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Wie verhalte ich mich richtig bei Fahrerflucht?

ID: 2186074

Im Interview mit Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler erfahren Sie, worauf Sie bei Fahrerflucht unbedingt achten müssen


(IINews) - Redaktion: Herr Schüler, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Gespräch nehmen. Das Thema Fahrerflucht ist in der Öffentlichkeit immer wieder präsent. Was genau versteht man unter Fahrerflucht?

RA Schüler: Gern! Fahrerflucht bedeutet, dass ein Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne sich um die notwendigen rechtlichen Schritte zu kümmern. Dazu gehört in erster Linie, dass man seine Personalien hinterlässt oder die Polizei verständigt. Wenn jemand nacheinem Unfall einfach wegfährt, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, begeht er Fahrerflucht. Das kann sowohl bei kleineren Blechschäden als auch bei schwereren Unfällen der Fall sein.

Redaktion: Warum passiert es so häufig, dass Menschen nach einem Unfall flüchten?

RA Schüler:: Die Gründe sind vielfältig. Oftmals passiert es in Momenten der Panik – die betroffene Person ist überfordert und weiß nicht, wie sie reagieren soll. Es kann auch Angst vor den Konsequenzen einer alkoholisierten Fahrt oder einem unzureichenden Versicherungsschutz geben. Manche Menschen wollen sich einfach der Verantwortung entziehen oder sind schlichtweg unsicher, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollen. In solchen Fällen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Redaktion: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn man Fahrerflucht begeht?

RA Schüler: Die rechtlichen Folgen von Fahrerflucht können erheblich sein. Zunächst einmal ist Fahrerflucht eine Straftat gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB), die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Hinzu kommt, dass der Führerschein entzogen werden kann, und es drohen Punkte in Flensburg. Bei besonders schweren Fällen, etwa bei Unfällen mit Personenschaden, können die Strafen deutlich höher ausfallen, einschließlich einer längeren Haftstrafe und eines dauerhaften Führerscheinentzugs. Es ist also keineswegs ein Kavaliersdelikt.





Redaktion: Was sollte man tun, wenn man in einen Unfall verwickelt ist, um nicht der Fahrerflucht bezichtigt zu werden?

RA Schüler: Wichtig ist, dass man immer am Unfallort bleibt und sich um die notwendigen Formalitäten kümmert. Zunächst sollte man prüfen, ob jemand verletzt wurde. In einem solchen Fall muss sofort der Notruf abgesetzt werden. Wenn keine Verletzten vorliegen, sollte man trotzdem sicherstellen, dass man die Personalien von allen beteiligten Personen sowie von eventuellen Zeugen aufnimmt. Wenn der Unfallgegner nicht ansprechbar oder flüchtig ist, sollte man auf jeden Fall die Polizei verständigen. Auch wenn es sich nur um einen kleinen Blechschaden handelt, darf man den Unfallortnicht einfach verlassen. Wenn man dies doch tut, macht man sich strafbar.

Redaktion: Was sind die häufigsten Fehler, die nach einem Unfall gemacht werden?

RA Schüler: Der häufigste Fehler ist, den Unfallort zu verlassen, ohne den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Viele Fahrer denken, dass es ausreicht, wenn man später seine Daten nachreicht oder sich bei der Versicherung meldet. Doch das reicht nicht – die Polizei muss direkt informiert werden, wenn der Unfallgegner flüchtet oder bei einem größeren Unfall. Ein weiterer Fehler ist, die eigene Versicherung zu informieren, ohne die Polizei hinzuzuziehen. Auch bei einem scheinbar kleinen Schaden, wie etwa einem Kratzer an einem parkenden Fahrzeug, sollte man nicht davon ausgehen, dass es keine Konsequenzen hat. In solchen Fällen ist es besser, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um keine unnötigen Risiken einzugehen. In Berlin und Umgebung stehe ich mit meiner Fachkompetenz zur VerfÜgung.

Redaktion: Was passiert, wenn ich Fahrerflucht begangen habe, aber den Unfall später bereue und mich melde?

