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Online-Glücksspiel–EU geht gegen Malta vor

ID: 2180981

Vertragsverletzungsverfahren wegen Bill 55 eingeleitet

(IINews) - München, 26.06.2025. Ohne entsprechende Genehmigung waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus illegalen Glücksspielen im Internet zurückverlangen können. Mit der sog. Bill 55 will Malta verhindern, dass Spieler ihren Rückzahlungsanspruch gegen Anbieter mit Sitz in dem Inselstaat durchsetzen können. Die EU-Kommission spielt da jedoch nicht länger mit. Sie hält die maltesische Regelung für rechtswidrig und hat nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet.

Zum Hintergrund: Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten und sind seitdem auch nur dann zulässig, wenn der Veranstalter der Glücksspiele über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Viele Glücksspielanbieter haben ihren Sitz auf Malta und haben das deutsche Verbot ignoriert und auf ihre maltesische Lizenz verwiesen. Das reicht jedoch nicht aus und zahlreiche deutsche Gerichte haben entschieden, dass die Spieler Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste haben. „Der Haken dabei ist, dass sich die Urteile in Malta derzeit nur schwer durchsetzen lassen. Grund ist die sog.Bill 55 mit der die maltesische Regierung die Glücksspielanbieter gegen die Rückzahlungsansprüche der Spieler schützt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Malta hat die Bill 55 im Juni 2023 verabschiedet. Das Gesetz verbietet es maltesischen Gerichten, Urteile aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gegen Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta anzuerkennen oder zu vollstrecken. „Glücksspiel ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Malta, dementsprechend groß scheint die Lobby der Glücksspielanbieter zu sein. Dennoch dürfte die Bill 55 nicht haltbar sein und gegen europäisches Rechtverstoßen, denn innerhalb der EU müssen die Urteile anderer Mitgliedsstaaten anerkannt und durchgesetzt werden“, so Rechtsanwalt Sittner.

Dass Malta sich seit zwei Jahren beharrlich weigert, Urteile im Zusammenhang mit Rückzahlungsansprüchen bei Online-Glücksspielen anzuerkennen, ist auch der EU-Kommission ein Dorn im Auge. Sie hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet. Mit der systematischen Weigerung Urteile aus anderen EU-Mitgliedsstaaten anzuerkennen, verstoße Malta gegeneuropäisches Recht.





Malta hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Beharrt die Regierung auf ihrem Standpunkt, wird voraussichtlich der EuGH eine Entscheidung treffen müssen.

„Die Entwicklung ist aus Verbraucherschutzsicht erfreulich und Malta wird seine Verweigerungshaltung über kurz oder lang voraussichtlich aufgeben müssen. Davon würden auch die Spieler profitieren, da sich die Urteile zu ihren Rückzahlungsansprüchen auch in Malta vollstrecken ließen“, so Rechtsanwalt Sittner.

Spieler sollten sich von der maltesischen Bill 55 nicht abschrecken lassen, sondern ihre Rückzahlungsansprüche weiter geltend machen.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügenüber langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke"CLLB"stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 26.06.2025 - 13:06 Uhr
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