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Pflege muss keine Privatsache bleiben / Berufstätige können gesetzliche Regelungen bis hin zu freiwilligen Lösungen nutzen, um sich besser um ihre Angehörigen zu kümmern

ID: 2210531

(ots) - Viele Arbeitgeber haben erkannt, dass die Frage der häuslichen Pflege zahlreiche Mitarbeitende betrifft. Trotzdem wissen sie häufig nicht, wie viele ihrer Beschäftigten neben dem Beruf pflegen. Somit erhalten sie auch keine Chance mit den Betroffenen die geltenden gesetzliche Regelungen bis hin zu freiwilligen Lösungen zu besprechen, die sie im Alltag unterstützen."Viele pflegende Angehörige gehen davon aus, dass ihre häusliche Pflegesituation ihren Arbeitgeber gar nicht interessiert", erklärt Gesundheitsökonomin Greta Ollertz, die das nordrhein-westfälische Landesprogramm Vereinbarkeit Beruf und Pflege leitet, im Apothekenmagazin"Senioren Ratgeber".

Von der Freistellung bis zur Familienpflegezeit

Nahe Angehörige können sich von heute auf morgen für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren oder erst einmal selbst zu übernehmen. Den Grund und die voraussichtliche Dauer ihrer Abwesenheit müssen sie schnellstmöglich ihrem Arbeitgeber mitteilen. Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen in dieser Zeit weiter. Wer keine Lohnfortzahlung bekommt, sollte bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen unverzüglich Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Wer in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeitet, hat außerdem Anspruch auf Pflegezeit. Für die Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 können Betroffene bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus ihrem Job aussteigen und danach wieder Vollzeit arbeiten. Reichen sechs Monate Pflegezeit nicht aus, ist vielleicht die Familienpflegezeit die passende Lösung. Dabei können Betroffene für bis zu zwei Jahre ihre wöchentliche Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren.

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen finden

Um pflegende Angehörige zu entlasten, reichen zuweilen auch schon Kleinigkeiten, die gar nichts kosten, etwa klare Vertretungsregeln oder individuelle Sonderregeln zur Handynutzung im Betrieb."Flexible Arbeitszeitorganisation, mobiles Arbeiten, Gleitzeit - das sind die Klassiker", weiß Gesundheitsökonomin Greta Ollertz, die mit ihrem Programm bereits mehr als 550 Betriebe dabei unterstützt, pflegefreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch Schicht- und Dienstpläne lassen sich in enger Abstimmung mit den Beschäftigten pflegefreundlich gestalten. Gemeinsam nachLösungen zu suchen, zahle sich für alle Beteiligten aus, findet Ollertz:"Wenn im Kündigungsgespräch gesagt wird, ich muss gehen, weil ich Pflege und Beruf nicht mehr vereinbaren kann, dann ist es zu spät."





Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin"Senioren Ratgeber"11/2025 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter www.senioren-ratgeber.de sowie auf Facebook (https://www.facebook.com/seniorenratgeberDE/).

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Katharina Neff-Neudert, PR-Manager
Tel.: 089/744 33-360
E-Mail: presse(at)wubv.de
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Datum: 09.11.2025 - 08:00 Uhr
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