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Barrierefreiheit: Websites, die alle nutzen können

ID: 2180001

Der 28. Juni 2025 ist der entscheidende Termin, ab dem die neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten und viele Unternehmer dazu verpflichten, für mehr Barrierefreiheit im Web zu sorgen.

(IINews) - Barrierefreiheit macht Websites für eine größere Zahl an Menschen nutzbar und eröffnet vor allem Menschen mit Einschränkungen besseren Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch die Chance, neue Zielgruppen zu erreichen. Allein in Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, dazu kommen viele weitere mit leichteren Beeinträchtigungen. Es ist davon auszugehen, dass ab Juli Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit sanktioniert oder abgemahnt werden können. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Websites den Anforderungen entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und gleichzeitig ihre Angebote für alle Nutzer zugänglich zu machen.

Wer ist vom BFSG betroffen?
Das BFSG verlangt zum einen von vielen interaktiven Produkten wie Computern, Handys oder Selbstbedienungsterminals, dass sie barrierefrei sind. Außerdem werden Dienstleistungen wie Telekommunikation, Personenbeförderung, Banken und E-Books explizit genannt. Das klingt nach einer eher überschaubaren Zahl an betroffenen Unternehmen, hinzu kommen aber allgemein „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern“. Und hier reicht es schon, wenn man einen Webshop, eine App oder Kontakt- bzw. Terminbuchungs-Formulare auf der Website anbietet. Selbst reine B2B-Anbieter können betroffen sein, wenn sie z.B. einen Karriere-Bereich auf ihrer Seite haben. Für viele Unternehmen dürfte daher der eigene Internetauftritt der Knackpunkt für die Barrierefreiheit sein. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter UND einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme unter 2 Mio. € haben.

Was bedeutet„Barrierefreiheit“ bei Websites?
Eine barrierefreie Website erfüllt die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die auf vier zentralen Prinzipien basieren: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.




•Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass Inhalte so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit sensorischen Einschränkungen – etwa durch Screen Reader oder alternative Darstellungen – erfasst werden können.
•Bedienbarkeit stellt sicher, dass alle Funktionen, wie die Navigation oder Formulare, für jeden Nutzer zugänglich und leicht nutzbar sind, unabhängig von der Art der Interaktion, z. B. mit Tastatur oder Spracheingabe.
•Verständlichkeit sorgt dafür, dass Informationen und Prozesse leicht nachvollziehbar sind, auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Sprachbarrieren.
•Robustheit stellt schließlich sicher, dass die Website mit aktuellen und zukünftigen Technologien kompatibel bleibt, um eine breite Nutzbarkeit zu gewährleisten.
Barrierefreiheit umfasst somit mehr als nur technische Aspekte– sie schafft eine Website, die für alle Menschen gleichermaßen auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.

