Neue Pflichten für Betreiber fossiler Infrastrukturen
EU-Methanverordnung

(PresseBox) - Am 5. August 2024 ist die EU-Methanverordnung 2024/1787 in Kraft getreten.
Sie verpflichtet Betreiber fossiler Infrastrukturen zur Messung,Überwachung und Reduktion von Methanemissionen und zur entsprechenden Berichterstattung. TÜV SÜD fungiert dabei als unabhängige Prüfstelle zur Bewertung der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen in den betroffenen Unternehmen.
Mit der EU-Methanverordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, den vermeidbaren Ausstoß von Methan in die Atmosphäre in der EU und in globalen Lieferketten zu stoppen. Die Verordnung verpflichtet Betreiber fossiler Infrastrukturen dazu, Methanemissionen regelmäßig zu erfassen, Leckagen zeitnah zu beheben und das Ablassen und Abfacklen von Gasen deutlich zu reduzieren. Die ersten Fristen für die Berichterstattung laufen in Kürze ab.
Betreiber sind jährlich zur Einreichung von Berichten über ihre Methanemissionen bei den zuständigen Behörden verpflichtet. Ein Großteil dieser Berichte unterliegt der Verifizierungspflicht durch eine unabhängige Prüfstelle. Dabei werden im Rahmen eines Audits unter anderem das Berichtskonzept,die Auswahl und Anwendung der Emissionsfaktoren sowie die Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung der Daten geprüft.
Die Vorgaben der EU-Methanverordnung gelten
für die Exploration und Förderung von Öl und fossilem Gas sowie die Gewinnung und Verarbeitung von fossilem Gas,
für inaktive, vorübergehend verfüllte, dauerhaft verfüllte und aufgegebene Bohrlöcher,
für Fernleitungen und Verteilnetze für Erdgas sowie die Untertagespeicherung in Anlagen für verflüssigtes Erdgas (LNG),
für aktive untertägige und obertägige Kohlenbergwerke sowie für stillgelegte und aufgegebene untertägige Kohlenbergwerke,
für Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle in die Europäische Union.
TÜV SÜD hat bereits umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich. Die Verifizierungsstelle für Treibhausgase der TÜV SÜD Industrie Service GmbH ist bei der Deutschen Akkreditierungstelle (DAkkS) für die Prüfung von Berichten über Treibhausgase akkreditiert.
Die bestehende Akkreditierung soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt gemäß den Anforderungen der EU-Methanverordnung erweitert werden.
Weitere Informationen zur EU-Methanverordnung gibt es beim Umweltbundesamt unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgasemissionen/europaeische-methanverordnung#Einreichung.
Fragen an TÜV SÜD oder eine direkte Kontaktaufnahme sind möglich über E-Mail: methanvo(at)tuvsud.com
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 30.000 Mitarbeitende sorgen anüber 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
Datum: 28.07.2025 - 13:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2187581
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Thomas Oberst
Stadt:
München
Telefon: +49 (89) 5791-2372
Kategorie:
Energie & Umwelt
Dieser Fachartikel wurde bisher 6 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue Pflichten für Betreiber fossiler Infrastrukturen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV SÜD AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).