gegeben wurde, bleibt bis zum 12. November 2025 um 16:45 Uhr (Londoner Zeit) für Privatanleger offen; die Ergebnisse des Privatkundenangebots und die endgültigen Ergebnisse der Kapitalbeschaffung werden im Anschluss daran so bald wie möglich bekannt gegeben.

Wie zuvor angekündigt, werden die Nettoerlöse aus der Kapitalbeschaffung einen Teil der Investitionen in Phase 1 finanzieren und zusammen mit internen Barmitteln zur vollständigen Finanzierung der Investitionen in Höhe von 39 Millionen US-Dollar für das Projekt zur Aufbereitung von angereichertem Erz verwendet.





Stifel Nicolaus Europe Limited, Canaccord Genuity Limited und Joh. Berenberg, Gossler&Co. KG, Niederlassung London, fungieren als Joint Bookrunners im Hinblick auf die Platzierung.

Die Aktien werden bei Ausgabe als voll eingezahlt gutgeschrieben und sind in jeder Hinsicht den bereits ausgegebenen Stammaktien des Unternehmens gleichgestellt („pari passu“), einschließlich – aber nicht beschränkt auf – das Recht, alle Dividenden und sonstigen Ausschüttungen zu erhalten, die nach dem Zulassungsdatum (wie unten definiert) beschlossen, vorgenommen oder gezahlt werden.

Es wird beantragt, die Platzierungsaktien in die Kategorie„Equity Shares (Transition)“ der amtlichen Liste der FCA aufzunehmen und zum Handel am Hauptmarkt für börsennotierte Wertpapiere der London Stock Exchange zuzulassen (zusammen „Zulassung”). Es wird erwartet, dass die Zulassung am 14. November 2025 um 8:00 Uhr (Londoner Zeit) wirksam wird und der Handel mit den Angebotsaktien beginnt. Die Platzierung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: (i) Der Platzierungsvertrag wird nicht gemäß seinen Bestimmungen gekündigt; und (ii) die Zulassung tritt am 14. November 2025 um 8:00 Uhr (Londoner Zeit) (oder zu einem späteren Zeitpunkt und/oder Datum, das zwischen dem Unternehmen und den Joint Bookrunners vereinbart wird, jedoch nicht später als am 21. November 2025 um 8:00 Uhr (Londoner Zeit)) in Kraft.

Artem Volynets, Chairman und Chief Executive Officer des Unternehmens, merkte dazu wie folgt an:

„Wir freuen uns über die starke Nachfrage bei der gestrigen Platzierung, die deutlich überzeichnet war. Wir schätzen die Unterstützung unserer langjährigen Investoren und freuen uns, diejenigen willkommen zu heißen, die zum ersten Mal mit dabei sind. Das Ergebnis ist eine klare Bestätigung unseres Teams und unserer Strategie, die wir wie geplant umsetzen werden.

Das Projekt zur Aufbereitung von angereichertem Erz bietet uns einen klaren Weg, um die Produktion zu steigern, die Cash-Generierung zu verbessern und Werte zu erschließen, die im ursprünglichen Minenplan nicht vorgesehen waren. Mit dieser Unterstützung im Rücken sind wir bestens aufgestellt, um ACG weiter zu einem führenden Kupferproduzenten auszubauen.“

Großgeschriebene Begriffe, die im Text dieser Pressemitteilung nicht anderweitig definiert sind, haben die in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 11. November 2025 angegebene Bedeutung.

- ENDE–

Verantwortlich für die Veröffentlichung dieser Informationen im Namen des Unternehmens ist Artem Volynets, Chairman&Chief Executive Officer.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Palatine     

Communications Advisor

Conal Walsh / James Gilheany / Kelsey Traynor / Richard Seed

acg(at)palatine-media.com

Berenberg

Joint Broker und Joint Bookrunner

Jennifer Lee / Patrick Dolaghan / Ivan Briechle Sanz

+44 (0) 20 3207 7800

Canaccord

Joint Broker und Joint Bookrunner

James Asensio / Charlie Hammond / Sam Lucas

+ 44 (0) 20 7523 8000

Stifel

Joint Broker und Joint Bookrunner

Ashton Clanfield / Varun Talwar

+44 (0) 20 7710 7600

Über das Unternehmen

ACG Metals ist ein Unternehmen mit der Vision, die Kupferbranche durch eine Reihe vonÜbernahmen mit erstklassiger ESG- und CO2-Bilanz zu konsolidieren.

