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Neue verpflichtende Formulare ab dem 1. Oktober 2025: Mit ALF-FORDER bleibt Ihre Forderungsverwaltung immer auf dem neuesten Stand.

ID: 2189906

Ihre Forderungen einzutreiben, ist für Unternehmen oft aufwändig und mit dem Risiko rechtlicher Fallstricke versehen, zum Beispiel, wenn sich Vorschriftenändern. ALF-FORDER macht das Forderungsmanagement einfach, effizient und gerichtsfest.

(PresseBox) - Mit wirtschaftlich schwierigen Zeiten nehmen auch Forderungen, zum Beispiel durch Säumigkeit, zu. Diese zu verwalten und einzutreiben gehört zu den eher unbeliebten, aber dennoch notwendigen Tätigkeiten in einem Unternehmen. Wichtig ist dabei, dieses Aufgabenfeld effizient, mit möglichst geringem Ressourceneinsatz und vor allem gerichtsfest zu bearbeiten. Gerade fürletzteres ist es essenziell, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Zum 1. Oktober 2025 gibt es hier für Gläubiger eine wesentliche Änderung: Der Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher wurde vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung erneut geändert. Ab ersten Oktober sind also neue Formulare verpflichtend. Für Unternehmen, die für Ihr Forderungsmanagement ALF-FORDER verwenden, bedeutet das keine wesentliche Umstellung: Die ALF AG hat die neuen Formulare bereits in der Software implementiert.

ALF-FORDER– die Komplettlösung für die Forderungsverwaltung

ALF-FORDER ist eine Komplett-Lösung, mit der Unternehmen ihr Forderungsmanagement eigenständig, effizient und gerichtsfest durchführen können. Die Software bietet alles, was Unternehmen benötigen, um Forderungen zu berechnen, Mahnungen zu erstellen, Schuldner zu verwalten, gerichtliche Mahnverfahren durchzuführen und Vollstreckungen anzustoßen.

Die wichtigsten Vorteile mit ALF-FORDER

Alles auf einen Blick: ALF-FORDER bündelt alle Vorgänge von der Forderungsaufstellung bis hin zur Vollstreckung, alle Formulare, Verträge, die Kommunikation, Termine, Daten zu Schuldnern und Informationen übersichtlich in einer elektronischen Akte.

Sicherheit: Mit ALF-FORDER erstellte Forderungsaufstellungen sind gerichtlich anerkannt. Alle Formulare der Lösung werden durch die ALF AG auf Vollständigkeit und Rechtskonformität geprüft und regelmäßig wie fristgerecht aktualisiert. ALF-FORDER besitzt ein Wirtschaftsprüfertestat und ist von der Rechenzentrale der Genossenschaftsbanken, der Atruvia AG, freigegeben.





Zeitersparnis und Effizienz: ALF-FORDER enthält nicht nur die notwendigen Vorlagen für den Schriftverkehr und die Formulare, sondern auch eine umfangreiche, regelmäßig aktualisierte und anpassbare Sammlung an Zinstabellen, Kostenbezeichnungen, eine Online-Gerichtsdatenbank und eine selbst pflegbare Anwaltsdatenbank sowie die Möglichkeit zur einfachen Auswertung. Damit lassen sich Forderungen schneller und einfacher bearbeiten.

Formulare und Anträge elektronisch übermitteln: ALF-FORDER bietet auch eine Schnittstelle zur „COM Vibilia eBO Edition“ der Governikus KG für die Kommunikation mit den Mahngerichten. Damit lassen sich automatisiert Formulare aus ALF-FORDER an das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach(eBo, bzw. beBPo) übergeben.

Fazit: ALF-FORDER vereinfacht das Forderungsmanagement deutlich. Es spart Zeit, Ressourcen und bietet alles, um schnell und einfach gerichtsfeste Forderungen zu erstellen. Da es immer auf dem neuesten Stand gehalten wird, minimiert es auch das Risiko, Forderungen aufgrund von Formfehlern oder geänderten Vorschriften nicht durchsetzen zu können.

Mehr zu ALF-FORDER erfahren Sie unteralfag.de/forder

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 07.08.2025 - 15:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2189906
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anja Krüger
Stadt:

Leingarten


Telefon: +49 (7131) 9065-22

Kategorie:

Softwareindustrie



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Der Fachartikel mit dem Titel:
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