InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Erbrecht in der Türkei: Leitfaden für Deutsche Erben und Erblasser

ID: 2207517

(IINews) -

Das Erbrecht in der Türkei stellt Deutsche vor praktische und rechtliche Besonderheiten: Erbscheinverfahren, Nachlassrecherche, Grundbuch- und Bankabfragen, Pflichtteils- und Auseinandersetzungsfragen laufen nach türkischem Recht und Behördenpraxis ab. Wer zügig und rechtssicher Ergebnisse will, braucht einstrukturiertes Vorgehen – von der Dokumentenbeschaffung bis zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Erbauseinandersetzung. Die Koca&Ersöz Anwaltskanzlei begleitet deutschsprachig und end-to-end.



Überblick: Zuständigkeit, Verfahren, Dokumente

Türkisches Recht kennt zentrale Eckpunkte, die die praktische Umsetzung bestimmen. Ausländische Staatsangehörige – dazu zählen auch in Deutschland lebende Deutsche – können Erben in der Türkei sein; die materielle Erbberechtigung richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit. Die praktische Geltendmachung erfolgt regelmäßig über den Erbschein. Für deutsche Staatsangehörige ist der Erbschein nur beim türkischen Amtsgericht zu beantragen; eine notarielle Ausstellung wie bei Türken ist für Ausländer nicht möglich. Ein deutscher Erbschein mit Apostille und beglaubigter türkischer Übersetzung beschleunigt die Feststellung erheblich.



Nachlassrecherche und Wertermittlung

Zum Nachlass zählen häufig Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge und andere Vermögenswerte. Die Einsicht in Grundbücher ist mit türkischem Erbschein möglich; Bankabfragen erfolgen bankweise, zentralisierte Sammelauskünfte existieren nicht. Bei Nachlassimmobilien ist mit Blick auf Transaktionen zubeachten: Die frühere Pflicht zur amtlichen Immobilienbewertung für Ausländer wurde im Juli 2024 aufgehoben; in vielen Fällen bleibt eine Wertermittlung dennoch sinnvoll, etwa zur fairen Preisfindung oder Risikominimierung.



Gestaltung: Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliche Lösungen

Unsere Kanzlei begleitet die Testamentsgestaltung beim türkischen Notar und die Erstellung von Erbverträgen. Wichtig: Das türkische Erbrecht kennt kein gemeinschaftliches Testament (z. B. „Berliner Testament“). Wer gemeinsame Verfügungen plant, muss deshalb strukturalternativen wählen und sauber beurkunden.





Pflichtteil, Enterbung, Erbengemeinschaft

Pflichtteilsrechte und Enterbungsfragen sind in der Praxis konfliktträchtig. Nach dem Erbfall entsteht häufig eine Erbengemeinschaft; deren Verwaltung und Auflösung erfordert klare Vereinbarungen. Kommt keine Einigung zustande, droht eine gerichtliche Teilungsversteigerung – mit Zeit- und Wertverlust. Hier sind frühzeitige Moderation, belastbare Vereinbarungen und, falls nötig, gerichtliche Durchsetzung entscheidend.



Verfahren: Erbschein, Testamentseröffnung, Anfechtung

Nach dem Erbfall wird ein hinterlassenes Testament gerichtlich eröffnet; ab diesem Zeitpunkt laufen Fristen, etwa für die Testamentsanfechtung oder Pflichtteilsergänzung. In der Praxis werden handschriftliche Testamente deutlich häufiger angefochten als notarielle; die Erfolgsaussichten unterscheiden sich entsprechend. Für den Erbschein verlangt das Gericht bei Ausländern schlüssige Nachweise zur Erbenstellung; ein in Deutschland ausgestellter, apostillierter und übersetzter Erbschein ist hier das effektivste Beweismittel.

Typische Streitpunkte

Schenkungen zu Lebzeiten und Scheingeschäfte: Verletzungen von Pflichtteilsrechten werden häufig gerichtlich aufgearbeitet.Vollmachtsmissbrauch: Transaktionen kurz vor dem Erbfall sind verdachtsanfällig und müssen beweissicher geprüft werden.Formmängel bei eigenhändigen Testamenten: Fehleinschätzungen zur Form führen zu Anfechtungen mit unsicherem Ausgang.



Praxisleitfaden: So strukturieren Sie Ihr Vorgehen



1) Dokumente sichern

Deutscher Erbschein beschaffen, Apostille veranlassen, beglaubigte türkische Übersetzung erstellen.

Personen- und Sterbeurkunden, ggf. Familienbuch zusammentragen; Vollmachten für die anwaltliche Vertretung vorbereiten.



2) Nachlass erfassen

Grundbuch- und Katasterabfragen veranlassen; Belastungen, Nutzungsarten und Dienstbarkeiten prüfen.Bankauskünfte bankweise einholen; Konten, Depots, Schließfächer identifizieren.

3) Rechte sichern und strukturieren

Testamentseröffnung, Fristenkontrolle, Pflichtteils- und Ergänzungsansprüche prüfen.Erbengemeinschaft moderieren; außergerichtliche Auseinandersetzungen priorisieren, gerichtliche Schritte vorbereiten.



4) Nachlassimmobilien bewerten und disponieren

Bei Bedarf Gutachten beauftragen; Markt- vs. amtlicher Wert sauber trennen; Transaktionspfade planen.

Steuer-, Gebühren- und Vollzugsthemen früh einplanen; Beurkundungen effizient terminieren.



Warum Koca&Ersöz?

Die Koca&Ersöz Anwaltskanzlei bietet deutschsprachige Beratung im gesamten Spektrum des türkischen Erbrechts: Erbscheinverfahren, Nachlassrecherche, Immobilienbewertung, Testaments- und Vertragsgestaltung, außergerichtliche Einigungen und Prozessvertretung. Die Mandatsführung ist auf Transparenz, Fristenkontrolle und effizienten Vollzug ausgerichtet– mit Präsenz in der Türkei und Deutschland sowie digitaler Begleitung.

Fazit

Wer in der Türkei erbt oder seinen Nachlass mit Türkei-Bezug ordnen will, sollte die Verfahrenslogik und Formvorgaben des türkischen Rechts konsequent beachten. Mit der richtigen Dokumentation, klaren Fristen und einer stringenten Strategie lassen sich Zeitverluste und Rechtsrisiken minimieren. Vertiefende Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:Erbrecht in der Türkei



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: admin
Datum: 27.10.2025 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2207517
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 2 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.281
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 45


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.