Im September 2024 schloss ACG erfolgreich dieÜbernahme der Mine Gediktepe ab, die voraussichtlich ab 2026 mit der Produktion von Primärkupfer und -zink beginnen und im Dauerbetrieb eine Jahresproduktionsmenge von 20-25 Tsd. Tonnen Kupferäquivalent erreichen wird. Gediktepe verkaufte im Jahr 2024 insgesamt 57 Tsd. Unzen AuÄq.

Das Team von ACG verfügt über umfangreiche M&A-Erfahrung, die in jahrzehntelanger Tätigkeit bei multinationalen Blue-Chip-Unternehmen in diesem Sektor zusammengetragen wurde. Das Team kann auf ein bedeutendes Netzwerk zurückgreifen und ist den ESG-Prinzipien sowie einer starken Unternehmensführung verpflichtet.

LON: ACG  |  OTCQX: ACGAF  |  LON:ACGW  |  Xetra: ACG  |  Bond ISIN: NO0013414565

Nähere Informationen über ACG erhalten Sie unter www.acgmetals.com.

WICHTIGE HINWEISE

DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER ANHÄNGE UND DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, IST EINGESCHRÄNKT UND DARF WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, SÜDAFRIKA, SINGAPUR ODER DER SCHWEIZ ODER IN JEGLICHER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE PUBLIKATION, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNGESETZLICH WÄRE, VERBREITET WERDEN. DARÜBER HINAUS DIENT DIESE MITTEILUNG AUSSCHLIESSLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN JEGLICHER JURISDIKTION DAR.

Diese Bekanntmachung oder Teile davon stellen weder ein Angebot zur Ausgabe oder zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, der Republik Südafrika, Singapur oder der Schweiz oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der dies rechtswidrig wäre, noch richten sie sich an Personen, denen gegenüber ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre. In diesen Ländern findet kein öffentliches Angebot der Platzierungsaktien statt.

Keiner der folgenden Parteien - das Unternehmen, Canaccord Genuity Limited („Canaccord“), Joh. Berenberg, Gossler&Co. KG, London Branch („Berenberg“) und Stifel Nicolaus Europe Limited („Stifel“ und zusammen mit Canaccord und Berenberg die „Joint Bookrunners“) oder einer ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, Führungskräfte, Partner, Mitarbeiter, Vertreteroder Berater (zusammenfassend „Vertreter“) oder einer in ihrem Namen handelnden Person – würde eine Handlung vornehmen, die ein Angebot der Platzierungsaktien ermöglichen oder dazu führen würde oder soll, dass diese Bekanntmachung oder andere Angebots- oder Werbematerialien in Bezug auf diese Platzierungsaktien in einer Jurisdiktion in Besitz genommen oder verbreitet werden, in der es hierfür einer entsprechenden Maßnahme bedarf. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze dieser Jurisdiktion darstellen. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über diese Beschränkungen zu informieren und sie einzuhalten.

Im Zusammenhang mit den in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen wurde und wird kein Prospekt, Emissionsprospekt, Emissionsdokument oder Zulassungsdokument zur Verfügung gestellt, und ein solches Dokument ist auch nicht erforderlich (gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 (die „EU-Prospektverordnung“) oder der gleichgestellten Verordnung (EU) Nr. 2017/1129, die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 in seiner geänderten Fassung Teil des Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die „UK-Prospektverordnung“)). Personen, die Beratung benötigen, sollten sich an einen qualifizierten unabhängigen Rechtsberater, Unternehmensberater, Finanzberater oder Steuerberater wenden, um rechtliche, finanzielle, geschäftliche oder steuerliche Beratung zu erhalten.

Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (das „Wertpapiergesetz“) oder gemäß den Wertpapiergesetzen oder durch eine Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen ohne Registrierung gemäß dem Wertpapiergesetz oder gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Wertpapiergesetzes oder im Rahmen einer Transaktion, die diesen Anforderungen nicht unterliegt, weder direkt noch indirekt innerhalb der Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, übertragen oder geliefert werden, weder direkt noch indirekt, innerhalb der Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen oder unterliegen diesen nicht und entsprechen den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Die Platzierungsaktien werden angeboten und verkauft (i) außerhalb der Vereinigten Staaten im Rahmen von „Offshore-Transaktionen“ gemäß der Definition in und gemäß Regulation S des Securities Act („Regulation S“); und (ii) in den Vereinigten Staaten nur an Personen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie „qualifizierte institutionelle Käufer” im Sinne von Rule 144A des Securities Act („QIBs”) sind, gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die diesen Anforderungen nicht unterliegt. Es wird keinöffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder anderswo erfolgen.

