EU-Wasserrahmenrichtlinie - Gewässer in Berlin und Brandenburg inökologisch kritischem Zustand

(ots) - Derökologische Zustand der Flüsse und Seen in Berlin und Brandenburg ist teilweise deutlich schlechter, als es die die EU in der 2000 erlassenen Wasserrahmenrichtlinie vorschreibt. Die Gewässer leiden unter Klimawandel, Schad- und Nährstoffeintrag und Übernutzung.
rbb24 Recherche hat bei den zuständigen Behörden abgefragt, wie sich der Zustand der grenzüberschreitenden Flüsse Spree und Havel und der angeschlossenen Seen im Jahr 2024 entwickelt hat. Diese Gewässer stehen beispielhaft für die Wasser-Gesamtsituation im Land. Die entsprechenden Daten liegen jetzt exklusiv vor.
Diese Daten zeigen: An keiner einzigen Messstelle von Spree oder Havel konnten gute Ergebnisse (im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie) festgestellt werden - dieökologische Ampel steht größtenteils auf Rot oder Orange. Das hat nicht nur Folgen für Fische, Vögel und kleinere tierische und pflanzliche Wasserbewohner, sondern langfristig auch für Angler, Erholungssuchende und diverse Wassernutzer. Auch das Grundwasser und die Trinkwasserreservoire werden beeinträchtigt.
Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt in Berlin, geht davon aus, dass die Wasserrahmenrichtlinie nicht wie vorgeschrieben bis 2027 umgesetzt werden kann. Im rbb-Interview sagt sie:"Die Lage ist durchaus sehr herausfordernd. Denn wir werden 2027 nicht da sein, wo wir sein müssten nach der Wasserrahmenrichtlinie."
So sieht es auch Jean Henker, zuständiger Referatsleiter im Potsdamer Umweltministerium. Die Hindernisse für eine wirkliche Trendumkehr seien erheblich:"Es braucht", so Henker,"Macher, die Maßnahmen umsetzen. Da wird der Markt immer dünner. Es braucht Know-how im Bauwesen, in der Schaffung von Baukapazitäten, Planungen und Ähnlichem. Und es braucht Geld, das am Ende alles zu finanzieren. Auch da wird es immer dünner - wer den aktuellen Haushalt kennt. Und selbst, wenn manmal alles zusammen hat, hat man ein Problem mit der Bürokratie."
Grundlage für die Bewertung der Gewässer nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind verschiedene Parameter: die biologische und chemische Wasserqualität, die Besiedlung mit Algen, Pflanzen und Fischen, der Schadstoffgehalt (z.B. Übermaß an Phosphor und Stickstoff).
In der EU sind insgesamt nur 37 Prozent der Gewässer in einem guten ökologischen Zustand. Ab 2027 hat die EU die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und Sanktionen zu verhängen.
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Datum: 17.07.2025 - 05:00 Uhr
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