Europäisches Gericht berücksichtigt die Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei der Anwendung des Digital Services Act nicht

(ots) - Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken gegen die Einstufung eines Online-Marktplatzes als sehr große Online-Plattform (VLOP) zurückgewiesen. Hierzu sagt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:
"Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und bei der Zählweise der aktiven NutzerInnen den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen von Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Schaufensterbummel im Internet genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation aufSocial-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt."
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
frank.duessler(at)bevh.org
Original-Content von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh),übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2025 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2195410
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 2 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Europäisches Gericht berücksichtigt die Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei der Anwendung des Digital Services Act nicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).