291 955 Einbürgerungen im Jahr 2024

(ots) -
- Zahl der Einbürgerungen steigt um 46 % zum Vorjahr auf neuen Höchststand
- Syrien bleibt mit 28 % das häufigste Herkunftsland von Eingebürgerten
- Besonders hohe Anstiege bei Einbürgerungen russischer und türkischer Staatsangehöriger
Im Jahr 2024 haben 291 955 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Einbürgerungen somit gegenüber dem Vorjahr um 91 860 oder fast die Hälfte (+46 %) auf einen neuen Höchststand: Nie zuvor seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 gab es mehr Einbürgerungen. Am häufigsten wurden im Jahr 2024 Syrerinnen und Syrer eingebürgert. Mehr als jede vierte eingebürgerte Person (83 150 oder 28 %) war im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Danach folgten mit großem Abstand Personen mit türkischer (22 525 oder 8 %), irakischer (13 545 oder 5 %), russischer (12 980 oder 4 %) und afghanischer (10 085 oder 3 %) Staatsangehörigkeit.
Unter den fünf am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen prozentual am stärksten: Während im Jahr 2023 nur etwa 1 995 Personen mit russischer Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden, waren es 2024 mit 12 980 Personen mehrals sechsmal so viele (+551 %). Die Zahl der Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger hat sich im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (+11 790 oder +110 %) und stieg damit absolut gesehen noch stärker als die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen. Die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger stieg gegenüber dem Vorjahr um 7 665 oder 10 %.
Bei der Interpretation der Ergebnisse sind rechtlicheÄnderungen an den Einbürgerungsvoraussetzungen zu berücksichtigen, die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen sind. So ist nach neuer Rechtslage eine Einbürgerung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünfstatt bisher acht Jahren (§ 10 Abs. 1 StAG) möglich. Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel guten schulischen oder beruflichen Leistungen kann die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre statt wie bisher sechs oder sieben Jahre verkürzt werden (§ 10 Abs. 3 StAG). Zudem ermöglicht das Gesetz generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit.
7 % aller Einbürgerungen 2024 nach Nachweis besonderer Integrationsleistungen
Im Jahr 2024 waren Einbürgerungen nach § 10 Abs. 1 StAG zusammen mit den Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (§ 10 Abs. 2 StAG) mit einem Anteil von 86 % aller Einbürgerungen mit Abstand die häufigsten Einbürgerungsformen. Etwa 7 % der Einbürgerungen erfolgten nach einer verkürzten Aufenthaltsdauer durch besondere Integrationsleistungen (§ 10 Abs. 3 StAG). Im Jahr 2023, als noch durchgängig längere Mindestaufenthaltsdauern für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorausgesetzt wurden, hatten 67 % der Eingebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit nach§ 10 Abs. 1 StAG oder als Miteinbürgerung nach § 10 Abs. 2 StAG erhalten. Demgegenüber erhielten 22 % der Eingebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund des Nachweises besonderer Integrationsleistungen nach § 10 Abs. 3 StAG.
Unterschiedliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung je nach Staatsangehörigkeit
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag im Jahr 2024 bei 11,8 Jahren und somit leicht über dem Vorjahreswert von 10,9 Jahren. Bei syrischen Staatsangehörigen betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 7,4 Jahre (2023: 6,8 Jahre). Damit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass Syrerinnen und Syrer,die während der Fluchtmigration in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, häufig eine Einbürgerung beantragen, sobald sie die Voraussetzungen erfüllen.
Türkische Staatsangehörige hielten sich hingegen zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Durchschnitt bereits 23,1 Jahre in Deutschland auf (2023: 23,3 Jahre). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer russischer Staatsangehöriger lag bei 14,5 Jahren (2023: 14,4 Jahre). Zusammen mit dem vergleichsweise geringen Anteil an Einbürgerungen, die im Jahr 2023 unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgt sind (23 %), lässt dies vermuten, dass weniger die für eine Einbürgerung erforderliche verkürzte Aufenthaltsdauer, sondern eher die Neuregelung zum Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit zum deutlichen Anstieg von Einbürgerungen russischer Staatsangehöriger im Jahr 2024 beigetragen hat. Irakische und afghanische Staatsangehörige hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung durchschnittlich 8,7 beziehungsweise 8,9 Jahre (2023: 8,8 bzw. 9,2 Jahre) in Deutschland auf.
