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Biomassepaket tritt in Kraft: Chance für den Biogassektor, zum Systemdienstleister der Energiewende zu werden / EU erteilt beihilferechtliche Genehmigung

ID: 2199126

(ots) - Heute hat die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für das schon im Januar beschlossene Biomassepaket erteilt. Viele Akteure der Energiewende hatten sehnlich darauf gewartet. Mit dem Biomassepaket haben sich die Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb vieler Biogasanlagen, aber auch die Chancen für mehr Energiesicherheit im Zuge der Energiewende, deutlich verbessert.

Das Paket zielt vor allem auf eine systemdienliche Stromerzeugung aus Biogas ab, die die Produktion aus Sonne und Wind optimal ergänzt. Gleichzeitig werden diejenigen Biogasanlagen bevorzugt gefördert, die auch die anfallende Wärme sinnvoll nutzen, z. B. in angeschlossenen Wärmenetzen.

Viele Biogasanlagen-Betreiber stehen aktuell aufgrund auslaufender EEG-Vergütungen vor der Entscheidung über den Weiterbetrieb ihrer Biogasanlage. Die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Biomasseausschreibungen für eine Anschlussförderung waren bislang aufgrund zu niedriger Volumina regelmäßig überzeichnet. Zahlreiche Betreiber gingen, trotz technisch voll funktionstüchtiger Anlagen, leer aus.

Mit dem sogenannten Biomassepaket, vorgelegt noch von der rot-grünen Minderheitsregierung Ende 2024, sollten die Ausschreibungsmengen deutlich angehoben werden - eine Chance nicht nur für die Biogasbranche, sondern auch für die Energiewende insgesamt. Schließlich sind Biogasanlagen dank Nutzung der speicherfähigen und flexibel einsetzbaren Biomasse grundsätzlich in der Lage, in der Dunkelflaute einzuspringen. Nach einer Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg könnten Biogasanlagen bis 2040 so rund die Hälfte der Strommenge ersetzen, die fehlt, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint.

In der Praxis speisen heute erst wenige Biogasanlagen gezielt nur in Stromlücken ein, die meisten Anlagen laufen im Dauerbetrieb. Das Biomassepaket ermöglicht es nun mehr Betreibern, ihre Anlagen für die flexible, bedarfsgerechte Stromproduktion umzurüsten. Es unterstützt zudem die Verwertung der erneuerbaren Wärme, die in Biogasanlagen prozessbedingt auch immer anfällt. 2024 stammte bereits rund 10 Prozent der erneuerbaren Wärme in Deutschland aus Biogasanlagen.





So weit, so gut. Doch obwohl das Biomassepaket schon im Januar 2025 mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen wurde, traten die neuen Regularien bislang nicht in Kraft. Der Grund war die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission. Die Verunsicherung in der Branche war groß und es drohte eine erneute, zu klein dimensionierte Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im Herbst.

Mit der heute erfolgten, beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission hat sich dies geändert. Nun ist der Weg endlich grundsätzlich frei, die für die Energiewende dringend benötigten, flexiblen Stromkapazitäten aufzubauen. Gleichzeitig könnte so ein Teil der geplanten, neuen fossilen Reservekraftwerke obsolet werden. Die Branche hat jetzt die Chance, die Systemdienlichkeit von Biogas praktisch unter Beweis zu stellen.

Hintergrund:

In Deutschland gibt es rund 9.000 landwirtschaftliche Biogasanlagen, die aus Energiepflanzen und Reststoffen wie Gülle, Mist oder Ernteresten Biogas erzeugen und dieses in Strom, Wärme oder Kraftstoff umwandeln. 2024 lieferten die Biogasanlagen hierzulande gut acht (8,3) Prozent des erneuerbaren Stroms und rund zehn Prozent der erneuerbaren Wärme, außerdem gut sieben (7,4) Prozent der Biokraftstoffein Form von Methan. Biogas besteht etwa zur Hälfte aus Methan, das chemisch identisch mit Erdgas (CH4)ist. Das Methan kann aus dem Biogas abgetrennt und wie Erdgas als Energieträger, zum Beispiel in gasbetriebenen Fahrzeugen genutzt werden. Auch die Einspeisung ins und Verteilung über das Erdgasnetz ist möglich.

Biogasanlagen liefern aber nicht nur Energie, sie schaffen auch Wertschöpfung im ländlichen Raum, verwerten anfallende Reststoffe und produzieren Dünger.

Die meisten der Anlagen gingen zwischen 2004 und 2012 ans Netz. Damit endet nun für immer mehr Biogasanlagen die nach dem EEG garantierte 20-jährige Vergütungsdauer. Die ersten Anlagen mussten bereits stillgelegt werden. Das Biomassepaket eröffnet neue Perspektiven.

Pressekontakt:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
Nicole Paul
Tel.: +49 3843 6930-142
Mail: n.paul(at)fnr.de


Original-Content von: FNR Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.09.2025 - 15:47 Uhr
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Energie & Umwelt



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