Falsch getankt? So kann man das Auto noch retten / Verwechslung von Diesel und Benzin kann sehr teuer werden / ADAC: Auf keinen Fall die Zündung einschalten

(ots) - Es reicht ein unaufmerksamer Moment - und schon hat man den falschen Kraftstoff getankt. Wer Diesel und Benzin verwechselt, dem droht im Zweifel eine kostspielige Reparatur. Wenn der Motor oder das Einspritzsystem beschädigt werden, können die Kosten schnell vierstellig werden. Der ADAC gibt Tipps, wie man sich nach einer Fehlbetankung richtig verhalten sollte.
Der vermutlich häufigste Fall ist, dass Benzin in den Dieseltank gefüllt wird. Der Tankstutzen für Super passt nämlich auch in die Tanköffnung eines Dieselfahrzeuges, wenn das Fahrzeug keinen Fehlbetankungsschutz hat. Wenn das passiert ist, sollte in keinem Fall die Zündung eingeschaltet werden -außerdem sollten Fahrer moderner Autos möglichst vermeiden, dass die Fahrertür geöffnet wird. Denn: Einige Fahrzeuge starten dann bereits die Kraftstoffpumpe und das falsche Gemisch wird in das Motorsystem befördert. Stattdessen sollten Autofahrer die Hinweise des Fahrzeugherstellers(Bedienungsanleitung) befolgen.
Wurde der Motor noch nicht gestartet, reicht unter Umständen das Abpumpen des Diesel-Benzin-Gemisches aus dem Tank. Ist der Motor jedoch schon gelaufen, kann es schnell zu einem Motorschaden kommen, denn das Benzin entfernt augenblicklich den Schmierfilm, den der Diesel naturgemäß aufbaut. Es gibt eine Ausnahme: Sehr alte Dieselautos, die keineDirekteinspritzung haben, verkraften wenige Liter Benzin auf vergleichsweise viel Diesel. Auch das Einfüllen von AdBlue in den Kraftstofftank oder von Kraftstoff in den AdBlue-Tank führt oft zu teuren Schäden.
Auch eine Fehlbetankung von Benzinern mit Diesel ist möglich. Denn obwohl die Diesel-Zapfpistolen an Tankstellen einen größeren Durchmesser als die Einfüllstutzen bei Autos mit Ottomotor haben, lässt sich die Zapfpistole häufig in den Anfang des Einfüllstutzens einführen. Teilweise kann sie sich dort sogar einhaken, sodass eineBetankung mit Diesel möglich ist. Die aus älteren Fahrzeugen bekannte kleine Schutzklappe im hinteren Bereich des Einfüllstutzens wird leider kaum mehr verbaut. Sollte dies passieren, gilt ebenfalls: Die Fahrertür nicht öffnen, die Zündung nicht einschalten, den Motor nicht mehr anlassen und die Bedienungsanleitung zurate ziehen.
Wenn Super E10 statt E5 getankt wird, dann gibt es in der Regel kein Problem. Nahezu alle Fahrzeuge ab dem Baujahr 2011 sind für den Kraftstoff freigegeben. Wenn das Auto jedoch nicht für E10 freigegeben ist, sollten auch hier grundsätzlich die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden. Oft reicht es bereits aus, den Tank unverzüglich mit einer ethanolarmen Sorte aufzufüllen - im Idealfall Super Plus.
Übrigens: Die Kosten für das Abpumpen des falsch getankten Kraftstoffes oder gar die Motorreparatur muss der Verbraucher in der Regel selbst bezahlen. Kfz-Versicherer übernehmen diese Fälle meist nicht. Ob eine Fehlbetankung mit Benzin bzw. Diesel möglich ist, wird bei allen Testfahrzeugen im Rahmen des ADAC Autotest (http://www.adac.de/autotest) geprüft. Dabei zeigt sich, dass die meisten neuen Diesel-Modelle zwischenzeitlich mit einem Fehlbetankungs-Schutz ausgerüstet sind. Bei Benziner-Modellen fehlt dieser aber oft.
Pressekontakt:
ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell(at)adac.de
Original-Content von: ADAC,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.08.2025 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2193227
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
München
Kategorie:
Automobilindustrie
Dieser Fachartikel wurde bisher 9 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Falsch getankt? So kann man das Auto noch retten / Verwechslung von Diesel und Benzin kann sehr teuer werden / ADAC: Auf keinen Fall die Zündung einschalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).