Beispiele für Herausforderungen bei der Barrierefreiheit:
Inhalte, die ausschließlich in Bildern und Videos dargestellt werden, sind für Menschen mit Sehbehinderung nur schwer oder gar nicht erfassbar. Hier können beschreibende Alt-Attribute oder auch eine Audio-Deskription helfen. Außerdem empfiehlt es sich, beispielsweise Tabellen nicht in eine Grafik umzuwandeln,sondern sie wirklich in Textform in die Seite zu integrieren, damit diese Inhalte auch von assistiven Technologien verwertet werden können.
Videos, Podcasts und andere audiobasierte Inhalte sind für Menschen mit eingeschränktem Gehör oft schwer oder gar nicht zugänglich – sofern diese über keine Untertitel und/oder Transkriptionen verfügen.
Viele Menschen können keine Maus verwenden, um auf einer Seite zu navigieren, Buttons anzuklicken oder zu den Feldern in einem Formular zu springen. Bei einer gut programmierten Website ist es daher essenziell, dass man sie auch über die Tastatur bedienen und alle relevanten Objekte erreichen kann. Bei neu programmierten Elementen sollte das regelmäßig getestet werden.
Farben sind ein beliebtes Gestaltungsmittel, um Informationen intuitiv zu vermitteln– etwa Rot für Warnungen und Grün für positive Signale. Doch nicht alle Menschen können Farben auf die gleiche Weise wahrnehmen. Für Menschen mit Sehbehinderungen, wie einer Rot-Grün-Sehschwäche oder vollständiger Blindheit, reichen farbliche Markierungen allein nicht aus. Deshalb sollten wichtige Informationen zusätzlich durch klare Texte, Symbole oder Muster unterstützt werden. Ebenso ist ein hoher Farbkontrast entscheidend, damit Inhalte auch bei eingeschränkter Farbwahrnehmung gut erkennbar bleiben und die Website für alle Nutzer zugänglich ist.
Die Struktur einer Website spielt eine entscheidende Rolle für ihre Zugänglichkeit. Viele Nutzer können eine Seite nicht „auf einen Blick“ erfassen, sondern navigieren sie schrittweise, etwa mithilfe eines Screen Readers oder durch manuelles Scrollen. Eine konsistente Gestaltung und ein einheitlicher Aufbau aller Seiten erleichtern die Orientierung erheblich und verhindern unnötige Verwirrung. Funktionen wie Sprungmarken, die direkt zu wichtigen Inhaltsblöcken führen, beschleunigen die Navigation und verbessern die Benutzerfreundlichkeit für alle. Ebenso sind klar ausgezeichnete Überschriftenhierarchien (H1, H2, H3 etc.) essenziell, da sie sowohl die visuelle Struktur verdeutlichen als auch die Nutzung von Hilfstechnologien unterstützen.
Responsive Design für Smartphones, Tablets und PCs ist bei den meisten Webentwicklern inzwischen selbstverständlich. Noch besser ist es, wenn die Seite zusätzlich auch bei einer Vergrößerung auf 200 % über den Webbrowser und mehr nutzbar bleibt.
Barrierefreiheit umfasst weit mehr als die physische Zugänglichkeit – auch die Verständlichkeit einer Website ist ein zentraler Aspekt. Klare, einfache Sprache und logisch aufgebaute Inhalte helfen Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Sprachkenntnissen, die Informationen auf Ihrer Seite zu verstehen. Doch nicht nur diese Nutzergruppen profitieren davon: Auch Menschen ohne Einschränkungen schätzen leicht verständliche Texte, da sie die Navigation und das Erfassen von Inhalten schneller und angenehmer machen. Verständlichkeit fördert somit die Zugänglichkeit für alle und verbessert das Nutzungserlebnis insgesamt.
Blinkende oder schnell wechselnde Inhalte auf einer Website können nicht nur gesundheitliche Risiken für Menschen mit Epilepsie darstellen, sondern stören häufig auch das Nutzungserlebnis aller Besucher. Ein durchdachtes Design sollte auf solche Effekte verzichten oder zumindest die Möglichkeit bieten, Animationen zu pausieren oder zu deaktivieren. Zusätzlich ist ein klarer Hinweis auf potenziell problematische Inhalte sinnvoll, um alle Nutzer rechtzeitig zu informieren und so eine sichere und angenehme Nutzung der Website zu gewährleisten.
Formulare sind ein zentraler Bestandteil vieler Websites, sei es für Kontaktanfragen, Anmeldungen oder Bestellungen. Damit sie für alle Nutzer zugänglich sind, sollten sie barrierefrei gestaltet werden. Das bedeutet: Klare und eindeutig zuzuordnende Beschriftungen für alle Felder, leicht verständliche Fehlermeldungen und eine intuitive Navigation – etwa durch die Nutzung der Tab-Taste. Barrierefreie Formulare erleichtern nicht nur Menschen mit Einschränkungen das Ausfüllen, sondern verbessern auch für alle anderen Nutzer die Benutzerfreundlichkeit und senken die Abbruchrate.
Robustheit ist ein essenzieller Aspekt barrierefreier Websites. Sie stellt sicher, dass Inhalte und Funktionen unabhängig von der genutzten Technologie zugänglich bleiben – sei es ein Screen Reader, eine ältere Browserversion oder mobile Geräte. Eine robuste Website folgt gängigen Webstandards und ist so programmiert, dass sie auch bei künftigen technischen Entwicklungen nutzbar bleibt. Dies verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern sorgt insgesamt für eine stabilere und zukunftssichere Nutzererfahrung für alle Besucher.

