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Unfall oder Diebstahl: Passgenauer Schutz für das Bike

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(ots) - Tipps für den Alltag


- Wer braucht ein Versicherungskennzeichen?
- Welche Versicherung hilft im Schadenfall?

Ob auf dem Weg zur Arbeit oder beim Ausflug mit Freunden ein Fahrradunfall kannüberall passieren. Ein guter Versicherungsschutz hilft, mit den Folgen besser umzugehen. Doch wie sieht guter Schutz aus - auf was ist zu achten? Das hängt nicht zuletzt davon ab, für welches Fahrradmodell man sich entscheidet, erklärt die HUK-COBURG.

Bei Bio-Bikern, die allein mit Muskelkraft strampeln, oder E-Bikern, bei denen sich die elektrische Tretunterstützung bei 25 Stundenkilometern abschaltet, ist das Unfallrisiko häufig in der Privathaftpflichtversicherung miteingeschlossen. Die springt ein, wenn eine andere Person bei dem Unfall geschädigt wird. Ein Blick in die Bedingungen oder ein Gespräch mit dem Versicherer klärt, ob diese kostenfreie Mitversicherung für Unfälle, die der Radfahrer verursacht hat, wirklich greift.

Andere Spielregeln gelten für Fahrer:innen schneller S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde endet. Wer sich auf den Sattel eines so schnellen E-Bikes setzt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Letztere schützt, wenn der Radfahrer schuldhaft einen Unfall verursacht. Darum benötigen die schnellen S-Pedelecs ein eigenes Versicherungskennzeichen, das es direkt beim Kfz-Versicherer gibt.

Diebstahl nicht ausgeschlossen

Egal ob Bio-Bike oder E-Bike: Räder werden gerne gestohlen. Zur Absicherung dieses Risikos, brauchen Fahrer:innen von S-Pedelecs neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko-Versicherung.

Doch auch für Fahrer:innen der langsameren Pedelecs oder klassischer Räder ist Diebstahlschutz ein Thema. Die Absicherung des Riskos ist sowohl über eine Hausratversicherung oder eine separate Fahrradversicherung möglich. Gut, wenn sich dieser Schutz passgenau auf die individuellen Bedürfnisse zuschneiden lässt.





Die Hausratversicherung leistet, wenn das Rad zum Beispiel aus der Wohnung oder aus einem abgeschlossenen Keller gestohlen wird. Oft lässt sie sich um den sogenannten"einfachen"Diebstahl erweitern. Dann ist auch der Diebstahl unterwegs oder im Freien versichert, wenn z. B. das Bike vom Fahrradständer vor dem Café geklaut wird.

Wichtig an dieser Stelle: Schreibt die Versicherung vor, wie das Rad gegen Diebstahl gesichert sein muss? Oft genügt ein handelsübliches Schloss, manche Versicherer bestehen aber auf bestimmte Schlösser. Das sollte abgeklärt werden.

Eine eigenständige Fahrradversicherung bietet ebenfalls einen Diebstahlschutz, deckt aber zusätzlich noch Schäden durch Unfälle, Stürze oder Bedienungsfehler ab. Auch Schäden durch Tiere, z. B. Marderbiss, oder sogar Feuchtigkeitsschäden, z. B. am Motor eines Pedelecs, sind über die Fahrradversicherung mitversichern. Manche Versicherer bieten zusätzlich eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Verschleißteile mit an. Bei E-Bikes sind dann oft auch Akkus miteingeschlossen.

Zur Pressemeldung auf huk.de: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/pedelec.html

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Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
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Datum: 05.06.2025 - 11:30 Uhr
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