Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2024 um 0,2 % höher als im Vorjahr

(ots) -
- Gewerbesteuereinnahmen steigen - wenn auch nur geringfügig - im vierten Jahr in Folge auf einen neuen Höchststand
- Mehr als die Hälfte der Bundesländer verzeichnet gegenüber dem Vorjahr rückläufige Einnahmen aus der Gewerbesteuer
- Grundsteuereinnahmen nehmen gegenüber dem Vorjahr zu
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2024 rund 75,3 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein leichtes Plus von rund 0,2 Milliarden Euro oder 0,2 % gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit wurde auch 2024 ein neuer Rekord bei den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Nach einem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen bereits in den Jahren 2021 bis 2023 auf neue Höchstständeseit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991 gestiegen.
Unter den Flächenländern verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern mit +9,8 % und Rheinland-Pfalz mit +9,0 % die höchsten Anstiege bei den Gewerbesteuereinnahmen. Bei den Stadtstaaten hatte nur Bremen einen Zuwachs in Höhe von +13,5 %.
Dennoch verzeichnete mehr als die Hälfte der Bundesländer gegenüber dem Vorjahr rückläufige Gewerbesteuereinnahmen. Unter den Flächenländern war dies allen voran Sachsen-Anhalt mit -9,9 %, gefolgt von Saarland und Thüringen mit jeweils -5,0 %. Bei den Stadtstaaten verbuchten Hamburg mit -9,3 % und Berlin mit -3,2 % Rückgänge.
Einnahmen aus der Grundsteuer B steigen um 3,8 %
Die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer A, die auf das Vermögen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erhoben wird, betrugen im Jahr 2024 insgesamt 0,4 Milliarden Euro. Das war ein Anstieg um 2,9 % zum Vorjahr. Aus der Grundsteuer B, die auf Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, nahmen die Gemeinden im Jahr 2024 insgesamt 15,6 Milliarden Euro ein, das war ein Plus von 3,8 %.
Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis reformierter Regeln und neu festgesetzter Hebesätze erhoben. Hintergrund ist die sogenannte Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer, die im Rahmen der Grundsteuerreform eingeführt wurde und von der inzwischen einige Bundesländer Gebrauch gemacht haben.
Insgesamt nur 0,8 % mehr Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer
Insgesamt erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2024 Einnahmen aus den Realsteuern, das heißt aus Grund- und Gewerbesteuer, von rund 91,4 Milliarden Euro. Gegenüber 2023 war dies ein Anstieg um 0,8 Milliarden Euro beziehungsweise 0,8 %.
Durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz leicht gestiegen
Die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen. Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 409 % und damit 2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Beider Grundsteuer A stieg der durchschnittliche Hebesatz im Jahr 2024 gegenüber 2023 um 7 Prozentpunkte auf 362 %. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B erhöhte sich im selben Zeitraum um 13 Prozentpunkte auf 506 %.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet der Statistische Bericht"Realsteuervergleich 2024"auf der Themenseite"Steuereinnahmen"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen 71231 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
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