Wenn die Traumreise zum Albtraum wird: Was tun im Schadensfall im Urlaub-

(PresseBox) - Der Urlaub sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein – doch manchmal läuft nicht alles nach Plan. Ein Sturz beim Wandern, das gestohlene Handy am Strand oder der Blechschaden mit dem Mietwagen: Solche Zwischenfälle können schnell die Urlaubsstimmung trüben. Aber keine Panik! Mit der richtigen Vorbereitungund dem Wissen, was im Ernstfall zu tun ist, lassen sich die meisten Probleme gut lösen.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei typischen Schadensfällen im Urlaub richtig reagieren und wann wir als Ihr Versicherungsmakler für Sie da sind. Denn mit der richtigen Unterstützung wird aus einem kleinen Zwischenfall kein großes Problem.
Notfall im Paradies: Wenn Sie im Ausland zum Arzt müssen
Ein Unfall im Urlaub kann jeden treffen– sei es der Sturz beim Sightseeing, eine Lebensmittelvergiftung oder ein Badeunfall. Wichtig ist dann, dass Sie besonnen handeln:
Erste Hilfe und Notfallversorgung
Bei schweren Verletzungen sofort denörtlichen Notruf wählen (europaweit: 112)
Lassen Sie sich behandeln– Ihre Gesundheit geht vor
Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos und Notizen
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten:
Versicherungsschein Ihrer Auslandskrankenversicherung
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – sie ist übrigens auf der Rückseite Ihrer normalen Gesundheitskarte aufgedruckt
Personalausweis oder Reisepass
Kontaktdaten Ihrer Versicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung greift nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen oder innerhalb der EU über die European Health Insurance Card (EHIC) – und dann nur für notwendige Behandlungen nach lokalen Standards.
Sie zahlt maximal das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Der Rest bleibt an Ihnen hängen. Eine private Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke und übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Klöber-Tipp:
Kontaktieren Sie bei größeren medizinischen Problemen sofort Ihre Versicherung. Viele Anbieter haben eine 24-Stunden-Hotline und können direkt mit Ärzten und Krankenhäusern abrechnen.
Leere Hotelzimmer, volle Sorgen: Richtig reagieren bei Diebstahl und Verlust
Ob das Smartphone am Pool, die Kamera im Restaurant oder der ganze Koffer am Flughafen– Diebstähle und Verluste gehören leider zu den häufigsten Schadensfällen im Urlaub. So reagieren Sie richtig:
Sofortmaßnahmen bei Diebstahl:
Polizei informieren – Erstatten Sie umgehend Anzeige, auch bei kleineren Diebstählen
Belege vorlegen – Jetzt zahlt sich aus, wenn Sie Quittungen und Kaufbelege aufbewahrt und Fotos Ihrer wertvollen Gegenstände gemacht haben
Meldefristen beachten – Informieren Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
Wichtig zu wissen: Nicht jeder Verlust ist automatisch versichert. Gegenstände, die Sie „nur mal kurz"unbeaufsichtigt lassen, gelten oft als grob fahrlässig behandelt. Lesen Sie die Bedingungen Ihrer Reisegepäckversicherung genau durch.
Bei Diebstählen zu Hause – zum Beispiel wenn während Ihres Urlaubs in Ihre Wohnung eingebrochen wird – springt die Hausratversicherung ein. Auch für Schäden, die Sie anderen im Urlaub zufügen, ist Ihre Privathaftpflichtversicherung zuständig.
Mehrüber unsere Privatkunden-Versicherungen erfahren Sie hier.
