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PFAS/PFC in Schaumlöschanlagen und Sprinklersystemen: Aktuelle regulatorische Entwicklungen

ID: 2179785

PFAS in Schaummitteltankanlagen rücken verstärkt in den Fokus der Regulierung. Betreiber müssen sich auf weitere Einschränkungen und Pflichten in den nächsten Jahren umfassend vorbereiten.


(IINews) - Die seit Jahrzehnten in der Brandbekämpfung verwendeten per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), einschließlich Perfluorcarbonsäuren (PFC), stehen zunehmend im Fokus regulatorischer und wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Ihre Persistenz, Mobilität und Bioakkumulationsfähigkeit machen sie zu einer der bedeutendsten Herausforderungen im Umwelt-, Gesundheits- und Gewässerschutz. Besonders betroffen sind stationäreSchaumzumischanlagen, Sprinklernetze, Schaumtankanlagen, Schaumlagerbehälter, Löschwasser-Rückhalteanlagensowie Industrieanlagen mit Feuerlöschtechnik, in denen fluorhaltige Schaummittel (z.?B. AFFF, FP, FFFP) eingesetzt wurden oder werden - häufig über Jahrzehnte hinweg unbemerkt und ohne systematische Überprüfung auf Rückstände.

Die Europäische Union hat in den letzten Monaten entscheidende Maßnahmen ergriffen, die unmittelbar Auswirkungen auf Planung, Betrieb und Sanierung solcher Anlagen haben. Dieser Artikel gibt einen wissenschaftlich fundierten Überblick über die neuen Regelungen, deren zeitliche Staffelung sowie die technischen Implikationen für Betreiber, Planer undDienstleister im Bereich der Brandschutz- und Löschtechnik.

Hintergrund: PFAS in Löschsystemen

PFAS werden aufgrund ihrer hervorragenden benetzenden, schäumenden und hitzebeständigen Eigenschaften seit Jahrzehnten in Schaumlöschmitteln eingesetzt. Die am häufigsten betroffenen Systeme sind:

* Schaum-Tankanlagen in Tanklagern und Raffinerien
* Schaum-Wasser-Sprinkleranlagen (z.?B. in Flugzeughangars, Chemiebetrieben, Lagerhallen)
* Mobile Löschfahrzeuge und tragbare Löschtechnik
* Sprinklerzentralen mit integrierter Schaummittelinjektion




* Helikopterlandeplätze (z.?B. auf Krankenhäusern, Schiffen)
* Gefahrstofflager und militärische Ausbildungsanlagen

Das Problem: PFAS-haltige Schaummittel kontaminieren nicht nur das Löschwasser, sondern hinterlassen persistente Rückstände in Rohrleitungen, Pufferbehältern, Tankinnenwänden, Injektoren und Dichtungen. Diese Rückstände können über Jahrzehnte toxikologisch relevante Konzentrationen abgeben.

Aktuelle und kommende Regulierungen in der EU

3.1 POP-Verordnung: Aufnahme neuer PFAS

Die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 reguliert persistente organische Schadstoffe. Seit 5. Mai 2025 gilt:

UV?328, ein weit verbreiteter Lichtschutz in Schaumitteln und Tankauskleidungen, ist neu in Anhang I gelistet. Grenzwerte sinken stufenweise: 100?mg/kg ? 10?mg/kg (ab 2027) ? 1?mg/kg (ab 2029). Dies betrifft u.?a. auch Behälterauskleidungen und Polymerbeschichtungen in Schaummittellagertanks und Feuerlöschpumpenhäusern.

3.2 PFOS-Grenzwerte: UTC-Regelung ab 3. Dezember 2025

Die bislang in Alt-Schaummitteln eingesetzte Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) unterliegt ab dem 3.12.2025 verschärften Grenzwerten für"unbeabsichtigte Rückstände"(UTC): Gilt insbesondere für Bestandsanlagen mit"Dekontaminationsbedarf"(Stichwort: PFOS-Rückverbleib in Rohrleitungen, Tanks, Ventilen, Schaumzumischern)

3.3 PFHxA-Beschränkung (REACH-Annex XVII)

Seit 19. September 2024 beschränkt: Perfluorhexansäure (PFHxA) und verwandte Stoffe:

Verbot in: Textilien, Papier, Lebensmittelverpackungen, aerosolisierten Löschsystemen und Schaumlöschmitteln Übergangsfristen enden je nach Produktgruppe zwischen 2025 und 2026

3.4 Trinkwassergrenzwerte (EU 2020/2184)

Ab 12. Januar 2026:

Summe PFAS ??500?ng/l

Summe PFAS-20 ??100?ng/l

In Deutschland:

Abweichend strenger: PFAS-4 ??20?ng/l

Dies betrifft unmittelbar Betreiber von Feuerlöschteichen, Löschwasserzisternen, Sprinklerwasserspeichern sowie Industrieanlagen mit Rückhaltepflicht für Löschwasser.

