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Erneuter Erfolg für BestFans gegen Fanblast - Landgericht Düsseldorf weist Antrag vollständig ab

ID: 2205986

(ots) - Die BestFans GmbH hat erneut einen wichtigen juristischen Erfolg im Streit mit der Digital Blast GmbH ("Fanblast") erzielt. Das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 170/25) wies mit seiner heute verkündeten Entscheidung den Antrag von Fanblast auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die BestFans GmbH und deren Geschäftsführer Dennis Dahlmann vollständig zurück.

Fanblast hatte versucht, der BestFans GmbH unter anderem die Veröffentlichung ihrer Pressemitteilung vom 10. Juni 2025 ("Landgericht Hamburg untersagt irreführende Praktiken von Fanblast - Erfolg für BestFans GmbH") zu untersagen. Das Düsseldorfer Gericht bestätigte nun jedoch ausdrücklich, dass die in der Pressemitteilung enthaltenen Aussagen rechtmäßig waren und keine unlautere Herabsetzung bzw. keinen unzulässigen Werbevergleich enthielten, sondern sachlich formuliert waren und von zutreffenden Tatsachen ausgingen.

In seiner ausführlichen Begründung stellte das Gericht klar, dass die Pressemitteilung die damalige Entscheidung des Landgerichts Hamburg überwiegend wahrscheinlich zutreffend wiedergab und ein öffentliches Informationsinteresse bestand. Die Veröffentlichung sei nicht herabsetzend und bewege sich im Rahmen sachlicher Berichterstattung bzw. zulässiger Meinungsäußerung.

"Das Urteil bestätigt, dass unsere Kommunikation transparent und rechtmäßig war", erklärt Dennis Dahlmann, Geschäftsführer der BestFans GmbH."Die Entscheidung stärkt nicht nur BestFans, sondern auch alle Unternehmen, die auf Ehrlichkeit, Verbraucherschutz und Transparenz setzen", so Dahlmann weiter.

Hintergrund

Im Mai 2025 hatte das Landgericht Hamburg (Az. 416 HKO 62/25) auf Antrag der BestFans GmbH bestimmte geschäftliche Praktiken von Fanblast im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt. Diese täuschten nach Auffassung des Gerichts die Verbraucher - etwa der Verkauf angeblich privater WhatsApp-Nummern und der Versand angeblich vom Content Creator selbst verfasster Nachrichten Die BestFans GmbHveröffentlichte nach dem Beschluss die folgende Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/pm/155586/6051909





Ende Juli 2025 entschied auch das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 15 W 17/25) zugunsten der BestFans GmbH und schrieb in seiner Begründung unter anderem:"Indem die Antragsgegnerin zu 1) durch ihre Mitarbeiter den Content Creator-n nahelegt, mit Agenturen bzw. Chattern zusammenzuarbeiten, die in ihrem Namen verdeckt mit Verbrauchern kommunizieren, stiftet sie die Content Creator zu einer zusammen mit der Agentur bzw. deren Chattern mittäterschaftlich begangenen Täuschung der Verbraucher an."

Zum URTEIL des Landgerichts Düsseldorf: https://www.bestfans.com/20251015-Urteil.pdf

Zum BESCHLUSS des Hanseatischen Oberlandesgerichts:

https://www.bestfans.com/20250725-Beschluss.pdf

Zum BESCHLUSS des Landgerichts Hamburg: https://www.bestfans.com/20250528.pdf

Alle Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Pressekontakt:

BestFans GmbH
Stadthausbrücke 5
20355 Hamburg
kommunikation(at)bestfans.com
www.bestfans.com


Original-Content von: BestFans GmbH,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.10.2025 - 11:11 Uhr
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