Blechschaden statt Bilderbuch-Urlaub: Was bei Mietwagen-Unfällen zu tun ist
Der Mietwagen ist das Tor zur Freiheit im Urlaub– kann aber auch zur Kostenfalle werden, wenn etwas passiert. Bei einem Unfall mit dem Mietwagen sollten Sie unbedingt diese Schritte befolgen:
Das Wichtigste bei Mietwagen-Schäden:
Immer die Polizei rufen – auch bei vermeintlichen Bagatellschäden
Vermieter sofort kontaktieren – Die meisten haben eine Notrufnummer
Alles dokumentieren – Fotos, Unfallskizze, Daten der Beteiligten
Keine Schuldanerkenntnis – Unterschreiben Sie nur Dokumente, die Sie verstehen
Ihre private Haftpflichtversicherung greift auch bei Mietwagen-Unfällen im Ausland. Allerdings nur für Schäden, die Sie anderen zufügen – nicht für den Mietwagen selbst. Dafür gibt es spezielle Zusatzversicherungen wie die Vollkasko-Versicherung (CDW) oder den Selbstbehalt-Schutz.
Zerbrochenes Glas, zerbrochene Träume: Wenn in der Ferienwohnung etwas kaputtgeht
Auch in der schönsten Ferienwohnung kann mal ein Missgeschick passieren. Das Weinglas rutscht aus der Hand, die Balkontür geht zu heftig zu oder die Kinder toben etwas zu wild. Keine Sorge – auch hier gibt es Lösungen:
Bei Schäden in der Ferienunterkunft:
Vermieter sofort informieren – Ehrlichkeit zahlt sich aus
Schäden dokumentieren – Fotos helfen bei der Schadensregulierung
Privathaftpflicht prüfen – Sie gilt meist auch im Ausland
Kaution im Blick behalten – Kleine Schäden werden oft davon abgezogen
Die gute Nachricht: Ihre private Haftpflichtversicherung ist auch im Ausland für Sie da. Sie übernimmt Schäden, die Sie anderen zufügen – egal ob dem Hotelbesitzer oder anderen Urlaubern. Wichtig ist nur, dass Sie den Schaden nicht vorsätzlich verursacht haben.
Rechtlicher Dschungel im Urlaubsparadies: Wenn Sie anwaltliche Hilfe brauchen
Manchmal sind die Probleme im Urlaub nicht nur materieller Natur. Streit mit dem Veranstalter, Missverständnisse mit Behörden oder Verkehrsdelikte können rechtliche Konsequenzen haben. Hier hilft Ihre Rechtsschutzversicherung:
Typische Fälle für den Rechtsschutz:
Reiserücktritt wegen mangelhafter Leistungen
Verkehrsdelikte im Ausland
Streitigkeiten mit Vermietern oder Veranstaltern
Probleme mit Behörden
Wichtig: Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben einen europaweiten Geltungsbereich, weltweit oft nur bei Auslandsaufenthalten bis 6 Wochen.
Prüfen Sie vor der Reise, ob und in welchen Ländern Sie Schutz haben. Bei rechtlichen Problemen sollten Sie zunächst Ihre Versicherung kontaktieren, bevor Sie selbst einen Anwalt beauftragen.
Umfassende Informationen zu Ihren Rechten als Reisender bietet die Verbraucherzentrale.
Gut vorbereitet ist halb gewonnen: Ihre Reise-Checkliste für den Ernstfall
Damit aus einem kleinen Zwischenfall kein großes Problem wird, sollten Sie immer diese Unterlagen dabei haben:
Ihre digitale Notfalltasche:
Kopien aller wichtigen Dokumente (Ausweis, Reisepass, Führerschein)
Versicherungsnummern Ihrer wichtigsten Versicherungen
Notfallkontakte Ihrer Versicherungen (24h-Hotlines)
Telefonnummern von Kreditkartenunternehmen für Sperrungen
Medikamentenliste und Arztberichte (bei chronischen Erkrankungen)
Aktuelle Sicherheitshinweise und Notfallkontakte für Ihr Reiseland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Klöber-Tipp:
Speichern Sie alle wichtigen Informationen zusätzlich in einer Cloud oder senden Sie sie sich selbst per E-Mail. So haben Sie auch dann Zugriff, wenn Ihr Handy gestohlen wird.
