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Wann Winterreifen aufgezogen werden müssen / Tipps und Hinweise vom ADAC / Bei Verstoßoder Unfall kann es teuer werden

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(ots) - Wenn die Temperaturen sinken, fragen sich viele, wann der richtige Zeitpunkt ist, um auf Winterreifen umzustellen. Einen genauen Stichtag gibt es dabei in Deutschland nicht. Vielmehr gilt hierzulande eine situative Winterreifenpflicht. Bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, darf nur mit Winterreifen gefahren werden.

Die richtigen Winterreifen erkennt man am sogenannten Alpine Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) haben, sind seit letztem Jahr nicht mehr bei winterlichen Verhältnissen erlaubt. Ganzjahresreifen können im Winter verwendet werden, zählen aber nur dann als gültige Reifen, wenn sie das Alpine-Symbol haben.

Wer trotz winterlichen Verhältnissen mit falschen Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Wenn dadurch andere behindert werden, sind 80 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg kommt dazu. Außerdem drohen dem Halter ebenfalls ein Punkt sowie 75 Euro Bußgeld. Kommt es mit falscher Bereifung zu einem Unfall, können die Leistungen der Kaskoversicherung gekürzt werden. Genauso kann es bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme bei einem unverschuldeten Unfall geben. Je nach Einzelfall kann in einem solchen Fall ein Mitverschulden angerechnet werden.

Wer in der kalten Jahreszeit mit dem Auto unterwegs ist, sollte daher unbedingt Winterreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Dabei geht es nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern auch die der Mitfahrer und anderen Verkehrsteilnehmer. Auch in winterarmen Regionen kann das Wetter schnell umschlagen.

Weitere Informationen zur Winterreifenpflicht gibt es hier: https://www.adac.de

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell(at)adac.de


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