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Explosionsgeschützte Not-Halt-Befehlsgeräte

ID: 2209197

Befehlsgeräte


(PresseBox) -  

Allgemeines

Explosionsgeschützte Not-Halt-Befehlsgeräte unterstehen nicht nur der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX 114), sondern auch der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Das Not-Halt-Befehlsgerät hat die Funktion, bestehende oder bevorstehende Gefährdungen für Personen und Schäden an Maschinen abzuwenden oder zu verhindern, die sich aus dem Verhalten von Personen oder aus einem unerwarteten Gefährdungsereignis ergeben. Das Auslösen des Not-Halts erfolgt manuell durch eine einzige Handlung einer einzelnen Person.

Die Not-Halt-Funktion muss so konzipiert sein, dass die Entscheidung, das Not-Halt-Befehlsgerät zu betätigen, der Person keine Überlegungen bezüglich der sich daraus ergebenden Wirkungen abverlangt.

Die Not-Halt-Funktion muss jederzeit verfügbar und funktionsfähig sein. Sie muss Vorrang vor allen anderen Funktionen und Arbeitsgängen in allen Betriebsarten der Maschine haben, ohne andere Schutzfunktionen zu beeinträchtigen.

Die Not-Halt-Funktion muss so konzipiert sein, dass nach Betätigung des Not-Halt-Befehlsgerätes gefahrbringende Bewegungen angehalten und der Betrieb der Maschine in geeigneter Weise verhindert wird, ohne zusätzliche Gefährdungen zu verursachen und ohne jeden weiteren Eingriff.

Ein elektrisches Not-Halt-Befehlsgerät muss das Prinzip der Zwangsöffnung mit mechanischer Verriegelungsfunktion anwenden. Elektrische Not-Halt-Befehlsgeräte entsprechen der EN 60947-5-5.

Farben und Texte

Der Taster des Not-Halt-Befehlsgerätes muss ROT sein. Soweit ein Hintergrund hinter dem Betätiger vorhanden und soweit es durchführbar ist, muss dieser GELB sein. Weder das Befehlsgerät noch der Hintergrund des Befehlsgerätes wird mit einem Text oder Symbol gekennzeichnet. Ist ein Symbol zur Klarstellung notwendig ist, muss das Symbol nach IEC 60417-5638 verwendet werden.

Entriegelung

Wenn die Not-Halt-Funktion aktiviert wurde,





muss diese bis zum manuellen Rücksetzen aufrechterhalten werden,

darf keine erneute Inbetriebnahme der Arbeitsgänge möglich sein, die durch die Einleitung der Not-Halt-Funktion angehal­ten wurden.

Die Not-Halt-Funktion muss durch eine bewusste Handlung einer Person zurückgesetzt werden. Das Rücksetzen einer Not-Halt-Funktion muss durch Entriegeln eines Not-Halt-Befehlsgerätes erfolgen. Das Rücksetzen darf nicht eine Wiederinbetriebnahme der Maschine oder der Anlage einleiten.Die Not-Halt-Funktion darf die Wirksamkeit von anderen Sicherheitsfunktionennicht beeinträchtigen.

Massnahmen gegen unbeabsichtigtes Betätigen

Das Not-Halt-Gerät muss so gestaltet sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung vermieden wird. Massnahmen gegen unbeabsichtigtes Betätigen eines Not-Halt-Befehlsgerätes dürfen nicht ein Risiko der Behinderung der Betätigung erzeugen oder die Zugänglichkeit zu dem Not-Halt-Befehlsgerät beeinträchtigen.

Soweit sinnvoll machbar, muss die unbeabsichtigte Auslösung eher durch die Anordnung als durch konstruktive Massnahmen vermieden werden.

Um eine unbeabsichtigte Auslösung zu vermeiden, können einige Vorsichtsmassnahmen ergriffen werden, beispielsweise:

Anordnen des Not-Halt-Gerätes fern von vorhersehbar stark frequentierten Bereichen

Auswählen des Typs des Not-Halt-Gerätes

Auswählen der angemessenen Grösse und Form des Not-Halt-Gerätes

Anbringen des Not-Halt-Gerätes in einer versenkten Oberfläche der umgebenden Bedienstation

Die Verwendung eines Schutzkragens um das Not-Halt-Gerät sollte auf Anwendungen beschränkt werden, um unbeabsichtigtes Betätigen zu verhindern, wenn andere Massnahmen nicht praktikabel sind. Ein Schutzkragen darf keine scharfen Ecken oder Kanten oder raue Oberflächen haben, die zu Verletzungen führen könnten. Ecken und Kanten müssen entgratet werden, und Oberflächen müssen an den Berührungsstellen glatt sein.

 

Explosionsgefährdete Bereiche in unterschiedlichen Industrie-zweigen benötigen zuverlässige Sicherheitslösungen beim Einsatz von elektrischen Geräten. Darum setzen heute prozessorientierte Industrien in den Bereichen Chemie, Energie, Flugzeug- und Ma-schinenbau, Kältetechnik, Nahrungsmittel undanderen auf zertifi-zierte explosionsgeschützte Geräte und Komponenten von thuba. Die Kernkompetenz von thuba ist der Explosionsschutz. Damit sorgen wir in führenden Industrien auf der ganzen Welt für Si-cherheit – sowohl bei den Anlagen als auch für das Personal.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Explosionsgefährdete Bereiche in unterschiedlichen Industrie-zweigen benötigen zuverlässige Sicherheitslösungen beim Einsatz von elektrischen Geräten. Darum setzen heute prozessorientierte Industrien in den Bereichen Chemie, Energie, Flugzeug- und Ma-schinenbau, Kältetechnik, Nahrungsmittel und anderen auf zertifi-zierte explosionsgeschützte Geräte und Komponenten von thuba. Die Kernkompetenz von thuba ist der Explosionsschutz. Damit sorgen wir in führenden Industrien auf der ganzen Welt für Si-cherheit–sowohl bei den Anlagen als auch für das Personal.



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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 04.11.2025 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Peter Thurnherr
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Kategorie:

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