Wir sind für Sie da – auch im Urlaub
Versicherungen sind kompliziert, besonders wenn etwas im Ausland passiert. Deshalb sind wir als Ihr unabhängiger Versicherungsmakler nicht nur bei der Auswahl der richtigen Policen für Sie da, sondern auch im Schadensfall.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie ganz persönlich und sorgen dafür, dass Sie entspannt in den Urlaub fahren können.
Denn der schönste Urlaub ist der, bei dem Sie sich um nichts Sorgen machen müssen – außer darum, ob Sie genug Sonnencreme eingepackt haben.
Gut zu wissen:
Häufige Fragen rund um Versicherungen im UrlaubWas passiert, wenn mein Gepäck am Flughafen verloren geht?
Bei Gepäckverlust durch die Airline müssen Sie den Schaden sofort am Flughafen melden und eine Verlustanzeige (PIR) ausfüllen. Die Airline haftet bis zu ca. 1.400 Euro pro Passagier. Zusätzlich kann eine Reisegepäckversicherung greifen.
Zahlt meine Haftpflichtversicherung auch Schäden im Ausland?
Ja, die private Haftpflichtversicherung gilt meist weltweit. Sieübernimmt Schäden, die Sie anderen zufügen – egal ob im Hotel, der Ferienwohnung oder mit dem Mietwagen.
Muss ich bei jedem kleinen Schaden die Polizei rufen?
Bei Diebstählen und Unfällen mit Personenschaden: unbedingt! Auch bei Mietwagen-Schäden ist eine Polizeimeldung oft Pflicht. Bei kleineren Sachschäden reicht meist die Meldung an Vermieter oder Hotelpersonal.
Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden zu melden?
Die meisten Versicherungen fordern eine"unverzügliche"Meldung– das bedeutet meist innerhalb von 7 Tagen. Bei Diebstählen sollten Sie sofort handeln, da oft eine sofortige Polizeimeldung nötig ist.
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Jahrespolice für unbegrenzte Urlaubsreisen kostet meist zwischen 10-25 Euro pro Person. Für Familien gibt es oft günstige Tarife ab 30 Euro jährlich.
Bin ich auch beim Wassersport und Skifahren versichert?
Das kommt auf Ihre Versicherung an. Viele Standardtarife schließen"riskante"Sportarten aus. Prüfen Sie vor dem Urlaub, ob Ihre Aktivitäten mitversichert sind oder buchen Sie eine Zusatzversicherung.
Was tue ich, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Kontaktieren Sie zunächst Ihren Versicherungsmakler – er kann zwischen Ihnen und der Versicherung vermitteln. Bei größeren Streitigkeiten hilft der Ombudsmann für Versicherungen oder eine Rechtsschutzversicherung.
Über die Klöber Versicherungsmakler GmbH
Die Klöber Versicherungsmakler GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Darmstadt. Es bietet individuelle Versicherungslösungen für Privat- und Geschäftskunden, insbesondere für die Immobilienwirtschaft und setzt auf innovative Produkte, digitale Prozesse und eine moderne Unternehmenskultur. Neben seiner Kernkompetenz im Versicherungsbereich engagiert sich Klöber aktiv im Sport- und Sponsoringbereich, wobei auch viele karitative Projekte unterstützt werden.
Über die Klöber Versicherungsmakler GmbH
Die Klöber Versicherungsmakler GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Darmstadt. Es bietet individuelle Versicherungslösungen für Privat- und Geschäftskunden, insbesondere für die Immobilienwirtschaft und setzt auf innovative Produkte, digitale Prozesse und eine moderne Unternehmenskultur. Neben seiner Kernkompetenz im Versicherungsbereich engagiert sich Klöber aktiv im Sport- und Sponsoringbereich, wobei auch viele karitative Projekte unterstützt werden.
Datum: 16.07.2025 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2185369
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Kerstin Koch
Stadt:
Darmstadt
Telefon: +4961513609253
Kategorie:
Finanzen
Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wenn die Traumreise zum Albtraum wird: Was tun im Schadensfall im Urlaub-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Klöber Versicherungsmakler GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).