Im Nebel den Durchblick bewahren / ADAC Tipps für richtiges und sicheres Fahren im Herbst / Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Meter erlaubt

(ots) - Herbstzeit ist auch Nebelzeit - für Autofahrerinnen und Autofahrer heißt das, in nächster Zeit besonders vorsichtig und aufmerksam unterwegs zu sein und stets auf gute Sicht und Sichtbarkeit zu achten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie man sicher durch die dunkle Jahreszeit kommt.
Nebel kommt oft plötzlich und das macht ihn für Autofahrer auch so gefährlich. Eine wichtige Regel besagt, dass der Abstand bei Nebel vergrößert, die Geschwindigkeit reduziert und das Licht eingeschaltet werden muss. Eine erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten, besteht laut Rechtsprechung immer dann, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt. Auf anderen Straßen außerorts gilt das, wenn eine Sichtweite von etwa 100 Metern unterschritten wird. Innerorts liegt die Grenze bei ca. 60 Metern.
Für die eigene Sicht beim Autofahren kann es sinnvoll sein, den Nebelscheinwerfer einzuschalten. Er streut das Licht flach über die Straße und leuchtet sie damit besser aus. Eingesetzt werden kann der Scheinwerfer dann, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobaldsich die Sichtverhältnisse bessern, sollte man den Scheinwerfer wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten.
Erst wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen und um selbst frühzeitig sichtbar zu sein. Allerdings muss sie wieder ausgeschaltet werden, sobald sich die Sicht bessert, da ansonsten der nachfolgende Verkehr erheblich geblendet wird.Wer bei Sichtweiten über 50 Meter mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fährt, riskiert ein Verwarngeld von 20 Euro. Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer einzuschalten, gibt es nicht.
Die meisten modernen Fahrzeuge verfügen über ein Tagfahrlicht, das sich automatisch mit der Zündung zuschaltet. Im Herbst und insbesondere bei Nebel reicht das Tagfahrlicht aber in der Regel nicht aus, weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug aktiv sind. Oft reagiert die Lichtautomatik bei Nebel, Regen oder Schneefall nicht und schaltet nicht automatisch auf das Abblendlicht um. Deshalb sollten Autofahrer besser auch am Tag selbst zum Lichtschalter greifen. Zudem ist das Fahren mit Abblendlicht oder wahlweise mit Nebelscheinwerfern bei schlechter Sicht auch am Tag vorgeschrieben. Auf das Fernlicht sollte man bei Nebel verzichten, da es die Sicht sogar noch verschlechtert. Das normale Abblendlicht ist dann eher zu empfehlen. Der ADAC rät, frühzeitig das Abblendlicht einzuschalten, denn dann werden auch die Rückleuchten aktiviert. Zudem blendet Tagfahrlicht stärker bei Nebel und schlechten Sichtverhältnissen den Gegenverkehr als das Abblendlicht.
Entscheidend für eine sichere Fahrt ist neben der der Sichtweite angepassten Geschwindigkeit auch der Abstand zum Vordermann. Der Mindestabstand in Metern sollte immer der Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen. Bei Tempo 50 sollte demnach der Abstand mindestens 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen. Generell gilt, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb einer einsehbaren Strecke gehalten werden kann. Beträgt die die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt der Gesetzgeber nur noch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Und nur dann ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte erlaubt.
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Datum: 10.10.2025 - 10:30 Uhr
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