Die Platzierung wurde weder von der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission), einer staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten noch einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt oder abgelehnt, noch haben die vorgenannten Behörden die Vorzüge der Platzierung oder die Richtigkeitoder Angemessenheit dieser Bekanntmachung geprüft oder bestätigt. Jede gegenteilige Darstellung stellt in den Vereinigten Staaten eine Straftat dar.

Diese Bekanntmachung wurde nicht von der Financial Conduct Authority (die„FCA“) oder der Londoner Börse genehmigt.

DieÖffentlichkeit ist nicht zur Teilnahme an der Platzierung berechtigt. Diese Bekanntmachung richtet sich ausschließlich an folgende Personen und wird nur an diese verteilt: (a) in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (der „EWR“) an „qualifizierte Anleger“im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Prospektverordnung („qualifizierte Anleger“); (b) im Vereinigten Königreich „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der britischen Prospektverordnung, die gleichzeitig (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügenund unter die Definition des „Anlageprofis“ in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die „Verordnung”) fallen; oder (ii) vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen und Personengesellschaften sowie Treuhänder von hochwertigen Trusts im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung („UK Qualified Investors”); oder (c) andere Personen, an die sie anderweitig rechtmäßig weitergegeben werden darf (alle diese Personen zusammen werden als „relevante Personen“ bezeichnet).

Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen diese Bekanntmachung nicht als Grundlage für Handlungen heranziehen oder sich darauf verlassen. Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist. Alle Investitionen oder Investitionstätigkeiten, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit relevanten Personen durchgeführt.

Die entsprechenden Genehmigungen wurden und werden nicht von der Wertpapierkommission einer Provinz oder eines Territoriums Kanadas eingeholt, und es wurde kein Prospekt bei der australischen Wertpapier- und Investitionskommission oder dem japanischen Finanzministerium eingereicht oder von diesen registriert. Die entsprechenden Genehmigungen wurden und werden nicht von der South African Reserve Bank oder einer anderen zuständigen Behörde in Südafrika in Bezug auf die Platzierungsaktien eingeholt, und die Platzierungsaktien wurden und werden nicht gemäß den Wertpapiergesetzen eines Staates, einer Provinz oder eines Territoriums in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, der Republik Südafrika, Singapuroder der Schweiz registriert oder angeboten. Dementsprechend dürfen die Platzierungsaktien (sofern keine Ausnahme nach den einschlägigen Wertpapiergesetzen gilt) weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, der Republik Südafrika, Singapur oder der Schweiz oder einer anderen Jurisdiktion, in der solche Aktivitäten rechtswidrig wären, angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert werden.

Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung stellen„zukunftsgerichtete Aussagen“ in Bezug auf die Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistung, die Entwicklungen oder die Erfolge des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften dar. Begriffe wie „glaubt“, „erwartet“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „plant“, „strebt an“, „potenziell“, „wird“, „würde“, „könnte“, „erwägt“, „wahrscheinlich“ und Variationen dieser Wörter sowie ähnliche zukunftsbezogene oder bedingte Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen, sind jedoch nicht das einzige Mittel, um solche Aussagen zu kennzeichnen. Diese Aussagen und Prognosen sind von Natur aus vorausschauend, spekulativ und mit Risiken, Ungewissheitenund Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistung, die Entwicklungen oder die Erfolge wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen und Prognosen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Viele dieserRisiken, Ungewissheiten und Annahmen beziehen sich auf Faktoren, die außerhalb der Kontrolle, Vorhersage oder genauen Einschätzung des Unternehmens liegen. Es wird keine Zusicherung oder Gewährleistung gegeben und keine Verantwortung oder Haftung übernommen hinsichtlich der Erreichbarkeit oder Angemessenheit solcher zukunftsgerichteten Aussagen, und es sollte kein Vertrauen in diese gesetzt werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung. Das Unternehmen, die Joint Bookrunners, ihre jeweiligen verbundenenUnternehmen, ihre jeweiligen Vertreter und alle Personen, die in ihrem Namen handeln, lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze oder Vorschriften, die FCA oder die Londoner Börse vorgeschrieben.

