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Barrierefrei ja, aber mit Augenmaß/ Anspruch der Mieter auf Umbauten hat gewisse Grenzen

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(ots) - Es ist gesetzlich abgesichert, dass in ihrer Mobilität eingeschränkte Mieterinnen und Mieter einer Immobilie einen Anspruch auf einen barrierefreien Umbau haben. Betroffene müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen, wenn sie solche Maßnahmen durchsetzen wollen. Daran hielt sich ein Mieter nicht, als er vom Eigentümer die Zustimmung zu einer bodengleichen Dusche in seinem Badezimmer forderte. Der Eigentümer verwies ihn darauf, dass dieses Vorhaben im konkreten Fall erhebliche Auswirkungen auf die Bausubstanz der Geschossdecke haben werde. Er verweigerte seine Zustimmung. Das zuständige Gericht stimmte ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu. Der Mieter habe nicht dargelegt, dass die Barrierefreiheit nicht auch auf andere, weniger belastende Weise zu erreichen sei. Wer umstrittene Maßnahmen plant, die in die Substanz einer Immobilie eingreifen, sollte also von Anfang an andere Methoden prüfen und die Alternativlosigkeit seiner eigenen Pläne darlegen.

(Landgericht Wuppertal, Aktenzeichen 8 S 5/23)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de


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