InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften

ID: 2195397

ARAG Experten informierenüber SUP-Regeln auf dem Wasser


(IINews) - Mit knappübereinem Prozentgehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts auf Seen und am Meer sehen kann. Sobald die Sonne scheint, herrscht oft regelrechtes Paddler-Gedränge. Ein Anlass für die ARAG Experten, sich einmal die Regeln rund um das Stand-up-Paddeln anzusehen. Denn SUP-Boards gelten rechtlich als Kleinfahrzeuge. Und genauso wie im Straßenverkehr gelten auch auf dem Wasser klare Vorschriften: Regeln sind also keine Empfehlung, sondern Pflicht.



Stößchen - Alkohol an Bord?

Die Promillegrenze liegt beim Stand-up-Paddeln bei 0,5 Promille. EinÜberschreiten kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, die regional unterschiedlich ausfallen. Wer schon bei 0,3 Promille schwankend übers Wasser paddelt, macht sich laut ARAG Experten sogar strafbar. Ähnlich wie im Straßenverkehr können Sanktionen dabei von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Der Konsum von Cannabis oder anderen Drogen auf dem Brett sind selbstverständlich tabu.



Gut vorbereitet aufs Brett

Wer das Revier unterschätzt, kann schnell in gefährliche Situationen geraten. Daher gilt vor allem an den Küsten, sich vorab über Strömungen, Wind oder Gezeiten zu informieren. Am besten können lokale Wassersportschulen oder Tourismusinformationen weiterhelfen. Auf dem SUP gilt: Lieber simpel als riskant! Vor allem bei ablandigem oder seitlichem Wind besteht die Gefahr abzutreiben. Daher empfehlen die ARAG Experten, nur bei anlandigem Wind aufs Wasser zu gehen und als Anfänger unbedingt in Ufernähe zu bleiben. Und: Fallen ungeübte Paddler ins Wasser, ist der Weg zurück aufs Brett in einem Stehrevier leichter.







Verkehrsregeln auf dem Wasser

Laut Kollisionsverhütungsregeln (KVR) und Binnenschifffahrts- und Seeschifffahrts-Ordnungen sind SUP-Fahrer verpflichtet, Berufs- und Segelschiffen auszuweichen. Begegnen sich zwei SUPs, gilt wie im Straßenverkehr: rechts vor links. In Kanälen oder Engstellen gilt ein Rechtsfahrgebot. Zudem raten die ARAG Experten, Abstand zu schnell fahrenden Booten zu halten. Der Wellenschlag ist nicht zu unterschätzen und wirft selbst geübte Paddler von Bord, wenn sie unachtsam sind. Private Motorboote müssen laut Gesetz zwar ausweichen, doch in der Praxis sind Stand-up-Paddler oft schlecht zu sehen, daher sollten sie besser ausweichen.



Hier ist SUP-Paddeln tabu

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es zahlreiche Bereiche gibt, in denen SUP-Paddeln verboten sein kann. Dazu gehören beispielsweise Schleusen, durch Schilder gesperrte Wasserflächen, bestimmte Seen oder Schwimmzonen. Aber auch ausgewiesene Naturschutzgebiete dürfen nicht befahren werden, um Tiere und Pflanzen zu schützen.



Darüber hinaus können Kommunen und Länder besondere Vorschriften erlassen. Daher gilt: Immer vorher über lokale Regeln informieren. Die ARAG Experten raten zu einem Blick auf regionale Schifffahrtskarten, Behördenwebseiten oder Apps. In manchen Regionen, wie etwa am Bodensee, kann es zusätzliche Anforderungen geben, etwa Kennzeichnung des Boards mit Name und Adresse des Paddlers, Schwimmwestenpflicht bei Abdrift über 300 Meter vom Ufer oder sogar Nachtfahrverbote.



Mit SUP den Sonnenuntergang genießen?

Wo es erlaubt ist, ist grundsätzlich nichts gegen eine romantische Sundowner-Tour mit dem SUP einzuwenden. Zumindest wenn man sicher auf dem Brett steht. Doch die ARAG Experten erinnern an den Rückweg zum Ufer, sobald die Sonne untergegangen ist: Bei Dunkelheit müssen Paddler ein weißes Rundumlicht mit sich führen.

Ein paar praktische Tipps der ARAG Experten, die nicht gesetzlich gefordert sind, aber enorm Sicherheit bringen: Ein Telefon in wasserdichter Hülle mitnehmen, um im Notfall Hilfe rufen zu können. Auch eine Rettungsweste, eine Leash (Board-Leine) und eine kleine Signalpfeife sind vor allem bei längeren Touren sehr sinnvoll.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie imARAG newsroomvorbei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Temperatur-Checkliste für Babyschlafsäcke Künstliche Intelligenz kann Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau unterstützen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.09.2025 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2195397
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Dieser Fachartikel wurde bisher 7 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeugüberholt im Überholverbot - keine Haftung +++Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein,übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Kollis ...

Wenn Arbeit krank macht ...

Ob physische Belastungen wie Lärm, Staub und schlechte Körperhaltung oder psychischer Druck durch zu hohes Arbeitsaufkommen, technische Herausforderungen und ein schlechtes Betriebsklima: Viele Menschen erkranken durch ihren Job. Dabei sollte es ni ...

Wenn der Lack ab ist ...

Es kommt regelmäßig vor, dass in Waschboxen und -straßen Autos nicht nur sauber, sondern beschädigt werden. Die Schuldfrage sorgt regelmäßig für Streitereien, die nicht selten vor Gericht landen. ARAG Experte Jan Kemperdiek beantwortet die wic ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 57


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.