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Unfallrisiko bei der Arbeit 2024 erneut zurückgegangen / Berufskrankheitengeschehen nach der Pandemie stark rückläufig

ID: 2189796

(ots) - Das Unfallrisiko bei der Arbeit ist im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen (https://dguv.de/de/zahlen-fakten/index.jsp) der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute veröffentlicht hat. Je 1.000 Vollzeitäquivalente ereigneten sich 2024 demnach 20,61 Unfälle bei der Arbeit, ein Rückgang um 2,3 Prozent. Auch bei Wegeunfällen, Schulunfällen und Berufskrankheiten verzeichneten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Rückgänge. Der durchschnittliche Beitrag zu den Berufsgenossenschaften sank auf 1,09 Euro je 100 Euro Lohnsumme.

Insgesamt ereigneten sich im vergangenen Jahr 712.257 meldepflichtige Arbeitsunfälle (-3,8 Prozent) sowie 168.648 meldepflichtige Wegeunfälle (-6,0 Prozent), also Unfälle von der und zur Arbeit. 307 Versicherte verloren aufgrund eines Arbeitsunfalls ihr Leben, 214 aufgrund eines Wegeunfalls. 12.821 Versicherte erhielten 2024 erstmals eine Rente aufgrund eines Arbeits-oder Wegeunfalls.

"Der Rückgang des Unfallrisikos zeigt sich über fast alle Branchen hinweg", sagt die stv. DGUV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Edlyn Höller."Das hohe Niveau von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bleibt damit unverändert."Gleichzeitig warnt Höller davor, die positive Entwicklung der Unfallzahlen als selbstverständlich anzusehen."Sinkende Unfallzahlen fallen nicht vom Himmel. Sie sind das Ergebnis des Engagements der Unternehmen und Beschäftigten für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Wir alle sind gut beraten, in diesem Engagement nicht nachzulassen. Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen. Mehr denn je sollten wir daher Maßnahmen, um unfall- und erkrankungsbedingte Ausfallzeiten oder Frühverrentungen zu verringern, nicht als Bürokratie verstehen, sondern als Investitionen, von denen alle Seiten profitieren."

Berufskrankheiten gehen erneut stark zurück





Das Abklingen der Pandemie bestimmte auch 2024 das Berufskrankheiten-Geschehen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhielten 2024 insgesamt 90.749 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (-38 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Diese Zahl näherte sich damit weiter dem Wert vor der Pandemie an.

In 26.821 Fällen wurde eine Berufskrankheit anerkannt, ein Rückgang um rund 63 Prozent im Vergleich zu 2023. 5.190 Versicherte erhielten im vergangenen Jahr erstmals eine Rente aufgrund einer Berufskrankheit - ein Anstieg um über 8 Prozent gegenüber 2023. Grund hierfür waren vor allem die Folgenvon Erkrankungen an Covid-19.

1.888 Versicherte verstarben 2024 infolge einer Berufskrankheit, ein Rückgang von über 10 Prozent. Die Mehrzahl der Todesfälle ging auf Erkrankungen durch Asbest zurück.

Unfälle im Ehrenamt

Neben Arbeitnehmenden und versicherten Unternehmern sind auch verschiedene andere Gruppen gesetzlich unfallversichert, zum Beispiel Feuerwehrleute, pflegende Angehörige und verschiedene ehrenamtlich Tätige. Insgesamt registrierten die Unfallversicherungsträger in dieser Gruppe 42.403 Arbeitsunfälle sowie 4.835 Wegeunfälle. 649 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund eines Versicherungsfalls. 39 Versicherte verloren bei einem Unfall das Leben.

Weniger Schülerunfälle

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auch auf Kinder in Tagesbetreuung, beim Besuch von allgemein- und berufsbildenden Schulen und auf Studierende. Träger der Schülerunfallversicherung sind die Unfallkassen. Auch sie meldeten für das vergangene Jahr einen leichten Rückgang der meldepflichtigen Unfälle von 1.025.963 auf 1.012.096 (-1,4 Prozent) beim Besuch der jeweiligen Bildungseinrichtung. Der Großteil dieser Unfälle entfällt auf den Besuch allgemeinbildender Schulen.

