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Reimann zur Apothekenreform: Wirtschaftlichkeit kommt an vielen Stellen zu kurz

ID: 2209958

(ots) - Anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung und zur zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsverordnung und der Arzneimittelpreisverordnung äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:

"Dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Maßnahmen ergreifen möchte, um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung über die Apotheken zu sichern, ist vor dem Hintergrund von Fachpersonalmangel und Strukturwandel grundsätzlich sinnvoll. Insbesondere begrüßen wir die geplante Entbürokratisierung und Flexibilisierung, durch welche beispielsweise auch die Gründung von Zweigapotheken erleichtert werden soll. Dies kann gerade in strukturschwachen Regionen zu einer stabilen Arzneimittelversorgung beitragen.

Leider werden dabei aber die Möglichkeiten der Digitalisierung nur unzureichend genutzt. So könnten auch telepharmazeutisch begleitete Abgabeautomaten zur Deckung des Versorgungsbedarfs beitragen.

Insgesamt sehen wir kritisch, dass der vorliegende Referentenentwurf zahlreiche ausgabenträchtige Leistungen zulasten der GKV auf den Weg bringt, die Wirtschaftlichkeit dabei aber zu kurz kommt. Die prekäre Finanzsituation der GKV wird nur unzureichend berücksichtigt.

Zum Beispiel bei der vorgesehenen pauschalen Leistungsausweitung in Apotheken, die ohne fachlich begründete Bedarfsdefinitionen und ohne die grundsätzliche Einbettung in einen Versorgungsansatz erfolgen soll. Diese Regelungen würden nicht zu einer Versorgungsverbesserung führen, sondern vor allem dazu, die halbe Milliarde Euro aus dem Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen zügiger an Apotheken auszuschütten, während die gleichen Leistungen - beispielsweise Messungen zu Risikofaktoren von Diabetes mellitus - ggf. woanders erneut erbracht werden. Angesichts der angespannten Finanzsituation der GKV muss das Geld aus dem Fonds umgehend an die Versichertengemeinschaft zurückgeführt werden, Doppelstrukturen sind zu vermeiden.





Was wir außerdem strikt ablehnen, ist eine weitere Aufweichung bei der wirtschaftlichen Abgabe von Arzneimitteln, die am Ende auch die Abgabe von Rabattarzneimitteln belasten können. Auf dem Spiel stehen über sechs Milliarden Euro an Einsparungen durch Rabattverträge pro Jahr. Das ist bei GKV-Beitragssätzen auf Rekordniveau nicht nachvollziehbar. Auch eine Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke lehnen wir ab. Hier drohen nicht sachgerechte Mehrkosten für die GKV.

Des Weiteren sehen wir die Gefahr, dass Arzneimittel, die nicht ohne Grund als verschreibungspflichtig eingeordnet werden, in ihrer Wirkung verharmlost werden und somit Arzneimittelmissbrauch gefördert wird. Die bestehenden Regelungen, etwa zur Wiederholungsverordnung, sind mit Blick auf das Spannungsverhältnis aus Entbürokratisierung, Arzneimittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit ausreichend.

Nicht nachvollziehbar ist auch die erneute Erlaubnis von Skonti für Apotheken. Insbesondere kleinere Apotheken dürften hier im Nachteil sein, entsprechend wird die Spreizung zwischen Gering- und Großverdienern unter den Apotheken weiter ansteigen. Damit drohen der GKV dann perspektivisch Forderungen nach Honorarerhöhungen sowohl vom pharmazeutischen Großhandel als auch für kleinere Apotheken zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen."

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse(at)bv.aok.de


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Datum: 06.11.2025 - 10:39 Uhr
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