RA Schüler:: Das ist eine wichtige Frage. Es gibt tatsächlich die Möglichkeit, sich nachträglich zu melden und die Verantwortung zu übernehmen. Wenn die Polizei noch nicht eingeschaltet wurde, kann dies strafmildernd wirken. In solchen Fällen sprechen wir von einer sogenannten ‚Selbstanzeige‘. Je nachdem, wie schnell man sich nach dem Vorfall meldet, kann dies zu einer Strafmilderung führen, da es den Eindruck der Reue und Kooperation vermittelt. Dennoch sollte man auch hier dringend rechtlichen Rat einholen, da die rechtlichen Anforderungen und Folgen komplex sind undes darauf ankommt, wie der Fall konkret gelagert ist.

Redaktion: Wie können Menschen verhindern, in eine solche Situation zu geraten?

RA Schüler: Der wichtigste Schritt ist, sich vorher über die eigenen Rechte und Pflichten im Straßenverkehr zu informieren. Dazu gehört nicht nur, den Unfallort nicht zu verlassen, sondern auch, immer ruhig zu bleiben und sich bewusst zu machen, dass Fehler passieren können. Wer sich unsicher fühlt, sollte im Vorfeld eine rechtliche Beratung in Erwägung ziehen, damit man im Fall der Fälle weiß, wie man richtig handelt. Ein weiterer Tipp ist, sich die eigene Versicherung und den Versicherungsschutz genau anzusehen, damit man bei einem Unfall gut abgesichert ist und im Falleeines Falles nicht auf den eigenen Kosten sitzen bleibt.

Redaktion: Zum Schluss: Was würden Sie Menschen raten, die sich nach einem Unfall in einer schwierigen Situation befinden und unsicher sind, wie sie weiter verfahren sollen?

RA Schüler: Ich rate jedem, nicht zu zögern und sofort die Polizei zu rufen, wenn man in einen Unfall verwickelt ist. Auch wenn es sich nur um einen kleinen Vorfall handelt, ist es immer besser, auf Nummer sicher zu gehen. Wenn man sich unsicher ist, wie man sich verhalten soll oder ob man Fahrerflucht begangen hat, sollte man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Ein Anwalt kann dabei helfen, die Situation korrekt einzuschätzen und die besten rechtlichen Schritte einzuleiten, um schlimmere Folgen zu vermeiden. Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte zu unternehmen, um sich vor weiteren rechtlichen Problemen zu schützen.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Schüler, für das aufschlussreiche Gespräch!

RA Schüler: Gern geschehen, es war mir eine Freude!

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seitüber 29 Jahren betreue ich Mandanten in allen Fragen, die das Verkehrsrecht betreffen. Als staatlich autorisierter„Fachanwalt für Verkehrsrecht”habe ich mich besonders auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.
Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht:
•Fahrerflucht, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
•Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis
•Fahrlässige Körperverletzung (beispielsweise als Unfallverursacher)
•Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
•Kennzeichenmissbrauch
•Drogenkonsum im Straßenverkehr
•Trunkenheitsfahrt nach§315,§316 StGB
Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren:
•Geschwindigkeitsüberschreitung
•Rotlichtverstoß
•Handynutzung am Steuer
•Abstandsunterschreitungen
Ich helfe Ihnen auch weiter, wenn es um das Führerscheinrecht, also dem Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis geht. Sprechen Sie mich an, bei einem Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer oder einer Drogenfahrt unter Marihuana / Cannabis.
Als„Fachanwalt für Verkehrsrecht”befasse ich mich mit dem Fahrerlaubnisrecht und dem Verkehrszivilrecht. Ich führe Unfallregulierung durch und kümmere mich um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Außerdemübernehme die Abwicklung mit Versicherungen, die auf dem Verkehrshaftungsrecht beruhen.
Rechtsanwalt
Oliver Schüler
Gardeschützenweg 74
12203 Berlin
E-Mail: info(at)ra-schueler.de
Telefon: +49 / 30 / 75 48 90 96
Mobile: +49 / 170 380 36 32
Fax: +49 / 30 / 75 48 90 98



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chippy11(at)web.de



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Roswitha Gladel
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Bereitgestellt von Benutzer: RGladel
Datum: 20.07.2025 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Herr Schüler
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Berlin


Telefon: 030 / 75 48 90 96

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Meldungsart: Interview
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