3.5 Weitere Regelwerke

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Relevante Abfallschlüssel für PFAS-haltige Löschmittel, Filtermaterialien und kontaminierte Anlagenteile.

CLP-Verordnung: Neue Einstufung PFAS-haltiger Stoffe als PBT/vPvB zu erwarten Auswirkungen auf den Betrieb stationärer Löschanlagen.

4.1 Pflichten für Betreiber

Erfassung&Analyse aller PFAS-Quellen (inkl. Probenahme in: Saugbehältern, Schaumleitungen, Auffangwannen)

Dekontamination oder Ersatz PFAS-belasteter Bauteile (z.?B. PE- und Teflon-Dichtungen, Gummimembranen, Tanks, Injektorensysteme)

Austausch poröser oder irreversibel kontaminierter Materialien

Durchführung validierter Spül- und Inertisierungskonzepte

Dokumentationspflichten gemäß Umweltrecht und Produkthaftung

Aufbau digitaler PFAS-Historien (z.?B. QR-Markierung betroffener Bauteile)

4.2 Relevante Suchparameter:

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Ausblick: Die große PFAS-Gruppenbeschränkung der ECHA

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) arbeitet an der größten jemals vorgeschlagenen Stoffgruppenbeschränkung im Rahmen von REACH:

Betrifftüber 10.000 PFAS-Verbindungen

_Ziel: Langfristige Verbote fluorhaltiger Produkte (inkl. Schaumkonzentrate, Hydraulikflüssigkeiten, Wartungschemikalien)_

Ausnahme:"Essential Use"-Regelung für kritische Infrastruktur und bestimmte Industrien (noch nicht final definiert)

Frühester Beschluss: 2026, aber erste Verbote ab 2025 (Importrestriktionen)

Empfehlungen für Planer, Betreiber&Dienstleister

Technische Bewertung aller Löschanlagen mit Verdacht auf PFAS-Kontamination

Umrüstung auf fluorfreie Schaummittel (F3) mit validierter Löschwirkung nach EN 1568

Spül- und Inertisierungskonzepte für Altanlagen

Vertragliche Absicherung bei Sanierungs- und Wartungsmaßnahmen

Langfristige PFAS-Monitoringkonzepte (z.?B. periodische Wasseranalyse in Sprinklerringen, Tanks, Wasserauffangsystemen)

Zusammenarbeit mit zertifizierten Laboren,Sanierungs- und Entsorgungsdienstleistern

Zusammengefast:

Die regulatorischen Neuerungen der EU im Jahr 2024 und 2025 markieren einen Wendepunkt im Umgang mit PFAS in Brandschutztechnik und Feuerlöschanlagen. Betreiber und Sachverständige sind gleichermaßen gefordert, technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Konsequenzen zu ziehen. Eine umfassende Systemanalyse, PFAS-Probenahme, technische Umrüstung sowie ein dokumentierter Sanierungsplan werden künftig nicht nur Standard, sondern gesetzlich gefordert sein. Ohne zeitgerechte Umsetzung drohen Umweltauflagen, wirtschaftliche Verluste und schlimmstenfalls der Verlust der Betriebserlaubnis.

Zukunftsaussichten:

In den kommenden Jahren ist mit weiteren einschneidenden Beschränkungen zu rechnen, die insbesondere Betreiber von Schaummitteltankanlagen betreffen werden. Neben der vollständigen Umsetzung der PFAS-Gruppenbeschränkung durch die ECHA ist zu erwarten, dass folgende Maßnahmen konkretisiert oder neu eingeführt werden:

Verschärfung der Abfallverordnung: PFAS-haltige Rückstände, kontaminierte Tankauskleidungen und Spülwässer könnten als gefährlicher Abfall eingestuft und nur noch durch zertifizierte Sonderabfallentsorger behandelt werden dürfen.

