Kommission setzt Google Grenzen - wichtiges Signal für konsequente Durchsetzung des Kartellrechts in digitalen Märkten

(ots) - Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, Google wegen Missbrauchs seiner Marktmacht im Bereich der Online-Werbetechnologie ("AdTech") zu sanktionieren und den Konzern zur Beseitigung seiner Interessenkonflikte zu verpflichten. Damit folgt die Kommission den Beschwerden der Branche, die seit Jahren auf die gravierenden Wettbewerbsverzerrungen durch Googles Selbstbevorzugung hingewiesen hatte.
Google muss seine rechtswidrigen Praktiken beenden und innerhalb von 60 Tagen darlegen, wie es die Konflikte entlang der AdTech-Wertschöpfungskette wirksam ausräumt. Andernfalls wird die Kommission selbst Maßnahmen ergreifen - in einem ersten Schritt durch klare Vorgaben und Auflagen, im weiteren Verlauf notfalls auch mit strukturellen Eingriffen. Dieses schrittweise Vorgehen verdeutlicht, dass die EU-Kommission konsequentauf die Einhaltung ihrer Regeln achtet.
"Dass diese Entscheidung trotz der zeitlichen Verzögerung nun erfolgt, ist ein sehr wichtiger Schritt. Er stärkt die Rolle des Kartellrechts bei der Korrektur von Fehlentwicklungen im Wettbewerb und macht es zu einem scharfen Schwert für eine funktionierende Marktordnung in Europa. Die Botschaft ist klar: Regeln gelten für alle und werden angewendet - ohne Ausnahme. Funktionierende Werbemärkte mit fairem Wettbewerb sind das Rückgrat der Refinanzierung privater Medien. Sie sichern Medienvielfalt und gewährleisten ein Level Playing Field für alle Marktteilnehmer", so ein Sprecher der Verbände.
Die Verbände betonen zugleich: Der eingeschlagene Weg muss konsequent fortgeführt werden - bei der Umsetzung des Digital Markets Act (DMA) ebenso wie angesichts der Dynamik im Bereich Künstliche Intelligenz. KI wird zunehmend in bestehende Dienste integriert und droht die Marktmacht der BigTech-Unternehmen wie Google oder Apple weiter zu festigen. Umso wichtiger ist es, dass die EU-Kommission mit klarer Handlungsbereitschaft auftritt. Gerade im AdTech-Bereich trägt dies entscheidend zur Stärkung der europäischen Souveränität und damit zur Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Digitalwirtschaft bei.
Ansprechpartner der Verbände:
BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e. V.
Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung / Leiter Medienpolitik
www.bdzv.de
IVW - Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.
Dr. Kai Kuhlmann, Geschäftsführer
www.ivw.de
Markenverband e.V.
Dr. Andreas Gayk, Stellv. Hauptgeschäftsführer
http://www.markenverband.de
Die Mediaagenturen e.V.
Klaus-Peter Schulz, Leiter Office Nord
www.diemediaagenturen.de
MVFP - Medienverband der freien Presse e. V.
Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik
www.mvfp.de
OWM Organisation Werbungtreibende im Markenverband
Susanne Kunz, Geschäftsführerin
www.owm.de
VAUNET - Verband Privater Medien e. V.
Hartmut Schultz, Pressesprecher
www.vau.net
vdav - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V.
Rhett-Christian Grammatik, Geschäftsführer
www.vdav.org
Pressekontakt:
Anja Pasquay
Leiterin Kommunikation
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay(at)bdzv.de
VAUNET - Verband Privater Medien e. V.
Hartmut Schultz, Pressesprecher
Mobil: +49 170 4332 832
Email: hs(at)schultz-kommunikation.com
www.vau.net
Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.09.2025 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2196245
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Dieser Fachartikel wurde bisher 16 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kommission setzt Google Grenzen - wichtiges Signal für konsequente Durchsetzung des Kartellrechts in digitalen Märkten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).