KiKA sucht Medieninteressierte für den Kinderredaktionsrat 2025 / Bis zum 21. August 2025 bewerben

(ots) - Mitreden, mitgestalten, mitentscheiden: KiKA bietet auch 2025 jungen Medieninteressierten die Möglichkeit, aktiv an redaktionellen Prozessen teilzuhaben, das KiKA-Programm mitzubestimmen und an Entscheidungsfindungen mitzuwirken. Ab sofort können sich Kinder zwischen acht und zwölf Jahren bis zum 21. August 2025 für den 4. Kinderredaktionsrat auf kika.de bewerben.
Seit 2022 stellt KiKA jährlich den Kinderredaktionsrat auf, um Kindern zu ermöglichen, an den Arbeitsprozessen und Programmarbeiten mitzuwirken, eigene Ideen einzubringen und an Projekten teilzuhaben. Im Jahr 2025 werden sechs Kinder gesucht, die von Oktober 2025 bis September 2026 bei KiKA aktiv mitbestimmen wollen.
Als Höhepunkt und Abschluss seiner Amtszeit hat der 4. KiKA-Kinderredaktionsrat die Möglichkeit, das KiKA-Programm zum Weltkindertag am 20. September 2026 im TV und online frei zu gestalten.
Mehr Informationen zum Kinderredaktionsrat 2025 und alle relevanten Details sind auf kika.de einzusehen.
Weitere Informationen finden Sie unter kommunikation.kika.de.
Pressekontakt:
Der Kinderkanal von ARD und ZDF
Unternehmenskommunikation
Gothaer Straße 36
99094 Erfurt
Telefon: +49 361.218-1827
E-Mail: kommunikation(at)kika.de
kommunikation.kika.de
Original-Content von: KiKA - Der Kinderkanal ARD/ZDF,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.07.2025 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2182656
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Erfurt
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Dieser Fachartikel wurde bisher 12 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"KiKA sucht Medieninteressierte für den Kinderredaktionsrat 2025 / Bis zum 21. August 2025 bewerben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
KiKA - Der Kinderkanal ARD/ZDF (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).