„Fahrerflucht–welche Fehler Beschuldigte unbedingt vermeiden sollten“
Eine kleine Unaufmerksamkeit und schon hat man mit dem Auto einen Schaden angerichtet. Wer einfach weiterfährt begeht Unfallflucht. Rechtsanwalt Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärt im Interview wie man sich verhalten soll, wenn der der Staat Ihnen Fahrerflucht vorwirft

(IINews) - Frage: Herr Schüler, viele Autofahrer unterschätzen das Thema Fahrerflucht. Worum handelt es sich juristisch genau?
Schüler: Fahrerflucht – juristisch „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – ist eine Straftat. Sie liegt bereits dann vor, wenn sich jemand nach einem Unfall entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Es reicht also schon ein kleiner Parkrempler oder Kratzer.
Frage: Welche Strafen drohen Betroffenen?
Schüler: Abhängig von der Schwere des Schadens können Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Besonders gefährlich ist: Bereits bei geringen Schäden kann der Führerschein in Gefahr sein.
Frage: Was sind die häufigsten Fehler, die Beschuldigte machen?
Schüler: Der größte Fehler ist, vorschnell gegenüber Polizei oder Versicherung Angaben zu machen. Viele belasten sich damit selbst. Ein weiterer Fehler: Den Unfallort vorschnell verlassen, ohne die erforderlichen Daten auszutauschen oder eine angemessene Zeit auf den Geschädigten zu warten.
Frage: Wie sollte man sich verhalten, wenn man in eine solche Situation gerät?
Schüler: Zunächst Ruhe bewahren und vor Ort bleiben. Wenn der Geschädigte nicht anwesend ist, sollte man die Polizei informieren. Und ganz wichtig: Als Beschuldigter sollte man keine Angaben zur Sache machen, bevor ein Anwalt hinzugezogen wurde.
Frage: Warum ist anwaltliche Hilfe so wichtig?
Schüler: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Ermittlungsakte einsehen und beurteilen, ob die Vorwürfe haltbar sind. Oft lassen sich Verfahren durch geschickte Verteidigung einstellen oder Strafen deutlich abmildern. Ohne anwaltliche Unterstützung verschenkt man schnell wertvolle Chancen.
Frage: Ihr Fazit?
Schüler: Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt. Wer beschuldigt wird, sollte keine unüberlegten Aussagen machen, sondern sofort anwaltlichen Rat einholen. Das schützt Rechte und kann über den Erhalt des Führerscheins entscheiden.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Herr Schüler betreut seitüber 29 Jahren Mandanten in allen Fragen, die das Verkehrsrecht betreffen. Als staatlich autorisierter„Fachanwalt für Verkehrsrecht”habe ich mich besonders auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.
Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht:
Fahrerflucht, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis
Fahrlässige Körperverletzung (beispielsweise als Unfallverursacher)
Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Kennzeichenmissbrauch
Drogenkonsum im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt nach§315,§316 StGB
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
Roswitha Gladel
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Datum: 16.09.2025 - 18:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:
Sigmaringen
Telefon: 01718839554
Kategorie:
Meldungsart: Interview
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