Canaccord und Stifel sind beide in Großbritannien durch die FCA zugelassen und reguliert. Joh. Berenberg, Gossler&Co. KG, London Branch, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen und reguliert und im Vereinigten Königreich von der FCA zugelassen und reguliert. Jeder Joint Bookrunner handelt im Zusammenhang mit der Platzierung, dem Inhalt dieser Bekanntmachung oder anderen in dieser Bekanntmachung beschriebenen Angelegenheitenausschließlich für das Unternehmen und für niemanden sonst. Keiner der Joint Bookrunner betrachtet andere Personen als seine Kunden in Bezug auf die Platzierung, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder andere in dieser Bekanntmachung beschriebene Angelegenheiten und ist gegenüber niemandem (einschließlich der Platzierungsempfänger) außer dem Unternehmen dafür verantwortlich, seinen Kunden Schutz zu gewähren oder andere Personen in Bezug auf die Platzierung, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder andere in dieser Bekanntmachung beschriebene Angelegenheiten zu beraten.

Diese Bekanntmachung wurde vom Unternehmen herausgegeben und unterliegt dessen alleiniger Verantwortung. Es werden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf den Inhalt dieser Bekanntmachung oder in Bezug auf die darin enthaltenen Informationen oder andere schriftliche oder mündliche Informationen, die interessierten Parteien oder deren Beratern zur Verfügung gestellt wurden oder öffentlich zugänglich sind, oder in Bezug auf andere Erklärungen, die von oder im Namen von einem der Joint Bookrunner, einem seiner verbundenen Unternehmen, einem seiner oder ihrer jeweiligen Vertreter oder einer anderen Person, die in ihrem Namen handelt, abgegeben wurden oder abgegeben werden sollen oder übernommen. Den Inhalt der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder andere schriftliche oder mündliche Informationen, die interessierten Parteien oder deren Beratern zur Verfügung gestellt wurden oder öffentlich zugänglich sind, oderandere Aussagen, die von einem Joint Bookrunner oder einem seiner verbundenen Unternehmen in Verbindung mit dem Unternehmen, den Platzierungsaktien oder der Platzierung gemacht wurden oder angeblich gemacht wurden, und jede Verantwortung oder Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Keiner der Joint Bookrunner, ihre verbundenen Unternehmen oder ihre jeweiligen Vertreter gibt ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Anlageentscheidung eines Anlegers in Bezug auf die Platzierung dar. Angaben in dieser Bekanntmachung zum Preis, zu dem Stammaktien in der Vergangenheit gekauft oder verkauft wurden, können nicht als Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung herangezogen werden. Der Kurs der Aktien und die daraus zu erwartenden Erträge können sowohl steigen als auch fallen, und Anleger erhalten bei Veräußerung der Aktien möglicherweise nicht den gesamten investierten Betragzurück. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung. Diese Bekanntmachung identifiziert oder suggeriert keine (direkten oder indirekten) Risiken, die mit einer Investition in die Platzierungsaktien verbunden sein können, und erhebt auch keinen Anspruch darauf, solche Risiken zu identifizieren oder zu suggerieren. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist nicht als Rechts-, Geschäfts-, Finanz- oder Steuerberatung zu verstehen. Jeder Anleger oder potenzielle Anleger sollte seinen eigenen Rechtsberater, Unternehmensberater, Finanzberater oder Steuerberater konsultieren, um Rechts-, Finanz-, Geschäfts- oder Steuerberatung zu erhalten.

Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose oder Gewinnschätzung für einen bestimmten Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in dieser Bekanntmachung sollte so ausgelegt werden, dass die Gewinne, Gewinne pro Aktie oder Erträge, Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit oder freie Cashflows des Unternehmens für das aktuelle oder zukünftige Geschäftsjahr notwendigerweise den in der Vergangenheit veröffentlichten Gewinnen, Gewinnen pro Aktie oder Erträgen, Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit oder freien Cashflows des Unternehmens entsprechen oder diese übersteigen würden.

Alle Angebote der Platzierungsaktien erfolgen gemäß einer Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß der britischen Prospektverordnung oder der EU-Prospektverordnung. Diese Bekanntmachung wird nur unter Umständen, auf die Abschnitt 21(1) des Financial Services and Markets Act 2000 in seiner geänderten Fassung keine Anwendung findet,an Personen im Vereinigten Königreich verteilt und übermittelt.

Die im Rahmen der Platzierung auszugebenden oder zu verkaufenden Aktien werden nicht zum Handel an einer anderen Börse als der London Stock Exchange zugelassen.

