Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2024 um 14,8 % gestiegen / Deutliche Ausgabenanstiege bei allen Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII

(ots) - Im Jahr 2024 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 20,2 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 14,8 %. Die Ausgaben sind bei allen Leistungen der Sozialhilfe deutlich gestiegen.
Der Großteil der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 56,5 % auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen im Jahr 2024 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 11,4 Milliarden Euro. Sie stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um 13,3 %.
Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege stiegen um 17,7 % auf 5,3 Milliarden Euro. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 11,1 % mehr als im Vorjahr. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen 1,9 Milliarden Euro und damit 19,4 % mehr als im Jahr 2023.
Nettoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX um 12,9 % gestiegen
Die bis Ende 2019 im SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) überführt. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden seither in einer eigenen Statistik erfasst: Danach wurden imJahr 2024 für die Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt 28,7 Milliarden Euro netto ausgegeben. Das war eine Steigerung um 12,9 % gegenüber dem Vorjahr.
Methodische Hinweise:
Die Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie auf die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld).
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe sind auf der Themenseite"Sozial- und Eingliederungshilfe"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar (einschließlich Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
Basisdaten und lange Zeitreihen zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (seit dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sindüber die Tabellen 22111 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Ergebnisse zu den Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX bieten die Tabellen 22162.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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Datum: 18.08.2025 - 08:00 Uhr
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