Pfando GmbH und Pfando Vermietung GmbH zur Rückzahlung verurteilt
CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am LG Bochum

(IINews) - München, 18.08.2025. Ein mit der Pfando GmbH geschlossener Kaufvertrag und ein mit der Pfando Vermietung GmbH geschlossener Mietvertrag sind sittenwidrig und somit nichtig. Das hat das Landgericht Bochum mit Urteil vom 16. Juli 2025 entschieden. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hat damit Anspruch auf die Rückerstattung seiner bislang geleisteten ungerechtfertigten Zahlungen.
Bei„Pfando“ haben Menschen die Möglichkeit, schnell zu Bargeld zu kommen, indem sie ihr Auto an die Pfando GmbH verkaufen und anschließend gegen eine Gebühr wieder bei der Pfando Vermietung GmbH anmieten. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben sie die Möglichkeit, das Fahrzeug im Rahmen einer Versteigerung wieder zurückzuersteigern. „Das kann am Ende teuer werden. Allerdings können die Verträge mit Pfando sittenwidrig sein, wenn ein krasses Missverhältnis besteht. Dann sind die Verträge nichtig“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, der das Urteil am LG Bochum erstritten hat.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Mandant im August 2023 seinen Pkw zu einem Preis von 10.500 Euro an die Pfando GmbH verkauft. Gleichzeitig schloss er einen Mietvertrag mit der Pfando Vermietung GmbH ab und mietete das Auto zurück. Die Miete betrug 63 Euro pro Kalendertag, sprich 1.764 Euro für vier Wochen. Rechtsanwalt Dr. Leitz: „Das war schon der vergünstigte Mietzins, weil unser Mandant im Gegenzug weiter für die laufenden Kosten wie Steuern, Versicherung und Wartung aufkam.“ Als er die vereinbarten Mietzahlungen nicht mehr leisten konnte, kündigte die Pfando Vermietung GmbH den Mietvertrag und verlangte die Herausgabe des Autos. Im Januar 2024 kaufte der Mandant das Auto schließlich zurück. Zum Kaufpreis von 10.500 Euro kamen noch Forderungen in Höhe von knapp 4.900 Euro wegenu.a. offener Forderungen aus dem Mietverhältnis.
„Die ausgeurteilten Beträge haben wir für unseren Mandanten zurückgefordert. Dabei folgte das Landgericht Bochum unserer Argumentation, dass die geschlossenen Verträge sittenwidrig und somit nichtig sind“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
Das Gericht stellte zunächst fest, dass der Kaufvertrag und der Mietvertrag als einheitliches Geschäft zu sehen und insgesamt sittenwidrig sind. Das „Cash&Drive“-Vertragsmodell stelle eine besondere Ausgestaltung einer zeitweisen Kreditgewährung gegen ein Entgelt dar. Denn für den Kläger sei es darum gegangen, kurzfristig liquide Mittel zu erhalten und nicht sein Auto zu verkaufen. Das Interesse der Beklagten wiederum liege nicht in der Vermietung von Fahrzeugen, sondern in der zeitweisen Überlassung von Kapital gegen eine Vergütung.
Schon die nicht unerhebliche Höhe der Miete zeige, dass diese nicht nur als Gegenleistung für die Nutzung des Fahrzeugs zu sehen sei, sondern auch als Vergütung für das Überlassen von Kapital. Denn bei einer vereinbarten viermonatigen Mietzeit hätte der Kläger inklusive Bearbeitungsgebühr Zahlungen in Höhe von 7.155 Euro leisten müssen. Das seien rund 70 Prozent des Kaufpreises, führte das LG Bochum aus. Somit seien auch die zum Darlehensvertrag entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit des vereinbarten Zinssatzes heranzuziehen.
Wenn bei einem Darlehensvertrag der effektive Vertragszins etwa doppelt so hoch ist wie der marktübliche Effektivzins oder diesen absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt, liege ein auffälliges Missverhältnis im Sinne eines wucherähnlichen Geschäfts vor. Das sei hier der Fall, so das LG Bochum. Denn abzüglich eines Nutzungsersatzes zahle der Kläger rund 1.480 Euro pro vierWochen, hochgerechnet auf ein Jahr knapp 17.800 Euro. Das entspreche einem nominalen Zinssatz von über 100 Prozent p.a. und einem effektiven Zinssatz von über 150 Prozent im Jahr.
Die Vermutung einer verwerflichen Gesinnung sei auch nicht widerlegt. So werde der Kläger an vielen Stellen des Vertrags erheblich benachteiligt, während die beklagte Vermietungsgesellschaft kaum ein ersichtliches Risiko trage.
Da die Verträge somit sittenwidrig und nichtig seien, habe der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung der eingeforderten Beträge.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügenüber langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke"CLLB"stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 18.08.2025 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2191552
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Kanzlei CLLB
Stadt:
München
Telefon: 08955299930
Kategorie:
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Pfando GmbH und Pfando Vermietung GmbH zur Rückzahlung verurteilt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).