Was gibt es bei der Barrierefreiheit formal zu beachten?
Dienstleistungserbringer wie Websitebetreiber sind verpflichtet, in den AGB oder„auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ Informationen über die Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Dazu gehören:
•Eine Beschreibung und Erläuterung der Dienstleistung, die ein Verständnis der Durchführung ermöglicht.
•Informationen dazu, wie die Barrierefreiheit umgesetzt wird.
•Angaben zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung gehen Hand in Hand
Maßnahmen wie beschreibende Alt-Attribute für Bilder oder eine klare Strukturierung mit Überschriften helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern erleichtern auch Suchmaschinen wie Google das Verständnis der Website. Das verbessert die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen undkann zusätzliche Kunden anziehen – unabhängig davon, ob sie spezielle Bedürfnisse haben oder nicht. Barrierefreiheit schafft somit einen Mehrwert für alle: Sie öffnet Türen für Menschen mit Einschränkungen und sorgt gleichzeitig für ein besseres Nutzererlebnis und eine stärkere Präsenz im Netz. Eine Investition in Barrierefreiheit ist daher immer eine Investition in eine zugängliche, benutzerfreundliche und erfolgreiche Website.

Barrierefreiheit noch nicht selbstverständlich
„Bei neuen Projekten stoßen wir immer wieder auf Websites, die für Menschen mit Behinderungen nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar sind.“ sagt Daniela Köhler, Geschäftsführerin der Agentur BESONDERS SEIN aus Nürnberg. „Und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz haben gerade Mittelständler und kleine Unternehmen bisher noch gar nicht auf dem Schirm – dabei wird die Zeit für Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Websites inzwischen knapp.“ Für Unternehmen, die sich einen ersten Überblick über den Zustand ihrer Seite verschaffen wollen, hat das Team von Frau Köhler eine Barrierefreiheits-Checkliste sowie Beispiele für mangelnde Barrierefreiheit veröffentlicht.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die BESONDERS SEIN GmbH ist eine Agentur für strategisch-kreatives Digitalmarketing aus Nürnberg und wurde 1999 von Daniela Köhler gegründet. Ursprünglich gestartet als Ein-Frau-Unternehmen ist sie zu einem etablierten Spezialisten für Digitalmarketing gewachsen und zählt inzwischen zu den bekanntesten Agenturen für Industrie und Mittelstand in der Region. Sie bietet Dienstleistungen aus den Bereichen strategische Markenberatung, Marketing, Digitalkonzepte und deren Vermarktung. Die Unternehmens-Philosophie rückt den Menschen in den Mittelpunkt. Die Ausrichtung zielt zum einen darauf ab, Individualität zu fördern und mit Authentizität die eigenen Stärken größtmöglich nutzbar zu machen. Zum anderen zielt sie auf dieÜberzeugung von BESONDERS SEIN ab, dass künftig diejenigen gewinnen, die Menschlichkeit als Grundsatz für Erfolg definieren und Wertschätzung, Profit und Sinnhaftigkeit vereinen.



PresseKontakt / Agentur:

BESONDERS SEIN GmbH
Larissa Schmidt
Andernacher Straße 53
90411 Nürnberg
Tel.: +49 911 957 60 70
E-Mail: presse(at)besonders-sein.de



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Bereitgestellt von Benutzer: BESONDERSSEIN
Datum: 23.06.2025 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2180001
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Larissa Schmidt
Stadt:

Nürnberg


Telefon: 09119576070

Kategorie:

Internet


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.06.2025

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