Personen (insbesondere Bevollmächtigte und Treuhänder), die aufgrund vertraglicher oder sonstiger rechtlicher Verpflichtungen eine Kopie dieser Bekanntmachung weiterleiten müssen, sollten sich vor Ergreifen von Maßnahmen entsprechend beraten lassen.

Weder der Inhalt der Website des Unternehmens (oder einer anderen Website) noch der Inhalt einer Website, auf dieüber Hyperlinks auf der Website des Unternehmens (oder einer anderen Website) zugegriffen werden kann, ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Diese Bekanntmachung wurde zum Zwecke der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften im Vereinigten Königreich erstellt, und die darin enthaltenen Informationen stimmen möglicherweise nicht mit den Informationen überein, die offengelegt worden wären, wenn diese Bekanntmachung gemäß den Gesetzen und Vorschriften einer anderen Jurisdiktion als der des Vereinigten Königreichs erstellt worden wäre.

Anforderungen an die Produktverantwortung im Vereinigten Königreich

Ausschließlich zu den Zwecken der Product-Governance-Anforderungen von Kapitel 3 des FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die „UK Product Governance Requirements“) – und unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung, gleich ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (im Sinne der UK Product Governance Requirements) andernfalls in diesem Zusammenhang haben könnte – wurden die Platzierungsaktien einem Produktfreigabeverfahren unterzogen. Dieses hat ergeben, dass die Platzierungsaktien: (i) miteinem Endzielmarkt von Privatanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien gemäß der Definition im FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „UK Target Market Assessment“). Ungeachtet der britischen Zielmarktbewertung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Preis der Platzierungsaktien kann fallen, und Anleger könnten ihre gesamte oder einen Teil ihrer Anlage verlieren. Die Platzierungsaktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz; und eine Anlage in die Platzierungsaktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten, und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste aus dieser Anlage zu tragen. Die britische Zielmarktbewertung lässt die Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Platzierung unberührt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Joint Bookrunners ungeachtet der britischen Zielmarktbewertung nur Anleger vermitteln werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.

Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass die britische Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der Kapitel 9A bzw. 10A des FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook darstellt noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Platzierungsaktien zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. Jeder Vertriebshändler ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Platzierungsaktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

EU-Anforderungen an die Produktverantwortung

Ausschließlich zu den Zwecken der Produkt-Governance-Anforderungen, die enthalten sind in: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geänderten Fassung („MiFID II“); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) lokalen Durchführungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen”) und/oder gleichwertigen Anforderungen an anderer Stelle, soweit diese als anwendbar erachtet werden, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubterHandlung, Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller” (im Sinne der MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen und/oder gleichwertiger Anforderungen an anderer Stelle, soweit diese als anwendbar bestimmt wurden) ansonsten in diesem Zusammenhang haben könnte, wurden die Platzierungsaktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dessen Rahmen festgestellt wurde, dass die Platzierungsaktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien im Sinne der MiFID II erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle von MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle geeignet sind (die „EU-Zielmarktbewertung“). Ungeachtet der EU-Zielmarktbewertung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Preis der Platzierungsaktien kann fallen, und Anleger könnten ihre gesamte Anlage oder einen Teil davon verlieren. Die Platzierungsaktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz; und eine Anlage in die Platzierungsaktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, dieVorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten, und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um etwaige Verluste aus dieser Anlage zu tragen. Die EU-Zielmarktbewertung lässt die Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder regulatorischer Verkaufsbeschränkungen in Bezug aufdie Platzierung unberührt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Joint Bookrunners ungeachtet der EU-Zielmarktbewertung nur Anleger vermitteln werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.

Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass die EU-Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die Platzierungsaktien zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Platzierungsaktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Übermittelt durch das IRW-Press News-Service der IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH

Für den Inhalt der Mitteilung bzw. des Research ist alleine der Ersteller der Nachricht verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  ACG Metals Limited: Angebotüber RetailBook Argo Graphene unterzeichnet Pachtvereinbarung für Lagerhaus und Mischanlage in Regina, Saskatchewan, Kanada
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 12.11.2025 - 08:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2211327
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Simone Prey
Stadt:

Buchkirchen


Telefon: +43 (7242) 211930-11

Kategorie:

Finanzen



Dieser Fachartikel wurde bisher 2 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ACG Metals Limited - Ergebnisse der Platzierung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.283
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 62


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.