Landgericht Köln verbietet ausländischem Versender Werbungüber Medizin-Mailsystem"KIM"

(ots) - Jeder kennt es - jeder hasst es: Unerwünschte Werbung per E-Mail, Spam ist ein riesiges Problem für die Wirtschaft und Privatleute. Im Gesundheitssystem gibt es ein eigenes E-Mail-System namens"KIM". Der Kommunikationsdienst, eine Abkürzung für Kommunikation im Medizinwesen, ermöglicht es Praxen, Apotheken und anderen an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Dienstleistern, medizinische Dokumente elektronisch und sicher zu versenden und zu empfangen. Diesen Dienst nutzte ein ausländischer Versender von Arzneimitteln aus, um für sich zu werben: Praxisteam und Ärzte wurden aufgerufen, den E-Rezept-Token per KIM-Nachricht direkt an den Online-Handel zu versenden.
Diesen Missbrauch des KIM-Systems und das Behelligen derÄrztinnen und Ärzte bundesweit über den geschlossenen Kommunikationsdienst mahnte die Kammer Mitte Oktober 2023 ab. Weil die Gegenseite keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, reichte die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Klage ein - mit Erfolg. Gestern hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln den niederländischen Versender dazu verurteilt, künftig keine solchen Nachrichten über KIM mehr zu versenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.
"Wir freuen uns sehr, dass die Richter auf ganzer Linie unserer Argumentation gefolgt sind, dass es nicht in Ordnung ist, das für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente geschaffene KIM-System für solcherlei Werbung zu missbrauchen", stellt Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein fest."Wir haben jetzt schwarz auf weiß, dass es sich bei dieser Aktion um unerwünschte Werbung über elektronische Post handelt - also Spam. Hinzu kommt, dass mit dieser Werbung Ärzte dazu angeregt werden sollten, ihre Patienten auf die Bestellmöglichkeit bei der Versandapotheke hinzuweisen und den Bestellvorgang zu vermitteln - ein Verhalten, mit dem die Ärzte möglicherweise gegen das Berufsrecht verstoßen."
"Diese Entscheidung ist ein weiteres Puzzlestück in den vielen Verfahren, die wir wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Versender aus den Niederlanden führen", erklärte Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert, die die AKNR regelmäßig vertritt."Ganz gleich, ob es um unerlaubte Boni geht, um neuartige Plattformen, die den Kontakt zwischen Patienten und Arztüberflüssig machen, oder um Werbung für unzulässige Kooperationen zwischen Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern - wir werden dran bleiben und nicht nachgeben, wenn es darum geht, die bestmögliche Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln zu ermöglichen."
"Medikamente sind eine besondere Ware", ergänzt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein."Seit Jahren beobachten wir einen immer sorgloseren Umgang mit Arzneimitteln - gerade im Lifestyle-Bereich. Wir sind davonüberzeugt, dass die beste Gesundheitsversorgung durch Ärztinnen und Ärzte sowie die Apotheken vor Ort ermöglicht wird. Der ausländische Versandhandel bietet nach unserer Überzeugung nicht annähernd den gleichen Service wie die Apotheke vor Ort. Daher werden wir weiterhin konsequent gegen diese Fehlentwicklungen vorgehen."
Über uns: Apothekerkammer Nordrhein
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.000 Kammerangehörigen, die in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um dieUhr.
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Datum: 13.06.2025 - 08:20 Uhr
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