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Kfz-Versicherung: Lohnt sich ein Wechsel?

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ARAG Experte Jan Kemperdiek mit wichtigen Deadlines für Fahrzeughalter


(IINews) - Kfz-Besitzer sollten den Kalender im Auge behalten. Denn der 30. November ist alljährlich der Stichtag für den Versicherungswechsel. Und der ist in diesem Jahr für viele Autofahrer noch relevanter als sonst, denn die Versicherer haben deutliche Kostensteigerungen angekündigt. Einspar-Potenzial gibt es aber immer. ARAG Experte Jan Kemperdiek empfiehlt daher, sich rechtzeitig mit seiner Kfz-Versicherung zu beschäftigen und dabei auch gleich einen Blick auf den nächsten TÜV-Termin zu werfen.



Die Versicherer haben Kostensteigerungen angekündigt - woran liegt das?

Jan Kemperdiek: Tatsächlich werden für viele Kfz-Besitzer die Prämien ihrer aktuellen Versicherungen steigen. Gründe dafür sind unter anderem die laufenden Kostenerhöhungen bei Ersatzteilen und Werkstattleistungen oder auch Lohnerhöhungen im Handwerk. Zudem steigt die Anzahl und Schwere von Unfällen beiälteren Autofahrern. Ein weiterer Kostentreiber ist darüber hinaus das Wetter, denn auch dieUnwetterschädenan Fahrzeugen steigen im langfristigen Vergleich.



Und das heißt nun steigende Prämien für alle?

Jan Kemperdiek: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht sich regelmäßig rückblickend die Unfallstatistiken der einzelnen Automodelle an. Daraus werden Typklassen entwickelt, die wiederum in die Kostenstruktur eingestuft werden. Ob und um wie viel sich der Beitrag der Kfz-Versicherung dann erhöht, hängt erheblich davon ab, ob das eigene Fahrzeug neu eingestuft wird. Für 2026 hat der GDV für knapp sechs Millionen Autofahrer höhere Einstufungen berechnet, für rund 4,5 Millionen niedrigere Typklassen. Für rund 32 Millionen, das macht ungefähr drei Viertel aller Kfz-Besitzer aus, bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres. Dazu kommen noch die Regionalklassen: Diese bewerten, in welchen Gegenden Deutschlands mehr oder weniger Schäden entstanden sind. Hier werden rund zehn Millionen Versicherte neu eingestuft, wobei es hohe Regionalklassen weiterhin vorrangig in den Großstädten gibt.







Kann ein Kfz-Besitzer dannüberhaupt reagieren?

Jan Kemperdiek: Es gibt durchaus Einspar-Potenzial. Dabei macht es allerdings selten Sinn, günstige kleinere Anbieter zu wählen, denn diese können oft ihre Einstiegsprämien gar nicht lange halten. Profitieren kann man aber zum Beispiel grundsätzlich davon, den Fahrerkreis einzuschränken. Ist man selbst der vorrangige Fahrer und leiht sich nur das Kind ganz gelegentlich den Wagen, kann man einen anderen Tarif wählen, als wenn das Familien-Fahrzeug von allen genutzt wird. Das gilt auch beim Car-Sharing. Auch die Kilometerleistung bestimmt über die Höhe der Prämie mit. Eine niedrige Fahrleistung lässt den Beitrag sinken. Aber Achtung: Fährt man mehr Kilometer als vertraglich vereinbart, kostet jeder Kilometer extra. Und das kann in Summe ein ganz schönes Loch in die Haushaltskasse reißen. Ein weiterer Spartipp sind sogenannte Telematik-Tarife. Hier wird das Fahrverhalten digital erfasst. Wer vorausschauend und defensiv fährt, kann von Beitragsrabatten profitieren.



Was muss man beim Wechsel der Versicherung beachten?

Jan Kemperdiek: Wer sich für einen Wechsel entscheidet, muss spätestens zum 30. November den Vertrag kündigen, damit die Kündigung zum Jahresende wirksam wird. Wichtig dabei ist, dass die Kündigung dem Versicherer bis dahin zugegangen sein muss. Der Poststempel genügt nicht.



Übrigens: Auch außerhalb des regulären Wechseltermins ist ein Anbieterwechsel möglich, beispielsweise, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne den Leistungsumfang zu erweitern. Dann greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ausgeübt werden kann.



Auch bezüglich des TÜV-Termins sollte man den Kalender im Auge behalten, richtig?

Jan Kemperdiek: Das ist in der Tat so. Während ein möglicher Wechsel der Versicherung im eigenen Interesse ist, pünktlich zu agieren, ist es beim Termin für die Hauptuntersuchung (HU) Pflicht. Herausfinden kann man den nächsten HU-Termin entweder auf der Plakette, die auf dem Nummernschild angebracht ist, oder ganz einfachim Fahrzeugschein. Die HU für Pkws ist in der Regel alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben; bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Sie kann beim TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder den Organisationen GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung), KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) oder DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein) durchgeführt werden.



Was passiert, wenn man den TÜV-Termin nicht einhält?

Jan Kemperdiek: Diesen Termin zu verpassen, ist eine Ordnungswidrigkeit, die durchaus schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Und da reden wir von Verwarn- und Bußgeldern bis hin zu einem Punkt in Flensburg. Als überzogen gilt der Termin bereits ab dem Tag nach dem eigentlich fälligen Datum und ab diesem Moment darf theoretisch auch ein Verwarngeld verhängt werden. Üblich ist dies aber eigentlich erst ab zwei Monaten Versäumnis. Wichtig indiesem Zusammenhang: Der Betrieb eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs kann sich negativ auf den Versicherungsschutz auswirken. Insbesondere im Bereich der Kaskoversicherung können Mängel, die dem Halter bekannt waren, zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.



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Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
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