Die Tücken der einvernehmlichen Scheidung–Rechtsanwalt Helmut Kirchhoff aus Berlin klärt auf
Berlin–Eine einvernehmliche Scheidung klingt einfach, unkompliziert und kostengünstig. Viele Ehepaare, die sich in aller Freundschaft trennen wollen, hoffen auf eine schnelle Lösung ohne großen Aufwand. Doch Rechtsanwalt für Familienrecht Helmut Kirchhoff aus Berlin warnt: Auch die scheinbar konfliktfreie Scheidung birgt zahlreiche rechtliche Fallstricke. Nur wer sich umfassend informiert und professionell beraten lässt, kann teure Fehler vermeiden.

(IINews) - Was bedeutet„einvernehmliche Scheidung“?
Grundsätzlich liegt eine einvernehmliche Scheidung dann vor, wenn beide Ehepartner sich über die Scheidung als solche und die wesentlichen Folgen (wie Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Vermögensverteilung) einig sind. „Eine Einigung ist jedoch kein Garant dafür, dass alles reibungslos und korrekt verläuft“, sagt Rechtsanwalt Helmut Kirchhoff. Denn das Familienrecht ist komplex, und häufig übersehen die Beteiligten wichtige Details – insbesondere, wenn sie auf anwaltliche Beratung verzichten oder sich gemeinsam von nur einem Anwalt vertreten lassen möchten.
Tücke 1: Fehlende rechtliche Aufklärung
Ein häufiger Irrtum bei einvernehmlichen Scheidungen ist der Glaube, dass ein Anwalt für beide Parteien ausreichend sei. Doch das ist rechtlich nicht zulässig. Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten – auch wenn sich die Ehepartner einig sind. Der andere Ehepartner ist auf sich allein gestellt und erhält keine rechtliche Beratung. „Viele Menschen unterschätzen, wie schnell man in eine rechtliche Schieflage geraten kann, wenn man unberaten Vereinbarungen trifft“, betont Kirchhoff. Es sei stets ratsam, sich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung individuell rechtlich absichern zu lassen.
Tücke 2: Unklare Vereinbarungen über Vermögen und Zugewinn
Ein häufiger Streitpunkt, der sich oft erst Jahre später zeigt, ist die Vermögensaufteilung. Zwar besteht bei einer einvernehmlichen Scheidung die Möglichkeit, sich über den Zugewinnausgleich gütlich zu einigen – doch viele verzichten auf eine detaillierte Regelung oder treffen mündliche Absprachen, die nicht dokumentiert werden. „Ohne klare, schriftliche Vereinbarung kann es später zu kostspieligen Nachforderungen kommen – etwa, wenn der Zugewinn nicht korrekt berechnet wurde oder Vermögen verschwiegen wurde“, erklärt Kirchhoff.
Tücke 3: Der Versorgungsausgleich – Pflicht trotz Einigung?
Ein weiterer Irrtum: Viele Ehepaare denken, sie könnten den Versorgungsausgleich – also die Aufteilung der Rentenanwartschaften – bei Einvernehmen einfach überspringen. Doch: Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Gericht automatisch durchgeführt, es sei denn, beide Ehepartner verzichten im Rahmen eines notariellen Vertrags darauf. „Ein solcher Verzicht sollte gut überlegt und unbedingt rechtlich geprüft sein“, warnt Herr Kirchhofff. Gerade für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner kann der Verzicht später zu erheblichen Nachteilen führen.
Tücke 4: Kindesunterhalt und Umgangsrecht
Auch wenn beide Partner sich auf ein bestimmtes Umgangsmodell für die gemeinsamen Kinder geeinigt haben, ist es wichtig, diese Vereinbarungen schriftlich zu fixieren und rechtlich abzusichern. „Nicht selten entstehen später Konflikte, wenn die Lebenssituation sich verändert – z.B. durch einen Umzug, eine neue Beziehung oder Arbeitslosigkeit“, sagt Kirchhoff. Der Kindesunterhalt sollte nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden, aber auch hier gibt es Interpretationsspielräume. Nur mit fachlicher Beratung können Eltern sicherstellen, dass faire und rechtsfeste Regelungen getroffen werden.
Tücke 5: Der „Rosenkrieg im Nachgang“
Nicht selten kippt das einvernehmliche Verhältnis zwischen den Ehepartnern im Laufe der Scheidung oder kurz danach. Was zunächst harmonisch beginnt, wird später durch Meinungsverschiedenheiten oder externe Einflüsse belastet. „Gerade dann rächt es sich, wenn keine klaren Regelungen getroffen wurden oder einer der Ehepartner einseitig benachteiligt wurde“, betont Helmut Kirchhoff. Eine professionell begleitete einvernehmliche Scheidung kann solche späteren Konflikte vermeiden.
Tücke 6: Steuerliche Folgen und Erbschaftsrecht
Auch steuerliche Aspekte werden bei der einvernehmlichen Scheidung häufig übersehen. Wann endet die steuerliche Zusammenveranlagung? Wer haftet für gemeinsame Schulden? Wie wirkt sich die Scheidung auf bestehende Versicherungen oder Erbregelungen aus? „Viele Ehepartner wissen nicht, dass der Ehegatten-Erbanspruch mit Rechtskraft der Scheidung entfällt – auch wenn im Testament keine neue Regelung getroffen wurde“, erklärt Kirchhoff. Ohne anwaltliche Prüfung können so finanzielle Nachteile entstehen, die leicht zu vermeiden gewesen wären.
Professionelle Beratung: Auch bei Einigkeit ein Muss
Die wichtigste Botschaft von Rechtsanwalt Kirchhoff lautet: Eine einvernehmliche Scheidung ist kein Selbstläufer. Wer glaubt, auf rechtliche Beratung verzichten zu können, riskiert langwierige Auseinandersetzungen und wirtschaftliche Einbußen. „Ich erlebe in meiner Praxis immer wieder Fälle, in denen Mandanten mit gutem Willen, aber ohne rechtliche Absicherung gehandelt haben – undspäter die Folgen bereuen.“
Als Anwalt rate ich, in jedem Fall zumindest ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dort können Fragen zur rechtlichen Gestaltung, zu Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht geklärt und mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Wer von Anfang an einen klaren, rechtssicheren Rahmen schafft, kann sich tatsächlich friedlich undmit gegenseitigem Respekt trennen – ohne spätere Überraschungen.
Einvernehmliche Scheidung– ja, aber mit Weitsicht
Einvernehmliche Scheidungen sind eine sinnvolle Option für Paare, die ihre Ehe würdevoll beenden möchten. Doch auch in solchen Fällen ist rechtliche Unterstützung durch einen erfahrenen Familienrechtsanwalt unverzichtbar. Nur so lassen sich die rechtlichen, finanziellen und persönlichen Folgen klar überblicken und langfristig sichern. Rechtsanwalt Helmut Kirchhoff aus Berlin steht Scheidungswilligen mit seiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Fachkompetenz zur Seite – für einen klaren, sicheren und fairen Weg in die Zukunft.
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Datum: 05.07.2025 - 11:52 Uhr
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