Die Zahl der Unfälle auf dem Schulweg ist um über fünf Prozent zurückgegangen: 87.345 Versicherte verunfallten auf dem Weg von oder zu ihrer Bildungseinrichtung (2023: 92.308).

18 Versicherte verunglückten tödlich - neun weniger als im Vorjahr. Drei tödliche Unfälle ereigneten sich in einer Bildungseinrichtung, 15 auf dem Weg dorthin oder wieder zurück an den Wohnort.

Relative Beitragsbelastung geht leicht zurück

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen finanzieren sich durch die Beiträge der Unternehmer. Sie erzielen dabei keine Gewinne. Berechnungsgrundlage für die Beiträge sind der Finanzbedarf, die Arbeitsentgelte der Versicherten sowie - bei den Berufsgenossenschaften - die Gefahrklassen.

Der Betrag, den die Berufsgenossenschaften auf die versicherten Unternehmen umlegen, heißt Umlagesoll. Dieses Umlagesoll belief sich im vergangenen Jahr auf 14,33 Mrd. Euro. Damit lag es rund 2,6 Prozent höher als im Vorjahr. Trotz dieses Anstiegs ging der durchschnittliche Beitragssatz zur Berufsgenossenschaft von 1,12 Euro auf 1,09 Euro je 100 Euro Lohnsumme zurück. Grund hierfür war ein weiterer Anstieg des beitragspflichtigen Entgelts in der gewerblichen Wirtschaft auf über 1,3 Billionen Euro.

Für den Umlagebeitrag der Unfallkassen haben die Unternehmen in öffentlichem Eigentum und die öffentlichen Haushalte insgesamt 2,03 Mrd. Euro aufgebracht. Damit stieg der Betrag im Berichtsjahr um 6,4 Prozent.

Aufwendungen für Leistungen steigen um 3,3 Prozent

Die Aufwendungen der Unfallversicherungsträger für Leistungen stiegen 2024 um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der größte Teil davon entfiel auf Leistungen für Versicherungsfälle. Diese beliefen sich auf rund 12,3 Mrd. Euro. Die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation stiegen dabei um 3,7 Prozent auf 5,9 Mrd.Euro, die Kosten für die finanzielle Entschädigung von Versicherten um 2,2 Prozent auf 6,4 Mrd. Euro. 1,5 Mrd. Euro investierten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Leistungen der Prävention wie Aufsicht, Beratung und Qualifizierung, 7,3 Prozent mehr als 2023.

In Folge von Tarifabschlüssen stiegen die Verwaltungskosten um 6,6 Prozent auf 1,8 Mrd. Euro. Höller:"Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind personalintensiv, aber dieses Geld ist gut angelegt. Unsere Beratungs- und Bildungsangebote tragen dazu bei, das hohe Niveau von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erhalten. Mit dem Rehamanagement unterstützen wir unsere Versicherten bei der Rückkehr ins Arbeitsleben, womit den Unternehmen wertvolle Arbeitskraft erhalten bleibt."

Redaktionelle Hinweise

Meldepflicht

Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. In der Schülerunfallversicherung sind Unfälle immer dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert.

Vollzeitäquivalent

Der Begriff"Vollzeitäquivalent"ist ein Begriff aus der Statistik. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei der Zahl der Arbeitsstunden, die eine in Vollzeit tätige Person im Jahr tatsächlich gearbeitet hat. Der Wert wird gebraucht, um das relative Unfallrisiko zu berechnen - also die Zahl der Unfälle pro Arbeitsstunde. Um diesen Wert zu ermitteln, müssen Teilzeitbeschäftigte ihrem Anteil entsprechend berücksichtigt werden. Würden Voll- und Teilzeitbeschäftigte unterschiedslos in der Statistik berücksichtigt, würde dies das Ergebnis verzerren. Sinkt das relative Unfallrisiko, bedeutet dies, dass in der gleichen Arbeitszeit weniger Unfälle passiert sind.

PRESSEKONTAKT:

Stefan Boltz

Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414

E-Mail: presse(at)dguv.de
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