Zum Start des Wintersemesters: Das sollten junge Menschen zum Rundfunkbeitrag wissen

(ots) -
- Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft muss in Deutschland eine Person die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden und den Rundfunkbeitrag für sie zahlen.
- Dabei ist unerheblich, wie viele Personen darin wohnen und ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht.
- Eine Person, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen. Die Befreiung gilt jedoch nicht für die Mitbewohnenden.
- Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.
- Bei Umzügen ist Aufmerksamkeit geboten: Zieht die bislang angemeldete Person aus, nimmt sie ihre personenbezogene Beitragsnummer mit und somit muss eine verbleibende Person die Wohnung erneut zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Mit dem Start des Wintersemesters oder der Ausbildung kommen viele junge Menschen erstmals mit dem Rundfunkbeitrag in Berührung. Wer frühzeitig prüft, wie die eigene Wohnung beitragsrechtlich einzuordnen ist, vermeidet Rückfragen und mögliche Nachforderungen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärt die wichtigsten Punkte und stellt ergänzende Informationsmaterialien (https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/was-gilt-fuer-studierende-und-auszubildende-beim-rundfunkbeitrag-481385) zum einfachen Teilen bereit.
Eine Wohnung - ein Beitrag
Grundsätzlich gilt: Pro Wohnung ist der Rundfunkbeitrag zu zahlen - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder ob und welche Empfangsgeräte vorhanden sind. Der Beitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html?). Gezahlt wird jeweils für drei Monate auf einmal; die Zahlung ist zum 15. des mittleren Monats des Dreimonatszeitraums fällig (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html?#zahlungsrhythmus) (derzeit 55,08 Euro für jeweils drei Monate). In WGs übernimmt eine Person die Anmeldung und Zahlung für die Wohnung; weitere Mitbewohnende können sich unter Angabe der Beitragsnummer der zahlenden Person abmelden.
Tipp: Am sichersten ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift (https://www.rundfunkbeitrag.de/sepa/), damit keine Fälligkeit versäumt wird.
Wohnung online schnell und bequem anmelden
Am schnellsten gelingt die Anmeldungüber die Online-Formulare (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html) auf rundfunkbeitrag.de. Die angemeldete Person erhält eine neunstellige Beitragsnummer, unter der die Zahlungen laufen. Auf Basis der Meldedaten schreibt der Beitragsservice anschließend weitere an der Adresse gemeldete Personen an, um deren Beitragspflicht zu klären.
Wenn bereits jemand zahlt: So reagiert man richtig
Zahlt bereits eine Person in der Wohnung den Rundfunkbeitrag, genügt es für die übrigen Mitbewohnenden, in der Anfrage des Beitragsservice die bestehende Beitragsnummer (https://www.rundfunkbeitrag.de/nutzungshinweise/glossar/index_ger.html?#beitragsnummer) sowie das zehnstellige Aktenzeichen (https://www.rundfunkbeitrag.de/nutzungshinweise/glossar/index_ger.html?#aktenzeichen) aus dem Schreiben anzugeben. Eine zusätzliche Anmeldung ist dann nicht erforderlich. Die Rückmeldung kann über das Online-Formular (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/antworten/index_ger.html) oder mit dem Antwortbogen erfolgen.
Studierendenwohnheim zählt als Wohnung
Auch ein Zimmer im Studierendenwohnheim gilt als Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitrags und ist daher grundsätzlich anmelde- und beitragspflichtig.
Umzug: Beitragsnummer bleibt bei der Person
Wichtig bei Umzügen: Die Beitragsnummer (https://www.rundfunkbeitrag.de/nutzungshinweise/glossar/index_ger.html?#beitragsnummer) ist personenbezogen und nicht übertragbar. Wer als Beitragszahler/-in aus einer WG auszieht, nimmt die Nummer mit. Für die bisherige Wohnung muss dann eine andere Person die Anmeldung (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html) und die Zahlungen (https://www.rundfunkbeitrag.de/sepa/) übernehmen. Die ausgezogene Person teilt die neue Anschrift (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html) mit oder nimmt die Abmeldung (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html) der bisherigen Wohnung vor, wenn für den neuen Wohnsitz bereits eine Beitragsnummer besteht.
Befreiung bei BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
Studierende mit BAföG (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_fuer_studierende/index_ger.html) sowie Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_fuer_studierende/index_ger.html) können eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html) beantragen. Zu beachten ist hierbei, dass die Befreiung nur für die antragstellendePerson sowie ggf. deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartner/-innen und Kinder gilt, nicht aber für andere Mitbewohnende einer WG. Erst wenn alle Mitbewohnenden die Befreiungsvoraussetzungen (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html) erfüllen, kann die gesamte Wohnung befreit werden.
Achtung: Nach Ablauf des Befreiungszeitraums, der im Befreiungsbescheid mitgeteilt wird, fällt wieder der Rundfunkbeitrag für die Wohnung an. Liegen weiterhin Gründe für eine Befreiung vor, z. B. wenn weiterhin BAföG bezogen wird, müssen betroffene Personen selbstständig einen Folgeantrag stellen (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html) und die entsprechenden Nachweise erbringen.
Servicebeitrag, Materialien und Erklärvideo
Antworten auf häufige Fragen - etwa zur WG-Anmeldung, zu Abmeldungen oder zum Thema Umzug - bietet ein aktueller Servicebeitrag (https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/was-gilt-fuer-studierende-und-auszubildende-beim-rundfunkbeitrag-481385). Ergänzend stehen kompakte Infomaterialien zum Herunterladen und Teilen sowie ein kurzes Erklärvideo (https://presse.rundfunkbeitrag.de/videos/was-gilt-fuer-studierende-und-auszubildende-beim-rundfunkbeitrag-120610) bereit, das die wesentlichen Regeln in wenigen Minuten zusammenfasst.
Angebot für Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen
Hochschulen, Studierendenvertretungen, Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe, die auf ihren Kanälen informieren möchten, können kostenfreie Informationsmaterialien anfordern. Die Anfrage ist unkompliziert über den Pressekontakt des Beitragsservice möglich.
Pressekontakt:
Jonas Hammes
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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E-Mail: presse(at)rundfunkbeitrag.de
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Datum: 16.09.2025 - 10:00 Uhr
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