7 Irrtümerüber das Erbrecht–Rechtsanwalt Helmut Kirchhoff aus Berlin klärt auf
Wenn es ums Erben und Vererben geht, herrscht häufig große Unsicherheit. Viele Menschen verlassen sich auf gefährliches Halbwissen, hören auf gut gemeinte Ratschläge von Freunden oder glauben an gängige Rechtsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Rechtsanwalt Helmut Kirchhoff aus Berlin, langjähriger Experte für Erbrecht, räumt in diesem Beitrag mit sieben weitverbreiteten Irrtümern auf–und erklärt, was wirklich gilt.

(IINews) - Irrtum 1:"Ein Testament ist nur notwendig, wenn man viel Geld hat"
Viele glauben, ein Testament sei nur für wohlhabende Personen relevant. Doch das ist falsch. „Ein Testament ist für jeden sinnvoll – unabhängig vom Vermögen“, sagt Rechtsanwalt Kirchhoff. Auch kleinere Vermögenswerte oder Immobilienbesitz führen ohne klare Regelung oft zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen. Ein Testament schafft Klarheit über den letzten Willen und kann familiäre Konflikte verhindern. Vor allem bei Patchwork-Familien oder Alleinstehenden mit mehreren Verwandten ist eine individuelle Regelung dringend zu empfehlen.
Irrtum 2:"Der Ehepartner erbt automatisch alles"
Ein weit verbreiteter Irrtum, den Helmut Kirchhoff häufig in seiner Kanzlei hört. Tatsächlich erbt der Ehepartner nur dann alles, wenn keine weiteren gesetzlichen Erben vorhanden sind – also weder Kinder noch Eltern oder Geschwister des Verstorbenen. Gibt es Kinder, teilen sich diese das Erbe mit dem überlebenden Ehepartner. „Jenach Güterstand stehen dem Ehepartner oft nur 50 % oder weniger zu“, so Kirchhoff. Ohne Testament oder Erbvertrag kann es zu überraschenden Teilungen kommen, die niemand geplant hat.
Irrtum 3:"Ein handschriftliches Testament muss nicht komplett eigenhändig geschrieben sein"
Ein gefährlicher Irrtum mit weitreichenden Folgen. Ein Testament ist nur gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. „Formulare aus dem Internet oder am Computer geschriebene Testamente sind ungültig“, warnt der Berliner Anwalt. Auch Datum und Ort sollten enthalten sein, um späteren Zweifeln vorzubeugen. Wer ganz sicher gehen will, kann sein Testament notariell beurkunden oder anwaltlich prüfen lassen.
Irrtum 4:"Ich kann jeden beliebig enterben"
Zwar kann man im Testament bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen – sie gelten dann als enterbt. Doch nahen Angehörigen wie Kindern, Ehepartnern oder Eltern steht dennoch ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss als Geldanspruch erfüllt werden. Helmut Kirchhoff betont: „Eine vollständige Enterbung ist kaum möglich, solange Pflichtteilsberechtigte existieren.“ Wer die Pflichtteilsquote umgehen möchte, muss juristisch sehr genau und vorausschauend planen.
Irrtum 5:"Erben ist immer etwas Positives"
Ein Irrtum, der viele Menschen teuer zu stehen kommt.„Man erbt nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden“, erklärt Kirchhoff. Wer eine Erbschaft annimmt, haftet für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen – notfalls mit dem eigenen Vermögen. Wer sich nicht sicher ist, kanndie Erbschaft ausschlagen– allerdings nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt. Ein Anwalt kann bei der Entscheidung helfen und bei Bedarf Nachlassverzeichnisse einfordern oder Haftungsbegrenzungen prüfen.
Irrtum 6:"Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf bestimmte Gegenstände"
Ein häufiger Fehler betrifft die Auslegung des Pflichtteilsrechts. Pflichtteilsberechtigte erhalten keinen Teil der Erbschaft in Form von Gegenständen oder Immobilien, sondern lediglich einen Geldanspruch. Helmut Kirchhoff erläutert: „Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Zahlungsanspruchgegen die Erben – kein Anspruch auf bestimmte Dinge aus dem Nachlass.“ Die Bewertung des Nachlasses wird häufig zum Streitpunkt. Hier hilft eine anwaltliche Unterstützung, insbesondere bei der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und der korrekten Wertermittlung.
Irrtum 7:"Erbengemeinschaften funktionieren automatisch harmonisch"
Leider ist das Gegenteil oft der Fall. Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft, in der Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. „Oft sind sich die Erben uneinig – etwa über die Nutzung oder den Verkauf einer Immobilie“, so Kirchhoff. Ohne klare Regelungen oder einen Testamentsvollstrecker kann es schnell zu Stillstand oder Konflikten kommen. Ein Anwalt kann helfen, die Interessen seiner Mandantendurchzusetzen oder im Vorfeld durch Gestaltung des Testaments klare Strukturen zu schaffen.
Mein Rat als Anwalt:
Das Erbrecht ist komplex und voller Stolperfallen. Viele Missverständnisse entstehen durch Halbwissen, veraltete Vorstellungen oder die Annahme, dass"schon alles passt". Helmut Kirchhoff, Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin, rät deshalb: „Jeder sollte sich frühzeitig mit seinem Nachlass beschäftigen – auch um die Angehörigen zu entlasten.“ Dabei ist die juristische Beratung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich. Er hilft nicht nur bei der Testamentsgestaltung, sondern auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen – etwa beim Pflichtteil oder innerhalb der Erbengemeinschaft.
Ob Sie erben oder vererben möchten: Eine rechtzeitige und fundierte Beratung schützt vor kostspieligen Fehlern und sorgt für Sicherheit – rechtlich und emotional.
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof
Alt Friedrichsfelde 2
10315 Berlin Lichtenberg
Deutschland
E-Mail: info(at)anwaltskanzlei-erbrecht-berlin.de
Tel: +49 / 030 / 522 48 12
Fax: +49 / 030 / 522 48 13
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
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Datum: 16.06.2025 - 14:26 Uhr
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