Heiße Zeiten, heißer Streit / Urteile deutscher Gerichte zum Thema Sommer und Immobilien

(ots) - So heiß der Sommer von den meisten Menschen erwartet wird, so sehr bringt er gelegentlich auch zusätzliche Streitpunkte im Immobilienrecht mit sich. Häufig geht es dabei um die Gartennutzung oder das Planschen im eigenen Pool. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seinen Extradiensteinige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkomplex gesammelt.
Blumenkästen sind eine gute Möglichkeit, auch auf dem Balkon seinen eigenen kleinen"Garten"anzulegen. Doch einzelne Wohnungseigentümer müssen es akzeptieren, wenn ihre Gemeinschaft beschlossen hat, dass diese Kästen nur an der Innen- und nicht an der Außenseite des Balkongeländers angebracht werden dürfen. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 1293 C 12154/24) entschied, dies entspreche ordnungsgemäßer Verwaltung.
Poolbesitzer fürchten unter anderem eines: dass ihnen ständig Blätter, Früchte, Laub und Äste ins Wasser geweht werden. Ein Betroffener forderte deswegen von seinem Nachbarn eine Kostenbeteiligung für den erhöhten Reinigungsbedarf. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 19 U 67/23) verweigerte dies mit der Begründung, der Pool sei ohne Einhaltung des Grenzabstandes in der Nähe von zwei bereits vor 90 Jahren gepflanzten Eichen errichtet worden.
Wer in seinem Garten einen Pool von einer Fachfirma neu errichten lässt, der hat natürlich Anspruch auf eine korrekte Ausführung der Arbeiten. Doch kleinere Mängel berechtigen den Auftraggeber nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen 21 U 20/23) nicht, angesichts eines bereits errichteten Pools vom Vertrag zurückzutreten. Hier hattedie Überdachung des Beckens nach Ansicht des Eigentümers nicht einwandfrei funktioniert. Das Gericht verweigerte einen kompletten Rücktritt vom Vertrag, sondern beschränkte sich auf eine Reduzierung der zu leistenden Zahlungen.
Wenn ein Wohnungseigentümer - hier: im Dachgeschoss - ein Split-Klimagerät einbauen lassen will, so sollte er der Gemeinschaft eine schlüssige, nachvollziehbare Begründung dafür liefern. Sonst kann der Einbau des Klimageräts nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-13 S 5-23) verweigert werden. Die bloße Behauptung, die Hitze könne zu gesundheitlichen Belastungen führen, sei zu pauschal.
Der Sommer ist auch die Zeit der Gartenpflege. Doch manchmal wird um den Geltungsbereich gestritten, für den ein Mieter zuständig ist. In einem Fall, der vor dem Amtsgericht Nürtingen (Aktenzeichen 17 C 3483/21) verhandelt wurde, war die zu pflegende Gartenfläche vertraglich nicht exakt bestimmt. Deswegen durfte sich der Betroffene auf den durch eine Steinmauer abgegrenzten Bereich unmittelbar vor seiner Erdgeschosswohnung beschränken.
Immer wieder gibt es Streit darüber, ob bestimmte Tierarten auf zugewiesenen Gartenflächen gehalten werden dürfen oder nicht. Ein Prozess vor dem Amtsgericht Bottrop (Aktenzeichen 20 C 7/23) drehte sich um drei Laufenten. Den betroffenen Mietern wurde deren Haltung untersagt, weil die Exkremente der Enten unangenehme Gerüche verursachen und ihr Schnattern eine Ruhestörung darstellen könnte.
Der Reiz an einerüberdachten Terrasse ist es, sich auch bei schlechtem Wetter dort aufhalten zu können. Wird ein Hausgrundstück mit einer Terrasse verkauft und tritt durch das Dach regelmäßig Regenwasser ein, so stellt das nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen V ZR 43/23) einen Sachmangeldar. Der Verkäufer hätte darüber informieren müssen.
Das Halten mehrerer Bienenvölker auf einer Loggia ist dem unmittelbar daneben wohnenden Nachbarn nicht zuzumuten. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 24 U 109/19) entschied dies in einem Fall, in dem sechs Völker für einen erheblichen Bienenflug sorgten. Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass es durchaus immer wieder zu unerwünschten Begegnungen der Nachbarn mit den Insekten kommen könne.
Eine der größten Gefahren im Garten stellen für Kleinkinder Teiche dar. Deswegen müssen sie gesichert werden. Dies trifft nach Meinung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Aktenzeichen 3 U 30/22) ganz besonders dann zu, wenn sich der Teich in einer Wohnanlage befindet, die in offener Bauweise errichtet wurde und über einen allgemein zugänglichen Garten verfügt. Hier war ein zweijähriges Kind ins Wasser gefallen und hatte sich schwerste Verletzungen zugezogen, so dass es seit diesem Tag zu 100 Prozent schwerbehindert war.
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Datum: 18.08.2025 - 09:00 Uhr
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