Beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2025: -0,7 % zum Vorjahresmonat / 1. Quartal 2025: 13,1 % mehr Unternehmens- und 6,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im 1. Quartal 2024

(ots) - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2025 um 0,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Das war der erste Rückgang dieses Frühindikators im Vorjahresvergleich seit März 2023 (-3,4 % gegenüber März 2022). Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen,dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
13,1 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2025 als im 1. Quartal 2024
Für das 1. Quartal 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 5 891 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 13,1 % mehr als im 1. Quartal 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 19,9 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2024 hatten die Forderungen bei rund 11,3 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2025 in Deutschland insgesamt 17,0 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 29,4 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 26,1 Fällen sowie das Baugewerbe mit 25,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
6,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2025 als im 1. Quartal 2024
Im 1. Quartal 2025 gab es 18 573 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,3 % gegenüber dem 1. Quartal 2024.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Mai 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einerKapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich"Methoden"auf der Themenseite"Gewerbemeldungen und Insolvenzen"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite"Gewerbemeldungen und Insolvenzen"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
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Datum: 13.06.2025 - 08:00 Uhr
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