Photovoltaik: Vier Tipps für Hausbesitzer
(LifePR) - Stromerzeugende Solaranlagen verzieren immer mehr private Hausdächer. Vor der Anschaffung sollten jedoch einige Punkte beachtet werden, rät bauen.de, das Fachportal für Bauherren und Heimwerker.
Die Dachfläche sollte idealer Weise nach Süden zeigen, aber auch Süd-Ost- oder Süd-West-Lagen bringen noch gute Erträge. Damit die Sonne nicht schräg, sondern möglichst direkt auf die Solarzellen trifft, empfiehlt sich eine Dachneigung von zirka 30 bis 45 Grad. Und: Hohe Bäume oder große Gebäude sollten keinen Schatten werfen. Wer die Strahlungskraft der Sonne in seiner Region erfahren will, kann auf sogenannten Einstrahlungskarten nachsehen, erklärt das Fachportal bauen.de.
Moderate Anschaffungskosten?
Entscheidend beim Anschaffungspreis ist die installierte Leistung, die in kWp (Kilowatt Peak) gemessen wird. Man rechnet heute mit Kosten von 2.700 bis 3.500 Euro für ein kWp, wofür eine Fläche von acht bis neun Quadratmetern notwendig ist. Allein diese ungefähre Preisspanne zeigt schon, dass es sich lohnt, Angebote von mehreren Handwerksbetrieben einzuholen. Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn Wirkungsgrad und Lebensdauer der angebotenen Anlage allzu vollmundig eingeschätzt werden.
Bauliche Voraussetzungen?
Wer über ein betagtes Dach verfügt, sollte beim Dachdecker seines Vertrauens nachfragen, wann spätestens Reparaturen fällig werden, bevor er eine Solaranlage installiert. Ferner ist zu bedenken, dass vom Dach bis zum Elektrohausanschluss - also meist durch das ganze Gebäude - Kabel gezogen werden müssen. Steuerungstechnik, Wechselrichter und ein zusätzlicher Stromzähler - oder sogar zwei, wenn ein Teil des Solarstromes selbst verbraucht wird - müssen ebenfalls untergebracht werden.
Solide Rahmenbedingungen?
Der künftige private Stromproduzent muss mit dem örtlichen Netzbetreiber einen Vertrag schließen. Prüfungswürdige Punkte sind beispielsweise die für den Stromzähler geforderte Miete oder Haftungsrisiken, die der Hausbesitzer übernehmen soll. Obwohl für Photovoltaikanlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, kann es nicht schaden, beim örtlichen Bauamt nachzufragen, ob es Auflagen gibt. Auch das Finanzamt redet mit, da mit der Einspeisevergütung auch Mehrwertsteuer an den Eigentümer der Photovoltaikanlage fließt. Er gilt vor dem Finanzamt als Unternehmer und muss diese Steuer wieder abführen.
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Originalmeldung: http://www.bauen.de/service/presse/pressedienst/neue-energien-umwelt/artikel/archive/2010/06/29/artikel/photovoltaik-vier-tipps-fuer-hausbesitzer.html
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Datum: 29.06.2010 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 219010
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nberg
Kategorie:
Haus & Garten
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