Zulassungspflicht für Schaummittel: Es wird diskutiert, nur noch fluorfreie Schaummittel mit validierter Löschwirkung (nach EN 1568) auf dem Markt zuzulassen - Altbestände könnten einem Verwendungsverbot unterliegen.

Prüfpflicht für Bestandsanlagen: Es ist wahrscheinlich, dass regelmäßige Umweltverträglichkeitsprüfungen oder behördlich angeordnete PFAS-Probenahmen in Anlagen verpflichtend werden, insbesondere bei Verdacht auf Leckagen oder unzureichende Rückhaltekapazität.

Bau- und Betriebsgenehmigungen: Neue Schaummitteltankanlagen müssen künftig PFAS-frei geplant und genehmigt werden. Für bestehende Anlagen sind Nachrüstpflichten zu erwarten (z.?B. Sekundärbarrieren, Detektionssysteme).

Finanzielle Haftungsregelungen: Die Erweiterung der Betreiberhaftung auf Altlasten und unsachgemäße Dekontamination ist in Vorbereitung - analog zu bestehenden Umwelt- und Bodenschutzgesetzen.

Betreiber sollten sich frühzeitig auf diese Entwicklungen einstellen und ihre Anlagentechnik, Dokumentation und Entsorgungsstrategie strategisch ausrichten. Ein vorsorglicher Umbau auf PFAS-freie Systeme reduziert nicht nur Umwelt- und Haftungsrisiken, sondern auch potenzielle Betriebsausfälle durch regulatorische Maßnahmen.

Normen, Richtlinien und Quellen

_Verordnung (EU) 2019/1021über persistente organische Schadstoffe (POPs-Verordnung)_

_Richtlinie (EU) 2020/2184über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch_

_REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Annex XVII PFHxA_

_Vorschlag zur PFAS-Gruppenbeschränkung (ECHA, 2023-2025)_

_StockholmerÜbereinkommen (Amendment 2025 zu PFAS)_

_Bundesumweltamt: Technische Hinweise zur PFAS-Detektion und Reinigung_

_DIN EN 13565 (Teile 1-3): Schaum-Löschanlagen_

_DIN EN 1568: Prüfverfahren für Schaummittel_

_AVV - Abfallverzeichnisverordnung_



Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die NT Service GmbH ist ein spezialisierter Anbieter für industrielle Reinigung, Dekontamination und Sanierung mit einem besonderen Fokus auf PFAS/PFC-Kontaminationen. Das Unternehmen verfügtüber mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der sicheren Entfernung persistenter Schadstoffe aus technischen Anlagen, Brandschutzsystemen und industriellen Produktionsstätten.
Kernkompetenzen:

? PFAS/PFC-Dekontamination - Wissenschaftlich fundierte Reinigungsverfahren zur Entfernung langlebiger Chemikalien aus Anlagen und Umweltmedien.
? Industrie- und Tankreinigung - Maßgeschneiderte Lösungen zur Vermeidung von Betriebsstörungen und Schadstoffanreicherungen.
? Arbeitssicherheit&Umwelttechnik - Technische Maßnahmen zur Gefahrenminimierung und nachhaltigen Wiederinbetriebnahme von Industrieanlagen.
Einzigartige Marktstellung:

Die NT Service GmbH genießt das Vertrauen führender Industrieunternehmen, insbesondere aus dem Bereich Brandschutztechnik. Weltweit renommierte Konzerne empfehlen NT Service als bevorzugten Partner, was auf die 100 %ige Erfolgsquote und die wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise des Unternehmens zurückzuführen ist.

Mit mehr als 250 erfolgreichen Dekontaminationsprojekten und einer umfassenden Haftungsübernahme für durchgeführte Arbeiten setzt die NT Service GmbH Maßstäbe in der Branche.

? Firmensitz: Steinhöfel OT Heinersdorf
? Webseite: https://tnt-reinigung.de
? Kontakt: 0800 - 588 82 03



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Baathstrasse 6b 6b, 15518 Steinhöfel OT Heinersdorf



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Datum: 23.06.2025 - 08:20 Uhr
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Ansprechpartner: Matthias Natusch
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