Höchste Einbürgerungsquote bei staatenlosen Personen
Die Einbürgerungsquote zeigt, welcher Anteil der in Deutschland lebenden Menschen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit im jeweiligen Jahr eingebürgert wurde. Von den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten unter allen Einbürgerungen wiesen Syrerinnen und Syrer 2024 die höchste Einbürgerungsquote auf: 9 % der zu Jahresbeginn in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen erwarben im Laufe des Jahres die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf einem niedrigeren Niveau lagen die Einbürgerungsquoten der Irakerinnen und Iraker (6 %) und Russinnen und Russen (5 %). Obwohl Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit die zweitgrößte eingebürgerte Gruppe darstellen, wiesen diese nur eine Einbürgerungsquote von 2 % auf.
Die höchste Einbürgerungsquote wies die Gruppe der staatenlosen Personen auf. Über ein Fünftel (22 % oder 4 130) der zu Beginn des Jahres 2024 in Deutschland lebenden staatenlosen Personen erwarben bis Jahresende die deutsche Staatsangehörigkeit.
Methodische Hinweise:
Die Einbürgerungsstatistik erhebt die Zahl der im Berichtsjahr durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunden abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren. In den Ergebnissen werden neben den Einbürgerungen im Inland auch Einbürgerungen von im Ausland lebenden Personen berücksichtigt, wobei dieAuslandsfälle eine untergeordnete Rolle spielen.
Bei den Ergebnissen für das Berichtsjahr 2024 handelt es sich um vorläufige Ergebnisse. Die Daten eines Kreises in Sachsen-Anhalt liegen noch nicht vollständig vor. Es fehlen somit Einbürgerungen in einem unteren dreistelligen Bereich.
Das Staatsangehörigkeitsrechtsmodernisierungsgesetz (StARModG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz erfolgen Einbürgerungen unter der generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit, weshalb die Erhebung des Fortbestands der bisherigen Staatsangehörigkeit in der Einbürgerungsstatistik entfällt. Mit dem StARModG wurde die für eine Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer zudem von acht auf fünf Jahre und bei besonderen Integrationsleistungen von sechs oder sieben auf bis zu drei Jahre verkürzt. Da nur das Einbürgerungsjahr, nicht aber das konkrete Einbürgerungsdatum statistisch erfasst wird, ist keine Aussage darüber möglich, wie viele Einbürgerungen im Jahr 2024 nach alter beziehungsweise neuer Rechtslage erfolgt sind.
Die für Inlandseinbürgerungen statistisch erfasste Aufenthaltsdauer entspricht dem Zeitraum zwischen der Ersteinreise in die Bundesrepublik und dem Jahr des abgeschlossenen Einbürgerungsverfahrens. Die für ein Einbürgerungsverfahren maßgebliche Aufenthaltsdauer kann gegebenenfalls kürzer sein als die in der Statistik erfasste Aufenthaltsdauer, da bei der statistisch erfassten Aufenthaltsdauer insbesondere eventuelle Aufenthaltsunterbrechungen unberücksichtigt bleiben.
Die Einbürgerungsquote bezieht die Zahl der Einbürgerungen (ohne Einbürgerungen im Ausland) auf die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer nach den Daten der Bevölkerungsfortschreibung. Berechnungsgrundlage ist die ausländische Bevölkerung zu Beginn des Berichtsjahres, da diese Zahl die Personen darstellt, die maximal im Berichtsjahr eingebürgert werden könnten. Diese Zahl kann deutlich höher sein als die Zahl der einbürgerungsfähigen Personen, da sie alle ausländischen Personen einbezieht, unabhängig davon, ob sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.
Detaillierte Informationen zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Daten enthält der Qualitätsbericht zur Statistik.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse sind auf der Themenseite"Migration und Integration"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Dort steht unter der Rubrik"Publikationen"auch der Statistische Bericht"Einbürgerungen - 2024"zum Download bereit.
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Datum: 10.06.2025 - 08:00 Uhr
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